Verjährung der Prospekthaftungsansprüche der Anleihe WGFH06 steht bevor. Verjährung z.B. durch Güteanträge hemmen.
Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress
Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen
der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging. Diverse
BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei
Dr. Späth & Partner, aber auch diverse andere BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
waren auf den Gläubigerversammlungen anwesend. Für alle Anleihen mit Ausnahme
der Anleihe WGFH 07 wurden auch sog. „gemeinsame Vertreter“ gewählt. Eigentlich
könnten nun auch die Forderungsanmeldungen für die Anleger von den sog.
„gemeinsamen Vertretern“ vorgenommen werden.
Doch hier ist Vorsicht angebracht:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft
am 26.04.2013 ab. Diverse Anleihegläubiger haben jedoch angekündigt, die Wahl
anzufechten bzw. sogar die Beschlüsse ggf. im Wege der Anfechtungsklage
anzufechten. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Ob somit die gemeinsamen Vertreter
wirksam die Forderungen werden zur Insolvenztabelle anmelden können, steht
somit nicht mit 100%iger Sicherheit fest, da Klagen gegen die Beschlüsse noch
nach dem 26.04.2013 eingereicht werden könnten.“
Aus diesem Grunde rät der BSZ e.V. den
Anleihegläubigern, die Forderungen zur Sicherheit noch einmal selber
anzumelden, auch um hier ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung am 22.05.2013
zu erhalten.
Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
inzwischen für Anleger der Anleihe WGFH06 die ersten Güteanträge gegen die
Prospektverantwortlichen zur Verjährungshemmung eingelegt, auch erste Klagen
sind in Vorbereitung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth
& Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach enthält der Verkaufsprospekt zur
Anleihe WGFH06 zahlreiche Prospektfehler, er ist zu optimistisch dargestellt
und stellt die wahre Situation unserer Ansicht nach nicht richtig dar. Wir sind
daher optimistisch, gegen die Prospektverantwortlichen erfolgreich
Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Eventuell könnte hier auf die
D & O-Versicherungen der Verantwortlichen zugegriffen werden.“
Hier sollten Anleger der Anleihe WGFH06 aber
unbedingt berücksichtigen, dass am 26.04.2013 taggenau Verjährung eintreten
wird. Die Verjährung kann auch durch einen kostengünstigen Güteantrag gehemmt
werden. Bei diversen anderen Anleihen ist bereits Verjährung eingetreten. Auch
Anleger der Anleihe WGFH07 können noch Prospekthaftungsansprüche im engeren
Sinne geltend machen.
Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft WGF Anleihen anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Über
den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Übrigens: der kompetente
Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser
dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls
vermitteln.
Der
aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben
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