Donnerstag, April 25, 2013

Auf Euro Stoxx 50 basiertes Zertifikat reißt Sicherheitsbarriere.

Volker Prüser Anlage- und Finanzberaterung GmbH & Co. KG zu 70.000 EUR Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Verden (Urteil vom 05.04.2013 AZ 4 O 118/12) verurteilte die Volker Prüser Anlage- und Finanzberatung GmbH & Co. KG zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von rund 70.000 EUR. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass wesentliche Pflichten aus dem Anlageberatungs- und dem Vermögensverwaltungsvertrag von der Beklagten verletzt worden seien.

Das Landgericht kommt zu dem Schluss, dass die Kläger von der Beklagten nicht anlage- und objektgerecht beraten worden seien. So hatten die Kläger bei Abschluss des Beratungsvertrags geäußert, allenfalls einen Verlust in Höhe von 10 % des zur Vermögensverwaltung überlassenen Vermögens hinnehmen zu wollen. Im Zuge der amerikanischen Haushaltskrise Mitte 2012 hatten die Kläger der Beklagten zu verstehen gegeben, dass zurzeit nicht weiter investiert werden solle. Dennoch habe nach Auffassung des Gerichts der Geschäftsführer der Beklagten, Herr Volker Prüser, absprachewidrig in ein im Spekulationsbereich liegendes Zertifikat ohne jegliche Risikostreuung investiert. Die Kläger werden nach Urteil des Landgerichts Verden so gestellt, als wäre nicht abredewidrig in das Wertpapier investiert worden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
KWAG

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