BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Mehrere Fonds der S&K Gruppe haben in dieser Woche Insolvenz angemeldet. Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen sollten, um in einer starken Position ihre Rechte gegen Insolvenzverwalter und den Fonds durchzusetzen. Außerdem sollten Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Nun ist es passiert, die Skandalwelle um
S&K erfasst deren Fonds und damit die Anleger direkt. Folgende S&K
Fonds haben nach Pressenberichten Insolvenz angemeldet: Deutsche S&K
Sachwerte GmbH & Co. KG (Anlegergelder: rund 38,7 Millionen Euro), Deutsche
S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG (rund 28,2 Millionen Euro), Deutsche
S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG, S&K Investment (4,8 Millionen Euro),
S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added
Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (rund 34 Millionen Euro).
Sorgen muss man sich zudem machen um die
MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs. Diese sind von
der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Anleger müssen jetzt
zweigleisig agieren: Zum einen gilt es, seine Rechte im (vorläufigen)
Insolvenzverfahren zu wahren, damit dort wegen Unachtsamkeit kein Rechtsverlust
eintritt. Denn der Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter eines jeden einzelnen
Anlegers, sondern wahrt die Gläubigerinteressen nur insgesamt. Das heißt,
einzelne Anleger müssen sich selbst helfen. Dies gilt insbesondere, wenn (wie zu
befürchten steht), der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte
Fonds-Ausschüttungen zurückfordert. Dies kann er, falls es sich bei den
gezahlten Ausschüttungen um sog. zurückgewährte Einlagen handelt. Dies ist bei
geschlossenen Fonds zumeits immer der Fall.
Da ein Insolvenzverfahren also, zudem in
einem solchen Ausmaß wie bei den S&K-Fonds, viele rechtliche und
tatsächliche Gefahren mit sich bringt, ist es ratsam, wenn Anleger einen
spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Zum anderen sollten Anleger Schadensersatzansprüche
geltend machen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der
Staatsanwaltschaft bestehen solche Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug
zweifelsohne. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung
eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Aber nur wenn die Anleger ihre
Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch
berücksichtigt werden.“
Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe“ gegründet. Anleger können
damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der
S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft,,S&K-Gruppe" noch anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.
April 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
Über
die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte von der
bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10
Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und
konnten nachhaltige Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein
im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen
Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste
erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon
bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West
AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger
erfolgreich. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit
über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die wegen Einlagen und
Ausschüttungen, die an Fonds-Anleger gezahlt worden waren und zurückbezahlt werden
sollten. Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere
hundert Anleger-Fälle betreut.
Über
den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Übrigens: der kompetente
Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser
dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls
vermitteln.
Der
aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben
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