Freitag, September 07, 2012

Hannover Leasing Fonds Nr. 142, 158 und 166/ Neue Hoffnung für Anleger


Wie der BSZ e. V. bereits mehrfach berichtete, vertreten dessen Vertrauensanwälte zahlreiche Anleger der Hannover Leasing Fonds MOTRANUS I bis III. Nunmehr gibt ein neuer Hinweis des OLG München neue Hoffnung für geschädigte Anleger.

Wie bekannt wurde bestehen möglicherweise zahlreiche Prospektmängel. Auch sah man eine mögliche Haftung der bei diesen Medienfonds beteiligten Helaba Dublin eventuell darin begründet, dass die sogenannte „Hintermann Rechtsprechung“ des BGH einschlägig sein könnte. Dies hätte zur Folge, dass neben der Haftung der Berater und Vermittler bzw. Vermittlungsfirmen auch die Helaba Dublin für Fehler in der Beratung und im Prospekt haften müsste. Dies zumindest dann, wenn das OLG München bei seiner Rechtsverfassung bleibt.

Neben dieser Haftung aus Prospektmängeln hatten bereits zahlreiche Anleger Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Anlageberatern geltend gemacht. Die Beteiligungen wurden den Anlegern teils als sichere Kapitalanlagen vermittelt. Die Risiken wurden teilweise von den Beratern als äußerst gering dargestellt. Wurde die Beteiligung von einer Bank bzw. Sparkasse vermittelt, so war diese verpflichtet auf die zusätzlich erhaltenen Rückvergütungen (Kick-back) hinzuweisen. Das Landgericht Wiesbaden und das Landgericht Hannover hatten diesbezüglich bereits Urteile zugunsten der Anleger erlassen.

Nunmehr eröffnet das OLG München, so wie auch das OLG Frankfurt am Main und OLG Stuttgart, neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger der MONTRANUS Fonds ihrer Ansprüche auch gegen die Helaba Dublin durchzusetzen.

Neben einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die Anleger nunmehr auch zahlreiche Prospektmängel geltend machen. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung konnten die Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen die Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Im Gegenzug hierzu muss die Helaba Dublin die Beteiligung entgegennehmen.

Hinzu kommt nunmehr der Umstand, dass die sogenannten „weichen Kosten“ im Prospekt unzutreffend angegeben sein könnten, so z. B., dass das Agio als Teil der Gesamtinvestitionskosten angegeben wurde. Gleichfalls könnten die Prognoserechnung und die Projektierungskosten unzutreffend im Emissionsprospekt angegeben worden sein.

 Auf Grund dieser neuen Tendenzen zu Gunsten der Anleger bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. „Hannover Leasing/MONTRANUS I bis III“ beizutreten. 

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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BKN biostrom AG! Insolvenzverfahren eröffnet! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Insolvenzverfahren über Vermögen der BKN biostrom AG eröffnet!  BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! 
Über das Vermögen des Unternehmens BKN biostrom AG aus Vechta, das am 13.06.2012 beim Amtsgericht Vechta Insolvenzantrag gestellt, und bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun am 31.08.2012 um 12.00 Uhr beim Insolvenzgericht Vechta das richtige Insolvenzverfahren eröffnet worden, zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg bestellt.

Die Gläubiger wurden inzwischen dazu aufgefordert,  ihre Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter bis einschließlich 13.12.2012 anzumelden.

Es soll auch eine Gläubigerversammlung am 11.01.2013 um 9.30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Vechta, Saal 131, stattfinden.

BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, hierzu: „Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden, da nicht auszuschließen ist, dass noch Vermögenswerte im Insolvenzverfahren zurück geführt werden können.“

Ausschlag gebend für die Insolvenz soll nach Angaben von BKN biostrom unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein, die nicht zum Konsolidierungskreis der BKN biostrom AG gehören, jedoch von der biostrom Service GmbH betreut wurden. Auch sei es, bedingt durch politische Unsicherheiten, dem Unternehmen nicht gelungen, neue Investoren für die weiterhin große Produktpipeline des Unternehmens zu gewinnen.

Auch sollten Anleger unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, BZS e.V. -Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen.“ Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft „BKN biostrom AG“ mit der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich WBG Leipzig-West AG, First Real Estate sowie GlobalSwissCapital AG mit mehr als 40.000 Geschädigten auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mehrere hundert Anleger vertreten) und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte als erste Kanzlei in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den Hintermann Böhle und die „Geschäftsführerin“ bzw. „Strohfrau“ Cmok vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten.

Solar Millenium AG:
In diesem Insolvenzfall mit Inhaberschuldverschreibungen (die Solar Millenium AG musste Ende Dezember 2011 Insolvenz anmelden) werden gegenwärtig von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mehrere hundert Anleger gegen die Prospektverantwortlichen vertreten, erste Klagen wurden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eingereicht.

Anleger im Fall BKN biostrom AG sollten unbedingt ihre Interessen bündeln, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, außerdem prüft die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung.

Betroffene Anleger der BKN biostrom AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BKN biostrom anschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwsp

Dran bleiben lohnt sich: Die Bethmann Bank AG muss einem Lehman-Opfer € 7,4 Mio. Schadensersatz zahlen


Ein später, schöner Erfolg für einen Lehman-Anleger. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte den Schadensersatzanspruch eines vermögenden Lehman-Opfers und verurteilte die Bank wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz. Ein Bericht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Frau Rechtsanwätin Catia Sofia das Neves Sequeira und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (14 U 291/10, nicht rechtskräftig) verurteilte die Bethmann Bank AG wegen Beratungsfehlern. Sie muss dem Anleger Mio. € 7,4 zahlen. Der Bank wurde vorgehalten, den Anleger vor dem Erwerb der Lehman-Zertifikate falsch beraten sowie pflichtwidrig dem Anleger von dem Verkauf der Lehman-Zertifikate abgeraten zu haben.

Im November 2007 und im April 2008 hatte der Anleger Lehman-Zertifikate für insgesamt Mio. € 8,7 auf Empfehlung der verklagten Bank erworben.  Bei diesen Zertifikaten wurde auf die Entwicklung des Nikkei225 und des EuroStoxx50 gewettet. Nachdem die Garantin des Lehman-Zertifikat, die Lehman Brothers Holding Inc., am 15.09.2008 insolvent wurde, wurden die Zertifikate praktisch wertlos.

Das Landgericht Hamburg kam bereits in der Vorinstanz zu dem Ergebnis, dass der Anleger, ein vermögender Privatkunde, bei der zweiten Zeichnung 2008 falsch beraten wurde. Ihm sei die Funktionsweise der EuroStoxx50-Barriere nicht erklärt worden und er wurde nicht über die zu dem Zeitpunkt der Zeichnung bereits gehäuft veröffentlichten negativen Presseberichte zur wirtschaftlichen Lage der Lehman Bank informiert. Und wegen des ersten Deals 2007 vertrat das Erstgericht die Meinung, dass die Bank haftet, weil sie dem Anleger im Spätsommer 2008 auf Nachfrage, die Papiere zu verkaufen, nicht gesagt hat, dass die Bank zwischenzeitlich abgeratet worden war und in der Presse gehäuft vor den Wertpapieren gewarnt wurde.

Seit Anfang 2008 wurde reihenweise über die schwierige Lage der Emittentin der Lehman-Zertifikate berichtet. Die Börsenzeitung und das Handelsblatt berichteten damals, dass sich die Bonität der Emittentin gravierend verschlechtert hat. Und im April 2008 stiegen die Preise für die CDS Credit Default Spreads dramatisch an. CDS sind Derivate, mit denen Marktteilnehmer Ausfallrisiken absichern. Deshalb hätte die Bank erkennen können, dass der Markt die Insolvenz der Großbank für zunehmend wahrscheinlicher hält.

Jetzt bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg das Ersturteil. BSZ e.V. Vertrauensanwältin  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Das ist zwar eine reichlich späte, nichts desto trotz höchst erfreuliche Entscheidung, von der viele Lehman-Betroffene profitieren dürften. Und das betrifft auch die Klarstellung des Gerichts, dass Berater Anleger bei der Vermittlung von Kapitalanlagen über gehäufte kritische Presseberichte zu der empfohlenen Kapitalanlage hinweisen müssen und gilt als Bestätigung des leider bis zuletzt selten berücksichtigten ganz wichtigen Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs zur Pflicht zur Berücksichtigung von negativen Presseberichten bei der Anlageberatung (Urteil vom 07.10.2008, XI ZR 89/07)."  Und Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper ergänzt: "Der Senat lag richtig. Negative Presseberichte dämpfen in aller Regel das Interesse des Marktes an den betroffenen Wertpapieren und ein zurückhaltendes Kaufinteresse führt per se zu einem geringeren Preis. Deshalb sind das Informationen, die jedem Anleger bekannt gemacht werden müssen."

Das Hamburger Abendblatt berichtete, dass rund 50.000 deutsche Anleger von der Pleite des amerikanischen Großbank betroffen sind, insgesamt über € 700 Mio verloren haben und allein Hamburger rund € 173 Mio. verloren haben. Und viele Betroffene können nach wie vor etwas tun. Rechtsanwältin Sequeira sagt: "Zwar dürfte die Verjährung der Schadensersatzansprüche die Durchsetzung der Forderungen zunehmend schwieriger werden lassen, aber mehrere Banken haben im Zusammenhang mit dem Lehman-Run 2008 Anlegern versprochen, bis zu fünf Jahre auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten und dazu gehört beispielsweise die Hamburger Sparkasse AG. Deshalb dürften gerade viele betroffene Hamburger ihre Schadensersatzansprüche nach wie vor durchsetzen können."

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
grököp

Schiffsfonds Insolvenz: Vorläufige Zwangsverwaltung über Vermögen der PCE MS Irène angeordnet


Die Hiobsbotschaften für die Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nehmen kein Ende.

Kaum ein Tag vergeht, an dem die Anleger geschlossener Schiffsfonds nicht mit Meldungen über Insolvenz angemeldete Schiffsgesellschaften konfrontiert werden. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch über das Vermögen des 2004 aufgelegten PCE (Premium Capital Emissionshaus)  MS Irène die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 67 e IN 252/12). Den PCE Schiffsfonds Anlegern droht nun der Totalverlust des ihrerseits in das
Vollcontainerschiff MS Irène investierten Geldes.

PCE MS Irène Anleger warten seit 2008 auf Ausschüttungen. Damit droht auch die Verjährung der Ansprüche, weil Gerichte das Ausbleiben der Aussschüttungen den  Anlegern als Warnsignal anrechnen. 

2004 hatte das Hamburger Emissionshaus PCE den in das 1.016 TEU Vollcontainerschiff investierenden Schiffsfonds PCE "MS Irène" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von Euro 13.863.000,00 aufgelegt. Die Anleger hatten sich an dem PCE Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von Euro 5.450.000,00 beteiligt.

Die bisherige Bilanz fällt für die Zeichner des PCE MS Irène derzeit alles andere als zufriedenstellend aus. Bereits seit 2008 warten die PCE MS Irène Anleger vergebens auf  einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der PCE "MS Irène" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen.

Aber PCE Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt. Es stellt sich die Frage nach Schadensersatzmöglichkeiten. Sollten betroffene PCE - Schiffsfonds-Anleger von ihrem  Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise  Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche  geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Der Vertrieb von Schiffsfonds erfolgte oftmals über Banken und Sparkassen, weil hohe Provisionen zu verdienen waren. Beim Vertrieb wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen  oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den  Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute  Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene PCE - Schiffsfonds-Anleger jetzt tun? Geschädigte Anleger problematischer PCE Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden  Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ PCE MS Irène"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst

NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "Maria Star" KG


Ausschüttungen 4,36% % unter Plan. Anleger von Vermögenseinbußen bedroht.

Die Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Anlage- und Kapitalmarktrecht hat der Schiffsfonds NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "Maria Star" KG erhebliche wirtschaftliche bzw. Liquiditätsprobleme. Ausschüttungen an die rund 1350 Kommanditisten liegt mit 4,36% deutlich unter Plan. Investoren drohen deshalb erhebliche Vermögenseinbußen - bis hin zum Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes.

"Anleger sollten weder im Rahmen so genannter Sanierungskonzepte gutes dem schlechten Geld gedankenlos und ungeprüft hinterherwerfen. Noch die Hände in den Schoß legen und ihr in die Schiffsbeteiligung NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "Maria Star" KG investiertes Kapital endgültig abschreiben", rät eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Oft Erfolg versprechend ist die Prüfung, ob seinerzeit fehlerhafte Anlageberatung bei der Beteiligungsvermittlung, in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse, vorgelegen hat. "Falls dies so sein sollte, können Investoren mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen, um so Vermögensschäden deutlich zu begrenzen oder sogar völlig zu vermeiden", erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "Maria Star" KG"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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kwagjha

Donnerstag, September 06, 2012

KanAm Grundinvest: Falsche Anlageberatung löst Ansprüche auf Schadensersatz aus


Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest sollten prüfen lassen, wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest ist in vollem Gange. Die nächste Auszahlung soll im Oktober 2012 stattfinden. Zwischenzeitlich sorgte jedoch das Vorgehen des Managements des KanAm Grundinvest, sich selbst mitten in der Abwicklung die Verwaltungsvergütung (legal) zu erhöhen für Furore. Dessen ungeachtet verfügt der KanAm Grundinvest noch über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern, welche noch veräußert werden sollen. Der Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd Euro. Seit März 2012 wurden 5 Objekte veräußert.

Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ermittelt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann geklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Wurden die Anleger nicht ausreichend über die verschiedenen Risiken einer Beteiligung am KanAm Grundinvest aufgeklärt, haben sie gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht das Ergebnis der bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

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drst

Bummelei und Untätigkeit bei Rechtsanwalten - was passiert bei nicht zeitnaher Bearbeitung von Mandaten?


Das Anwaltsgericht Köln musste sich mit der Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts beschäftigen und verhängte eine Rüge und ein Bußgeld gegen den untätigen Anwalt. Es drohen Schadenersatzansprüche.

Gerade am Anfang einer Selbstständigkeit als Rechtsanwalt gibt es viel Arbeit für Existenzgründer berichtet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens.  Es gilt den Überblick zu behalten und dennoch seinen beruflichen Pflichten als Rechtsanwalt nachzukommen. Wer sich als Rechtsanwalt selbstständig macht, sollte aber nicht nur zu Beginn seiner Tätigkeit zeitnah die Mandate bearbeiten. Andernfalls kann es teuer werden, wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Anwaltgerichts Köln (Az.: 10 EV 58/11) zeigt.

Im Streitfall beschwerte sich ein Mandant bei der Rechtsanwaltskammer Köln über seinen Rechtsanwalt und dessen Bummelei bei der Bearbeitung seines Mandats.  Dieser habe erst nach 20 Monaten eine Schadenersatzklage bei einer Verkehrsunfallsache für den Mandanten eingereicht. In einer weiteren beauftragten Schadenersatzsache sei er gar nicht tätig geworden. Zwischenzeitlich erkundigte sich der Mandant mehrfach nach dem Stand der Verfahren, wurde aber stets vom Rechtsanwalt vertröstet. Da der Rechtsanwalt bereits in fünf früheren ähnlich gelagerten Fällen nicht ordnungsgemäß gearbeitet hatte, verhängte die Kammer Köln eine Rüge sowie ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Beide Strafen akzeptierte der Anwalt nicht und zog vor das Anwaltsgericht. Hier sollten die Strafen überprüft werden.

Das Anwaltsgericht bestätigte jedoch das Strafmaß der Anwaltskammer. Das Verhalten des Rechtsanwalts in den beiden rechtlich einfach gelagerten Streitigkeiten hielt das Gericht für "hartnäckige Bummelei" bzw. Untätigkeit. Zudem habe er den Mandanten auch auf Nachfrage nicht ausreichend informiert und somit gegen seine allgemeine Berufspflicht verstoßen. Diese Berufspflicht besagt, dass ein Anwalt seine Arbeit stets gewissenhaft ausüben und seinen Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich unterrichten muss.

Aber nicht nur bei jungen Rechtsanwälten soll es zur Bummelei und Untätigkeit kommen. Die hohe Arbeitsbelastung führt bei manchem Anwalt zum Verlust des Überblicks. Wenn dann auch noch Gerichte langsam arbeiten kommt es zum Gau.

Ebenso urteilte der Saarländische Anwaltsgerichtshof

Ein Mandant muss die «hartnäckige Bummelei» eines Rechtsanwalts nicht tatenlos hinnehmen. Nach einem Urteil des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken stellt dies eine Verletzung beruflicher Pflichten dar. Das Gericht sprach mit seinem Urteil gegen einen Anwalt einen Verweis aus und verhängte zudem eine Geldbuße. Der Rechtsanwalt hatte nach den Feststellungen des Gerichtshofs Abrechnungen nicht vorgenommen und in einer Konkurssache die Fallbearbeitung erheblich verzögert. Das Anwaltsgericht erster Instanz verbot ihm darauf für die Dauer von zwei Jahren auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig zu sein. Der Anwaltsgerichtshof hielt diese Strafe jedoch für zu hart. Zwar befanden auch die Saarbrücker Richter, dass Mandanten die Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts neben Schadensersatzansprüchen des Mandanten auch berufsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben müssten. Ein teilweises Berufsverbot sei jedoch nur gerechtfertigt, wenn sich der Anwalt frühere berufsrechtliche Sanktionen nicht zur Warnung habe dienen lassen. (Az.: AGH 3/03).

 Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anwaltshaftung"   gegründet.

  
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khst

Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow


Ausschüttungen 48,15% % unter Plan. Anleger von hohen Vermögenseinbußen bedroht

Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Anlage- und Kapitalmarktrecht hat der Schiffsfonds Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow erhebliche wirtschaftliche bzw. Liquiditätsprobleme. Die Ausschüttungen an die rund 140 Kommanditisten liegt mit 48,15% deutlich unter Plan. Investoren drohen deshalb erhebliche Vermögenseinbußen – bis hin zum Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes.

„Anleger sollten weder im Rahmen so genannter Sanierungskonzepte gutes dem schlechten Geld gedankenlos und ungeprüft hinterherwerfen. Noch die Hände in den Schoß legen und ihr in die Schiffsbeteiligung Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow investiertes Kapital endgültig abschreiben“, rät eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Oft Erfolg versprechend ist die Prüfung, ob seinerzeit fehlerhafte Anlageberatung bei der Beteiligungsvermittlung, in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse, vorgelegen hat. „Falls dies so sein sollte, können Investoren mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen, um so Vermögensschäden deutlich zu begrenzen oder sogar völlig zu vermeiden“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens


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BSZ e.V.Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe : Aktuelle Nachricht


Am 04.August 2012 teilte der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) die Gründung des Aktionsbündnisses gegen die GEZ-Zwangsgebühr mit. Viele Medien haben darüber berichtet. Über den BSZ e.V. ist eine wahre Lawine von Anfragen hereingebrochen, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. In vielen Mails und Briefen die uns erreichen, machen die Bürger Ihre Empörung über die Zwangsgebühr deutlich. Wir nehmen das breite Interesse an dem Aktionsbündnis zum Anlass   nachstehend eine Pressemitteilung von  Thomas Böhm Chefredaktion journalistenwatch.com zu veröffentlichen:

Stiftung Medienopfer: Neue GEZ - Gebühr ist möglicher Weise verfassungswidrig!


Wer von uns hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen, schlechten Kopien und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer "neutralen" Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden - die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird jeden Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell bis zu dreimal mehr belasten als bisher! Egal, ob der Zwangszahler überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle "genießen" möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol, dass sich zusätzlich mit Werbeeinnahmen die Taschen vollstopft, seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Bericht im "Focus":
Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt. Mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunkbeitrag steht ARD und ZDF sogar noch mehr Geld zur Verfügung. FOCUS Online zeigt, wo die Öffentlich-Rechtlichen die Gebühren verschleudern.

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Deshalb hat sich die Stiftung Medienopfer dazu entschlossen, der GEZ-Zwangsgebühr den Kampf anzusagen und ist dem Aktionsbündnis BSZ e.V. gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe beigetreten, die spezialisierte Anwälte beauftragen werden, gerichtlich gegen die Zwangsgbühr vorzugehen.

Die beauftragten Anwälte werden im Namen von Stiftung Medienopfer einen GEZ-Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung stellen. Es geht darum, in Erfahrung zu bringen, wofür genau die eingesammelten Mittel "verwendet" werden sollen. Sollten dieses nicht geschehen, z.B. weil die Behörden nicht kooperieren wollen, so werden die Ansprüche im Auftrag von Stiftung Medienopfer mit den Argumenten der Verfassungsrechtler von Münch und Degenhart, vor dem zuständigen Verwaltungs- Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt. Notfalls wird die Stiftung Medienopfer über das Aktionsbündnis BSZ e.V. die Anwälte beauftragen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Es ist meines Erachtens nicht nur ein politisches Zeichen, sondern auch Bürgerpflicht, sich gegen diese  Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen. Deshalb bittet Stiftung Medienopfer die Kollegen in den Medien, diese Meldung zu veröffentlichen und zu verbreiten, in der Hoffnung, dass sich so viele Bürger entschließen,  sich ebenfalls gegen diese Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse

unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.

Quelle: Thomas Böhm Chefredaktion journalistenwatch.com

Bildquelle: © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO    www.pixelio.de

Mittwoch, September 05, 2012

Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea ist zahlungsunfähig.


Der Bulkcarrier MS Tosa Sea ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen hat Ende vergangener Woche die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Sven Lundehn von der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft angeordnet (Az. 524 IN 20/12).
 
Fondsinitiator Lloyd Fonds hatte die Anleger in einem Schreiben vom 23. August 2012 über die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit informiert.  Da der zu erwartende Verkaufserlös für das Schiff nicht zur Tilgung des Fremdkapitals reichen werde, drohe den Investoren der Totalverlust  des eingezahlten Eigenkapitals. Betroffen sind 27,3 Millionen US-Dollar Anlegerkapital.

Das MS Tosa Sea wurde im Sommer 2008 als Schiffsfonds aufgelegt und in Deutschland und Österreich zur Zeichnung angeboten. Das Massengutschiff, Baujahr 2010, hat eine Tragfähigkeit von 92.500 tdw. Der Baupreis betrug laut Fondsprospekt 61 Millionen US-Dollar.  Das Schiffshypothekendarlehen beläuft sich auf 42,7 Millionen US-Dollar und wurde zum Teil in Yen aufgenommen.

Im Februar 2010 haben die Investoren des Schwesterfonds für das MS Thira Sea beschlossen, ihr Eigenkapital in die  Gesellschaft des MS Tosa Sea einzubringen. Laut Leistungsbilanz wurde dieses Schiff Ende März 2010 verkauft.  

Im Insolvenzverfahren können die Ansprüche des Anlegers geltend gemacht werden. Jedoch haben Anleger im Insolvenzverfahren meist das Nachsehen gegenüber den anderen Gläubigern. Anleger können prüfen, ob sie gegenüber anderen Anspruchsgegnern Ansprüche haben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht kann die Situation bei der Anlageberatung prüfen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea" gegründet. Diese Interessengemeinschaft wird von dem  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens betreut.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                                                                                                                            

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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Es wird ernst für viele Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG.


Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt eine Reihe von Anlegern auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen bzw. der ausstehenden Rateneinlagen in Anspruch!  Viele Anleger wurden bereits verklagt! 
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) verklagt ihre geschädigten Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern zugeflossenen Ausschüttungen und/oder der ausstehenden Ratenzahlungen! Vielen der bereits von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern der ALAG ist jedoch schon gar nicht klar, warum diese überhaupt noch etwas an die ALAG zahlen sollen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Anleger auch das sogenannte Anlagemodell „Classic-Plus“ gezeichnet haben und die Ausschüttungen aus dem Anlagemodell „Classic“ daher gar nicht an die Anleger ausbezahlt wurden.

„Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage muss der Anleger gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Auch in diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen“ erläutert Rechtsanwalt un d BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. 

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. Die Verteidigung gegen die Forderungen der ALAG ist somit alles andere als aussichtslos.

„In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht" so Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte und konnte auch bereits für mehrere Mandanten so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

„Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verteidigung bzw. Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, darauf achten, dass keinerlei Vereinbarungen unterzeichnet oder zugestimmt werden, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden Schadensersatzansprüche bereits gerichtlich geltend gemacht.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG "   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

  
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
cllb

Sanierung der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG: 12-prozentige Kapitalerhöhung steht zur Diskussion


Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn: "Das ist eine Alibiveranstaltung"

"Der Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG der MPC Capital AG steht kurz vor dem Untergang. Jetzt versucht die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH  in einer Alibiveranstaltung am 10. September zu retten, was wahrscheinlich nicht mehr zu retten ist", meint der Hamburger Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Die Fondsgeschäftsführung wolle jetzt eine 12-prozentige Kapitalerhöhung zur Diskussion stellen. "Wie auch immer der einzelne Anleger danach entscheidet - Kapitalerhöhung ja oder nein -, er wird erhebliche Verluste erleiden", ist Hahn sicher. 

Hintergrund: In den Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 177 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen magere vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen Euro den Fonds wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft soll Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen Euro kommen; das sind zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Auf einer Informationsveranstaltung am Montag, 10. September 2012, sollen Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28. September 2012 erfolgen.

Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: "Es ist fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen wollen, prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027 einen Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann, wenn ein Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer noch einen Verlust von 28,1 Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung zu beklagen. Betroffene Anleger sollten genau prüfen, inwieweit sich der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet."

Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer Präsenzveranstaltung erfolgen soll. "Die Veranstaltung an einem Montag Vormittag ist wohl nur für Hausfrauen, Rentner und Frühpensionäre gedacht", kritisiert Hahn. Seine Kanzlei bietet deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht dabei sein können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.

Die anwaltliche Vertretung kann sich durchaus lohnen, meint Hahn. Denn "wer eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht." Ferner könne auch die Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften. Und in Sachen Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn: "Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum Jahresende 2012."

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/"Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.  


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
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MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG


Ausschüttungsstop bedingt durch die 105 % Klausel. Anleger von hohen Vermögenseinbußen bedroht.

Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Anlage- und Kapitalmarktrecht hat der Schiffsfonds MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG erhebliche wirtschaftliche bzw. Liquiditätsprobleme. Die Ausschüttungen an die rund 3150 Kommanditisten liegt mit 0,00% deutlich unter Plan. Investoren drohen deshalb erhebliche Vermögenseinbußen, hervorgerufen durch die 105 % Klausel.

„Anleger sollten weder im Rahmen so genannter Sanierungskonzepte gutes dem schlechten Geld gedankenlos und ungeprüft hinterherwerfen. Noch die Hände in den Schoß legen und ihr in die Schiffsbeteiligung MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG investiertes Kapital endgültig abschreiben“, rät eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Oft Erfolg versprechend ist die Prüfung, ob seinerzeit fehlerhafte Anlageberatung bei der Beteiligungsvermittlung, in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse, vorgelegen hat. „Falls dies so sein sollte, können Investoren mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen, um so Vermögensschäden deutlich zu begrenzen oder sogar völlig zu vermeiden“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen“. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche – etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung – durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
 

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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