Ein später, schöner Erfolg für einen Lehman-Anleger. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte den Schadensersatzanspruch eines vermögenden Lehman-Opfers und verurteilte die Bank wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz. Ein Bericht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Frau Rechtsanwätin Catia Sofia das Neves Sequeira und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (14 U 291/10,
nicht rechtskräftig) verurteilte die Bethmann Bank AG wegen Beratungsfehlern.
Sie muss dem Anleger Mio. € 7,4 zahlen. Der Bank wurde vorgehalten, den Anleger
vor dem Erwerb der Lehman-Zertifikate falsch beraten sowie pflichtwidrig dem Anleger
von dem Verkauf der Lehman-Zertifikate abgeraten zu haben.
Im November 2007 und im April 2008 hatte der Anleger
Lehman-Zertifikate für insgesamt Mio. € 8,7 auf Empfehlung der verklagten Bank
erworben. Bei diesen Zertifikaten wurde
auf die Entwicklung des Nikkei225 und des EuroStoxx50 gewettet. Nachdem die
Garantin des Lehman-Zertifikat, die Lehman Brothers Holding Inc., am 15.09.2008
insolvent wurde, wurden die Zertifikate praktisch wertlos.
Das Landgericht Hamburg kam bereits in der Vorinstanz zu dem
Ergebnis, dass der Anleger, ein vermögender Privatkunde, bei der zweiten
Zeichnung 2008 falsch beraten wurde. Ihm sei die Funktionsweise der
EuroStoxx50-Barriere nicht erklärt worden und er wurde nicht über die zu dem
Zeitpunkt der Zeichnung bereits gehäuft veröffentlichten negativen
Presseberichte zur wirtschaftlichen Lage der Lehman Bank informiert. Und wegen
des ersten Deals 2007 vertrat das Erstgericht die Meinung, dass die Bank
haftet, weil sie dem Anleger im Spätsommer 2008 auf Nachfrage, die Papiere zu
verkaufen, nicht gesagt hat, dass die Bank zwischenzeitlich abgeratet worden
war und in der Presse gehäuft vor den Wertpapieren gewarnt wurde.
Seit Anfang 2008 wurde reihenweise über die schwierige Lage
der Emittentin der Lehman-Zertifikate berichtet. Die Börsenzeitung und das
Handelsblatt berichteten damals, dass sich die Bonität der Emittentin
gravierend verschlechtert hat. Und im April 2008 stiegen die Preise für die CDS
Credit Default Spreads dramatisch an. CDS sind Derivate, mit denen Marktteilnehmer
Ausfallrisiken absichern. Deshalb hätte die Bank erkennen können, dass der
Markt die Insolvenz der Großbank für zunehmend wahrscheinlicher hält.
Jetzt bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg
das Ersturteil. BSZ e.V. Vertrauensanwältin GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia Sofia das
Neves Sequeira: "Das ist zwar eine reichlich späte, nichts desto trotz
höchst erfreuliche Entscheidung, von der viele Lehman-Betroffene profitieren
dürften. Und das betrifft auch die Klarstellung des Gerichts, dass Berater
Anleger bei der Vermittlung von Kapitalanlagen über gehäufte kritische
Presseberichte zu der empfohlenen Kapitalanlage hinweisen müssen und gilt als
Bestätigung des leider bis zuletzt selten berücksichtigten ganz wichtigen
Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs zur Pflicht zur Berücksichtigung von
negativen Presseberichten bei der Anlageberatung (Urteil vom 07.10.2008, XI ZR
89/07)." Und Rechtsanwalt und BSZ
e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper ergänzt: "Der Senat lag richtig.
Negative Presseberichte dämpfen in aller Regel das Interesse des Marktes an den
betroffenen Wertpapieren und ein zurückhaltendes Kaufinteresse führt per se zu
einem geringeren Preis. Deshalb sind das Informationen, die jedem Anleger
bekannt gemacht werden müssen."
Das Hamburger Abendblatt berichtete, dass rund 50.000
deutsche Anleger von der Pleite des amerikanischen Großbank betroffen sind,
insgesamt über € 700 Mio verloren haben und allein Hamburger rund € 173 Mio.
verloren haben. Und viele Betroffene können nach wie vor etwas tun.
Rechtsanwältin Sequeira sagt: "Zwar dürfte die Verjährung der
Schadensersatzansprüche die Durchsetzung der Forderungen zunehmend schwieriger
werden lassen, aber mehrere Banken haben im Zusammenhang mit dem Lehman-Run
2008 Anlegern versprochen, bis zu fünf Jahre auf die Erhebung der Einrede der
Verjährung zu verzichten und dazu gehört beispielsweise die Hamburger Sparkasse
AG. Deshalb dürften gerade viele betroffene Hamburger ihre
Schadensersatzansprüche nach wie vor durchsetzen können."
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. September
2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
grököp
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