Dienstag, Juli 17, 2012

Bundesgerichtshof urteilt gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) - juristischer Super-GAU für CMI


Die mündliche Verhandlung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den britischen Lebensversicherer CMI am 11.07.2012 war mit Spannung erwartet worden. Die Erwartungen des in dem Verfahren VI ZR 151/11 von der  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegen CMI wurden nicht enttäuscht.

Das oberste deutsche Zivilgericht stellte fest, dass CMI ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Renditen gegeben habe. Darüber hinaus sei CMI verpflichtet gewesen, die Versicherungsnehmer umfassend und verständlich über die Wirkungsweise des so genannten „smoothing-Verfahrens“ aufzuklären. Der BGH stellte auch fest, dass CMI den Kläger über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools aufklären musste. Der BGH bestätigte damit in dem Verfahren zu Az. IV ZR 151/11 vollumfänglich die von Witt Rechtsanwälte in der ersten und zweiten Instanz vertretene Auffassung zu dem Vorliegen der oben genannten Aufklärungspflichtverletzungen und dem sich hieraus ergebenden Schadenersatzanspruch (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 18.07.2011, Az. 7 U 146/10). Auch in allen weiteren teils grundlegenden rechtlichen Fragen, so zur Aktivlegitimation, Zurechnung des Vermittlerhandelns, Verjährung etc. bestätigte der BGH die von Witt Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung. Es war ein Erfolg auf ganzer Linie.

Das OLG Stuttgart hatte zunächst den Anspruch des Klägers, so gestellt zu werden, als habe er den EuroPlan nicht abgeschlossen (=Schadensersatz, Rückabwicklung), abgelehnt und CMI stattdessen verurteilt, die in der Versicherungspolice vereinbarten Auszahlungen vollumfänglich zu leisten. Dass es diesen so genannten Erfüllungsanspruch tatsächlich gibt, hat der BGH zudem bestätigt. Er stellt jedoch auch fest, dass es dem Versicherungsnehmer nicht verwehrt sein darf, sich statt der Erfüllung auf Schadenersatz zu berufen. Das Urteil des OLG Stuttgart wurde daher vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.

Damit hat CMI also eine doppelte Schlappe hinnehmen müssen, denn nun können sowohl Schadensersatzansprüche als auch Erfüllungsansprüche gegen CMI erfolgreich durchgesetzt werden.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Witt: „Es ist aufgrund der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs nunmehr davon auszugehen, dass das OLG Stuttgart CMI zur Leistung von Schadenersatz an unseren Mandanten verurteilt. Darüber hinaus bleibt aber auch für die sehr große Zahl unserer weiteren Mandanten die Möglichkeit bestehen, den Erfüllungsanspruch durchzusetzen. Dies hat insbesondere in den Fällen zukünftig Bedeutung, in welchen der eigentliche Schadensersatzanspruch gegen CMI bereits verjährt ist. Wir raten daher jedem Anleger, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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König & Cie. Schiffsfonds in der Krise: Hilfe für Anleger


Die Schifffahrtskrise sorgt für erhebliche Probleme bei einer Vielzahl von Schiffsfonds. Auch Schiffsbeteiligungen von König & Cie. tragen schwer an den Folgen dieser Krise. Hilfe für betroffene Anleger.


Die Krise der Schifffahrt macht keinen Bogen um die Schiffsfonds. Auch Schiffsbeteiligungen aus dem Haus König & Cie. haben mit den Auswirkungen der katastrophalen Lage der Schifffahrt zu kämpfen. Zum Beispiel beim Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin müssen die Anleger des Schiffsfonds um ihr Kapital fürchten. Aber auch weitere König & Cie. Schiffsfonds haben es mit krisenbedingt widrigen Umständen zu tun. Und es wird bis auf weiteres keine Entwarnung geben. Im Gegenteil. Die Krise der Schifffahrt gewinnt im Juli 2012 noch einmal ordentlich an Fahrt. Nahezu täglich werden neue Insolvenzen und ähnliches bekannt.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde in den vergangenen Jahren ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut. Schiffsfonds - auch jene von König & Cie. - investierten bevorzugt in Transportschiffe und gaben etliche Neubauten in Auftrag, sodass immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus belastet die Krise der Schifffahrt auch Schifffahrtsunternehmen wie Reedereien. Die japanische Reederei The Sanko Steamship, von deren Pleite auch König & Cie. Schiffsfonds betroffen waren, benennt die Krise der Schifffahrt als eine Ursache für ihre Insolvenz.

Bereits über 100 Schiffsfonds wurden im vergangenen Jahr zu Opfern der Schifffahrtskrise. Und da die Zeichen weiterhin auf Sturm stehen, ist befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. In besonderer Weise von der Krise der Schifffahrt betroffen sind Anleger, die ihre König & Cie. Schiffsbeteiligung über einen Kredit finanzierten. Denn im Fall einer Insolvenz ist ihr investiertes Geld verloren und sie müssen weiterhin ihr Darlehen abbezahlen. Doch Anleger, deren  König & Cie. Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, müssen die dramatische Entwicklung des Schifffahrtsmarkts nicht einfach über sich ergehen lassen.

Was können Anlegern, deren König & Cie. Schiffsfonds von der Krise heimgesucht wird, unternehmen?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der König & Cie. Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der König & Cie. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

König & Cie. MT Cape Bellavista, König & Cie. MS Agaman, König & Cie. MT Cape Bird, König & Cie. MS Cape Darby, König & Cie. MS Cape Don, König & Cie. MS Cape Denison, König & Cie. MS Cape Bon, König & Cie. MT Cape Bille, König & Cie. MS Cape Negro, König & Cie. MS Cape Norviega, König & Cie. MT Cape Egmont, König & Cie. MT Cape Bruny, König & Cie. MT Cape Baxley, König & Cie. Aframax-Tanker Flottenfonds, König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds, König & Cie. MT Cape Esmeralda, König & Cie. MS Stadt Lübeck, König & Cie. MS Cape Moreton, König & Cie. MT Cape Balboa, König & Cie. MS Cape Melville, König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II, König & Cie. MS Stadt Dresden, König & Cie. MS Stadt Schwerin, König & Cie. MS Stadt Wismar, König & Cie. MT King Dorian, König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III, König & Cie. MS Stadt Köln, König & Cie. Produktentanker-Fonds I, König & Cie. MS Stadt Aachen, König & Cie. Produktentanker-Fonds II, König & Cie. MT King Edwin, König & Cie. MT Cape Brasilia, König & Cie. MT Cape Beale, König & Cie. Twinfonds I, König & Cie. MT King Robert, König & Cie. MS Cape Ray

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in König & Cie. Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie." gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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EREM 7. German Wind KG –OLG Braunschweig verurteilt Nord/LB Norddeutsche Landesbank zu Schadensersatz


Mit Urteil vom 28.06.2012 hat das Oberlandesgericht Braunschweig einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zugesprochen. Der Ehemann der Klägerin hatte auf Empfehlung der Nord/LB Norddeutsche Landesbank eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG    erworben.


Die Nord/LB Norddeutsche Landesbank wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr dazu verurteilt, der Klägerin die investierte Summe zuzüglich 4 % Alternativzinsen seit 2002 (!) zu bezahlen.  Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen musste sich die Klägerin anrechnen lassen.

Auf Empfehlung einer für die Nord/LB Norddeutsche Landesbank handelnden Anlageberaterin hatte die Anlegerin eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine riskante Unternehmensbeteiligung. Für Anleger der EREM Wind KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage.

Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank eine Rückvergütung in Höhe von mindestens 8 % erhalten hat.  Hierdurch hat die Nord/LB Norddeutsche Landesbank nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Braunschweig ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Oberlandesgericht Braunschweig weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese Provisionszahlung die Beteiligung nicht erworben hätte.

Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich die Anlegerin nicht schadensmindernd anrechnen lassen. „Das Oberlandesgericht Braunschweig hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Banken für die Vermittlung der Beteiligungen an der EREM Wind KG Provisionen erhalten haben und dass diese Provisionen als aufklärungspflichtige Rückvergütungen zu bewerten sind“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern der EREM Wind Fonds, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstritten hat, abschließend.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in EREM Wind Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "EREM Wind Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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cllb


Montag, Juli 16, 2012

Schiffsfonds: MS RIKE GmbH & Co.KG fordert Anleger zur Rückzahlung auf.


Die MS RIKE GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 06.07.2012 die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen in fünfstelliger Höhe aufgefordert.  Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.06.2012 erklärt, wurden die Gesellschafter der Rike zur Vermeidung einer Insolvenz aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 32 % an die MS RIKE GmbH & Co. KG zurückzuzahlen.


Nachdem Anleger dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, hat die MS RIKE GmbH & Co. KG mit der finanzierenden Bank  zur Sanierung eine Prozessstandschafts-Vereinbarung geschlossen. Hierdurch wird die MS RIKE GmbH & Co. KG von der Bank ermächtigt, die der Bank zustehenden Ansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB geltend zu machen.

Insgesamt scheinen die Aussichten für einen erfolgreichen Fortbestand der Gesellschaft aber wohl nicht gerade günstig zu sein. Denn wie die Treuhänderin weiter ausführt, ist die MS Rike seit einem Jahr beschäftigungslos und ankert sei Oktober 2011 auf Reede vor Honkong. Bei weiterer Beschäftigungslosigkeit soll daher ein kurzfristiger Verkauf des Schiffes möglich sein. Die Entscheidung über die Zukunft der MS RIKE GmbH & Co. KG werde die Geschäftsführung der Rike zusammen mit der finanzierenden Bank treffen.

„Wir halten das Vorgehen der MS RIKE GmbH & Co.KG aus mehreren Gesichtspunkten für unbegründet“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Die Ansprüche der Fondsgesellschaft sind unserer Ansicht nach nicht substantiiert dargelegt. Insbesondere besteht nach unserer Einschätzung überhaupt kein unmittelbarer Anspruch gegen die Anleger, da sich diese nur mittelbar über eine Treuhandgesellschaft an der MS RIKE GmbH & Co .KG beteiligt haben. Darüber hinaus können die Anleger u.U. mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung aufrechnen.“

Außerdem können die Anleger versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds MS RIKE GmbH & Co.KG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS RIKE GmbH & Co.KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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cllb

Schiffsfonds: Eine Ära geht zu Ende


Bei den Schiffsfonds jagt eine Hiobsbotschaft die andere: Betriebsfortführungskonzepte scheitern reihenweise, Insolvenzen stehen mittlerweile auf der Tagesordnung. Den Anlegern drohen hierbei Milliardenverluste.  Das Produkt Schiffsfonds scheint vor dem Aus zu stehen. Der BSZ e.V. sprach deshalb mit dem BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein: Herr Dr. Steinhübel, was ist bei den Schiffsfonds eigentlich falsch gelaufen?

Dr. Steinhübel: Die Gründe für die wirtschaftliche Misere der Schiffsfonds sind vielseitig. Vereinfacht kann man aber sagen, dass aufgrund eines Überangebots von Schiffen einerseits und des weltweiten Konsumrückgangs andererseits die Schiffe kein kostendeckendes Niveau mehr erreichen.

BSZ: Sie sprechen von Überkapazitäten, wie konnte es hierzu kommen?

Dr. Steinhübel: Bis zur weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2008 waren Schiffsfonds der Renner unter den geschlossenen Fonds. Der Containerumschlag boomte und die Schiffe konnten satte Gewinne verbuchen, welche zudem seit einer Gesetzesänderung im Jahre 1999 nur einer sehr geringen Versteuerung unterliegen. Die Renditen für die Anleger waren daher beträchtlich. Da man weiterhin von einem wachsenden Markt ausging, galten solche Schiffsfondsbeteiligungen auch als überwiegend sicher. Hohe Renditen, steuerliche Vorteile und Sicherheit waren seither die Verkaufsargumente der Banken und freien Finanzdienstleister. Die Emissionshäuser nahmen dies zum Anlass und platzierten im Laufe der Zeit unzählige Schiffsfonds. Das Angebot reicht mittlerweile von sogenannten Einzelfonds, über Flottenfonds bis hin zu Dachfonds. Bis heute konnten über 250.000 deutsche Anleger mit einem Investitionsvolumen von rd. 30 Mrd. Euro für diese Form der Kapitalanlage gefunden werden. Ein Ende scheint hingegen nicht in Sicht. Immer noch kommt es seitens der koreanischen und chinesischen Werften aufgrund vergangener Aufträge zu Neubauablieferungen. Der Markt wurde und wird damit regelrecht überschwemmt. Ein gesundes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gibt es schon lange nicht mehr.

BSZ: Warum hat sich die Prognose, der Markt werde weiter wachsen, nicht bewahrheitet?

Dr. Steinhübel: Als die Immobilienblase in den USA platzte und weltweit zahlreiche Banken einknickten, kam es nur noch zu einer sehr restriktiven Kreditvergabe. Vor allem mittelständische Unternehmen, welche auf kurzfristige Kredite angewiesen waren, gerieten hierdurch in Liquiditätsengpässe. Aufträge blieben aus oder konnten gar nicht erst ausgeführt werden. Kündigungen und Kurzarbeit prägten die Arbeitsmärkte, was wiederum dazu führte, dass Verbraucher ihre Gelder zurückhielten und den Konsum stark zurückschraubten. Die geringe Nachfrage auf privater und unternehmerischer Seite hatte auch zur Folge, dass deutlich weniger Handel betrieben wurde. Allein im Hamburger Hafen ging der Containerumschlag bereits Ende 2008 stark zurück und erreichte 2009 ein Minus von ca. 30%. Ein Rückgang mit verheerenden Folgen.

BSZ: Nun haben sich ja auch weite Teile der Weltwirtschaft wieder erholt, Banken wurden gestützt und Vertrauen wurde wieder hergestellt. Wieso kommen die deutschen Schiffsfonds dennoch nicht mehr in Fahrt?

Dr. Steinhübel: Der Grund hierfür ist insbesondere konzeptioneller Natur. Das Gesamtfinanzierungsvolumen der allermeisten Schiffsfonds in Deutschland besteht zu einem Teil aus Eigenkapital der Anleger und zu einem anderen Teil aus Fremdkapital, wobei letzteres in aller Regel überwiegt. Die kreditfinanzierenden Banken wollen natürlich ihre Darlehensforderungen bedient wissen. Da die Fremdkapitalquote oftmals bei 60% und mehr liegt, haben die Schiffe der Fonds mächtig zu rudern, um die für die jährlichen Tilgungsraten erforderlichen Einnahmen überhaupt erwirtschaften zu können. Verschärfend kommt hinzu, dass die Kredite häufig in einer fremden Währung valutieren, d.h., entwickeln sich die Kurse ungünstig, werden die Kredite schnell zu einem Fass ohne Boden. Über Rücklagen verfügen die Schiffsfonds meistens auch nicht, da weite Teile des Eigenkapitals für horrende Provisionen für den Vertrieb und sonstige weiche Kosten verwendet werden. Viel bleibt da nicht mehr übrig. Man kann sagen, dass die Schiffsfonds überempfindlich konzipiert wurden und sehr schnell mit dem Rücken zur Wand stehen, wenn die Charterraten nicht mehr ausreichen. Genau dieses Szenario macht nun die Runde. Ein Überangebot von Schiffen auf dem Markt sowie eine nach wie vor schwächelnde Konjunktur drücken die Charterraten. Viele der Schiffe wurden deshalb auch schon zum Auflieger, also arbeitslos. Banken sehen sich diese Entwicklung natürlich nicht gerne an und drohen damit, aus der Finanzierung auszusteigen. Das Schicksal eines Fonds ist dann schnell besiegelt.

BSZ: Wie versuchen sich die Fondsgesellschaften hier zu helfen?

Dr. Steinhübel: In letzter Zeit kann man verstärkt beobachten, wie die Fondsgesellschaften versuchen, sog. "Betriebsfortführungskonzepte" umzusetzen. In aller Regel werden die betroffenen Anleger aufgefordert, Ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen oder den Fondsgesellschaften neues Kapital zur Verfügung zu stellen. Bis auf wenige Ausnahmen waren die angedachten Konzepte aber nicht dauerhaft tragfähig, sondern erwiesen sich allenfalls als Strohfeuer. Im Falle der Zuführung von Neukapital haben die Anleger meistens gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen.

BSZ: Erst kürzlich berichtete die Financial Times Deutschland, dass die Lloyd Fonds AG beabsichtigt, notleidende Fonds in eine sog. "Auffanggesellschaft" auszugliedern. Kann man sich hiervon etwas erhoffen?

Dr. Steinhübel: Auffanggesellschaften machen nur dann Sinn, wenn das insolvenzgefährdete Unternehmen konkurrenzfähige Produkte oder Dienstleistungen anbieten kann. Nur in diesem Fall ist der Weiterbetrieb über die Auffanggesellschaft sinnvoll. Genau hier besteht aber das wesentliche Problem. Die von der Lloyd Fonds AG geplante Auffanggesellschaft namens "Ocean 16", bei der 16 sogenannte Einschiffsgesellschaften zusammengeführt werden sollen, wird keine Neuerungen für den Markt bringen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Flotte besser verchartern oder zu besseren Konditionen vermarkten lässt als andere. Der Markt bestimmt die Nachfrage und insoweit gibt es modernere und vor allem jüngere Flotten, die derzeit das gleiche Problem haben. Selbst wenn man sich von einer solchen Auffanggesellschaft einen Vorteil erhoffen mag, so werden unterm Strich allenfalls die Banken davon profitieren. Rückflüsse an die Anleger dürften die Ausnahme bleiben.

BSZ: Was ist denn nun sozusagen der "worst case" für die Fonds bzw. für die betroffenen Anleger?

Dr. Steinhübel: Im schlimmsten Fall droht dem Schiffsfonds die Zahlungsunfähigkeit. Regelmäßig ist das der Fall, wenn der Fonds seinen Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann. Das Prozedere ist dann immer dasselbe. In einem ersten Schritt fordert der Insolvenzverwalter in aller Regel von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen zurück. In einem zweiten Schritt kommt dann das Fondsvermögen unter den Hammer. Die Schiffe werden hierbei regelmäßig weit unter dem eigentlichen Wert verkauft. Häufig reicht der Erlös nicht einmal mehr aus, um die noch ausstehenden Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Anleger erleiden dann den  gefürchteten Totalverlust ihrer Einlage.

BSZ: Sind denn jetzt alle Anlagegelder in Schiffsfonds verloren?

Dr. Steinhübel: Nein, die Erfahrung zeigt immer wieder, dass Schiffsfondsbeteiligungen zu den meisten Anlegern überhaupt nicht passen. Hintergrund für das Fehlinvestment ist häufig eine mangelhaft durchgeführte Anlageberatung. Banken und freie Finanzdienstleister scheuen regelmäßig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung, da sie genau wissen, dass sie diese Form der Kapitalanlage sonst nicht verkauft bekommen. Gerade aber der Verkauf solcher Fondsanteile spielt dem Vertrieb die meisten Provisionen ein. Anleger wissen hiervon meistens nichts und vertrauen insbesondere bei ihrer Hausbank auf eine objektive Beratung. Die Rechtsprechung hat sich hier sehr anlegerfreundlich entwickelt und die Banken verstärkt in die Pflicht genommen. Neben einer sog. "anlage- und anlegergerechten Beratung" schulden Kreditinstitute zudem eine Aufklärung über die erhaltenen Provisionen. Werden die Aufklärungspflichten verletzt, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu, die ihn Rückabwicklung der Fondsanteile berechtigen. Er muss dann so gestellt werden, als hätte er die Fondsanteile nie erworben. Die Zeit wird quasi zurückgedreht.

BSZ: Wie sind die Erfolgsaussichten eines solchen Schadensersatzprozesses zu beurteilen?

Dr. Steinhübel: Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Bei sorgfältiger Bearbeitung des Falles sind aber sehr häufig positive Ergebnisse zu erzielen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat schon in zahlreichen Fällen bei geschlossenen Fondsbeteiligungen obsiegende Urteile erstritten. Oftmals konnten bei den Schiffsfonds auch außergerichtliche Vergleiche mit Banken geschlossen werden.

BSZ: Herr Dr. Steinhübel, vielen Dank für das Gespräch.

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Neue Gefahren für Konteninhaber in der Schweiz


Kaum war ein Artikel über das jüngste Vorgehen der Wuppertaler Steuerfahnder im Hinblick auf die Bermuda-Produkte bei der Credit Suisse beim BSZ e.V. veröffentlicht worden, meldet sowohl der WDR als auch die Tagesthemen, dass anscheinend die nordrhein-westfälische Finanzbehörde eine neue Steuer-CD gekauft haben soll.


Laut dem Pressebericht wurden € 3,5 Millionen für die Daten von rund 1000 Deutschen Bankkunden gezahlt, die, offensichtlich sehr wohlhabend, bei einer Züricher Dependance der Privatbank Coutts ihr Vermögen gelagert haben. Das Vermögen soll sich im 2 bis 3-stelligen Millionenbereich bewegen, wobei angenommen wird, dass das Geld am Fiskus vorbei angelegt worden ist.

Nun wird erst einmal der Kauf durch die Behörde dementiert, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Offenbar hat man dies von der Politik gelernt. Es kann aber getrost davon ausgegangen werden, dass dies in Kürze anders aussehen wird. Die Vermutung ergibt sich bereits aus dem Umstand, als die Ermittler anscheinend die Daten monatelang geprüft und auch über den Preis verhandelt haben sollen. Nach Auffassung des Autors handelt es sich eher um beredtes Schweigen als um ein Dementi. Ein echtes Dementi würde wohl anders ausfallen.

Es scheint mittlerweile ohnehin üblich geworden zu sein, erst einmal einen Sachverhalt zu dementieren und dann in der Folgezeit die ganze Sache scheibchenweise einzuräumen, wie dies schon seit längerem in der Politik praktiziert wird. 

Bei der Coutts-Bank handelt es sich im Übrigen um eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Privatbank verwaltet Gelder besonders Wohlhabender, sodass ein evidentes Interesse der Finanzbehörden an den Daten gegeben sein dürfte. Interessanterweise lässt das Bundesfinanzministerium verlauten, dass man von dem geplanten Kauf der Coutts-Daten gewusst habe, man sei aber nicht direkt involviert gewesen. Es stellt sich dann die Frage, weshalb das Dementi durch das Finanzministerium in NRW. Eine Erklärung könnte sein, dass man verhindern möchte, dass zu viele der Betroffenen noch rechtzeitig Selbstanzeige nach § 371 AO stellen, da man wohl erst am Anfang der Auswertung sich befindet.

Auch der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass der Ankauf von Steuer-CD`s keine dauerhafte Lösung sei, ist wohl nur ein Lippenbekenntnis, denn derzeit ist diese rechtlich und moralisch fragwürdige Methode eher eine willkommene Lösung, obwohl das Ganze in rechtlicher Hinsicht ein ganz starkes "Gschmäckle" hat.

Auch hier gilt, dass Betroffene jetzt unverzüglich handeln sollten. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.-Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.  Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.


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HCI Schiffsfonds: Opfer der Schifffahrtskrise


HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select: Die Krise der Transportschifffahrt wütet unablässig und fordert nahezu täglich neue Opfer unter den Schiffsfonds. Ein Ende der Krise ist noch nicht abzusehen.
 

Das Emissionshaus HCI gehört zu den größten Anbietern von Schiffsfonds. Daher gehören auch etliche HCI Schiffsfonds zu den Opfern der Schifffahrtskrise. Besonders schwer mitgenommen wurde der HCI Shipping Select 26, dessen Anleger in diesem Jahr gleich zweimal Hiobsbotschaften hinnehmen mussten. Zuerst musste die Hälfte der Schiffe Insolvenz anmelden und bei der anderen Hälfte der Schiffe musste der Charterer The Sanko Steamship Insolvenz anmelden. Aber auch andere HCI Schiffsfonds kämpfen mit den Auswirkungen der schwierigen Lage der Schifffahrt.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt - in die auch viele HCI Schiffsfonds investierten -  sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus brachte die Krise der Schifffahrt auch die ein oder andere Reederei in Verlegenheiten, wie zum Beispiel die japanische The Sanko Steamship, von deren Pleite auch HCI Schiffsfonds betroffen waren.

Besonders problematisch: kreditfinanzierte Schiffsbeteiligungen

Da Krise der Schifffahrt hat allein im letzten Jahr für über 100 Schiffsfonds das Aus bedeutet, und es werden wohl noch mehr werden. Die aktuelle Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher HCI Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmstmöglichen Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre HCI Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (mit)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren HCI Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Anleger können sich wehren

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der HCI Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

 HCI Capital brachte unter anderem folgende Schiffsfonds auf den Markt:

HCI 1100 TEU Schiffsfonds I HCI 1100 TEU Schiffsfonds II HCI Elbe Schifffahrt HCI Euroliner HCI Euroliner II HCI Exclusive Schiffsfonds II HCI Hammonia I HCI Renditefonds I HCI Renditefonds II HCI Renditefonds III HCI Renditefonds IV HCI Renditefonds V HCI Renditefonds Premium I HCI Renditefonds Premium II HCI Renditefonds Premium III HCI Schiffsfonds I HCI Schiffsfonds II HCI Schiffsfonds III HCI Schiffsfonds IV HCI Schiffsfonds V HCI Schiffsfonds VI HCI Schiffsfonds VII HCI Schiffsfonds VIII HCI Schiffsfonds IX HCI Schiffsportfolio X HCI Shipping Select XI HCI Shipping Select XIII HCI Shipping Select XIV HCI Shipping Select XV HCI Shipping Select XVI HCI Shipping Select XVII HCI Shipping Select XVIII HCI Shipping Select XIX HCI Shipping Select XX HCI Shipping Select XXI HCI Shipping Select XXII HCI Shipping Select XXIII HCI Shipping Select XXIV HCI Shipping Select XXV HCI Shipping Select 26 HCI Shipping Select 27 HCI Shipping Select 28 HCI Ocean Shipping I HCI Beteiligung Vela + Delphinus HCI Serena HCI Exklusivprojekt Multipurpose Quartett HCI Shipping Opportunity, HCI Deutsche Schiffsvorzüge, HCI Deepsea Oil Explorer, HCI Magellan Star

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen von HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Samstag, Juli 14, 2012

GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) insolvent - Totalverlust?


Anleger der GHF Schiffsfonds sind von der Insolvenz bedroht und müssen nun handeln. Die GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) ist insolvent und musste Insolvenz anmelden.


In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG, Nessestraße 24, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 111540), vertr. d. G.H.S. Management GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, (Gesellschafterin), diese vertr. d. d. GF Robert Hafemeister, ist am 05.07.2012 um 17:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Justus von Buchwaldt.

Damit ist eine weitere Reederei pleite und reißt Schiffsfonds mit sich in den Abgrund. Gerade die GHF Schiffsfonds sind davon betroffen. So mussten bereits die Schiffsgesellschaften der GHF MS Euro Squall und MS Haneburg Insolvenz anmelden. Zuvor hatten bereits die GHF Fondsschiffe MS Euro Storm, MS Euro Solid, MS Emstor, MS Hilde K, MS Jümmetor, MS Wesertor und MS Fockeburg Insolvenz anmelden und den Anlegern droht ein massiver Verlust ihres Kapitals.

Anlegern der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen müssen nun mit ganz empfindlichen Einbußen rechnen. Möglicherweise droht auch die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Anleger der GHF Schiffsfonds müssen im schlimmsten Fall also Nachzahlungen erbringen.

Damit reihen sich die GHF Schiffsfonds in eine Reihe von Pleiten in der Schifffahrt ein, die auch im Jahre 2012 nicht abreißen wird. Ganz im Gegenteil: Experten erwarten im Jahr 2012 eine Zuspitzung der Krise der Schiffsfonds. Die Anleger der GHF Schiffsfonds müssen daher mit dem schlimmsten rechnen.

Anleger der GHF Schiffsfonds stehen aber nicht rechtlos da. In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, die zur Rückabwicklung der GHF Schiffsfonds führen können. Gerade wenn die Risiken der GHF Schiffsfonds im Beratungsgespräch nicht erläutert wurde: Totalverlustrisiko, Zweitmarktrisiko, steuerliches Risiko (Unterschiedsbetrag bei Schiffsfonds), sonstige Risiken bei den GHF Schiffsfonds. Oft wurden Schiffsfonds über Banken und Sparkassen verkauft. Haben diese nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt, bestehen gute Aussichten Schadensersatz geltend zu machen. Anleger der GHF Schiffsfonds sollten aufgrund der Krise bei GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) und den GHF Schiffsfonds nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in GHF Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

OwnerShip Schiffsfonds im Sog der Schifffahrtskrise


Die Krise der Schifffahrt führte bereits zu Insolvenzen bei OwnerShip Schiffsfonds. Und die Krise intensiviert sich! Was können Anleger, deren OwnerShip Schiffsbeteiligung in Schwierigkeiten geraten ist, jetzt tun?


OwnerShip Schiffsfonds werden von der Krise nicht verschont. Die Anleger mussten bereits einige schlechte Nachrichten verkraften. Zu den neusten Opfern dieser Krise gehört die kürzlich versteigte MS Pride of Madrid, das von dem gleichnamigen OwnerShip Schiffsfonds betrieben wurde. Bereits im Mai 2012 mussten die Anleger des Dachfonds OwnerShip IV die Nachricht verkraften, dass die MS Hohesand Insolvenz anmelden musste. Für diese Anleger stellt sich nun die Frage, ob und wie die übrigen Schiffe des OwnerShip IV die Krise überstehen werden. Im Frühjahr wurden die Anleger des OwnerShip Feeder Duo mit einer von den Banken initiierten Verkaufsforderung konfrontiert. Anfang 2012 meldete der bereits sanierte Fonds OwnerShip Tonnage III erneut Kapitalbedarf an.

OwnerShip Schiffsfonds in „Seenot“

Hintergrund für die finanziellen Probleme der betroffenen OwnerShip Schiffsfonds ist die Schifffahrtskrise. Die Anzahl der Containerschiffe, Massengutfrachter und Tanker stieg in den letzten Jahren (auch durch Schiffsfonds) rasant an. Die zur Verfügung stehende Transportkapazität vergrößerte sich, während gleichzeitig  die Nachfrage nach Schiffstransporten durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise abnahm. Die Schiffe stehen in einem harten Konkurrenzkampf um die Transportaufträge. Dementsprechend gingen die Einnahmen der Mehrheit der Schiffe zurück. Dies führt letztendlich zu vielen Insolvenzen, Sanierungsplänen und Notverkäufen von OwnerShip Schiffen.

Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Gesamtlage der Schifffahrt im Jahr 2012 merklich bessern wird, müssen sich Anleger auf weitere Schreckensnachrichten einstellen. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger, die ihre Beteiligung an einem OwnerShip Schiffsfonds durch einen Kredit finanzierten, besonders bitter. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren OwnerShip Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde oder dies befürchten, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der OwnerShip Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der OwnerShip Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Zu den OwnerShip Schiffsfonds zählen z. B.:

OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds IV, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip MS Pride of Madrid (ehemals Beluga Fascination), OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage III, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS PIONEER BAY, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Duo, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-BREEZE

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in OwnerShip Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ OwnerShip" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet.


Der Bundesgerichtshof hat in der Verhandlung am 05. Juli 2012 Klartext gesprochen. Der IV. Senat hatte in mehreren Verfahren gegen Clerical Medical (CMI) darüber zu entscheiden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die bei CMI kreditfinanzierte Lebensversicherungen (Produkt „Wealthmaster Noble“)abgeschlossen hatten, gegen Clerical Medical zustehen.


Clerical Medical hatte in der Vergangenheit tausende Anleger für kreditfinanzierte Lebensversicherungen geworben. Hierbei sollte ein Bankdarlehen aufgenommen werden, dessen Zinsen durch von Clerical Medical zugesicherte Auszahlungen aus der Lebensversicherung von CMI bedient werden sollten. Das Darlehen selbst sollte durch einen Investmentfonds, den der Kunde erwarb, bei Fälligkeit getilgt werden.

Anlageberater, die nach Auffassung vieler Geschädigter für Clerical Medical tätig waren,  warben hierbei mit hohen Renditeerwartungen, die – so der Vorwurf – unrealistisch gewesen seien. 

Der Bundesgerichtshof stellte hierzu nun fest:

1.            Clerical Medical muss die in den Versicherungsscheinen vorgesehenen Auszahlungspläne grundsätzlich erfüllen.

2.            Clerical Medical muss sich das Handeln der Untervermittler gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, da sie im Rahmen eines Strukturvertriebes die mit dem Vertrieb der Lebensversicherung in Deutschland verbundenen Aufgaben selbstständigen Vermittlern überlassen hat.

3.            Den Anlegern können darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche zustehen. Dies gilt dann, wenn dem Kunden gegenüber bestehende Aufklärungs-pflichten verletzt wurden, beispielsweise, weil der Anlagevermittler dem Anleger ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Rendite gegeben hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn den Kunden Musterberechnungen übergeben wurden, die auf einer Renditeprognose von 8,5 % basieren. Denn der BGH stellte fest, dass Clerical Medical selbst nur eine Rendite von gerade einmal 6 % als realistisch angesehen hat. Aufklärungspflichten können auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über das von Clerical Medical durchgeführte Glättungsverfahren (Sog. „Smoothing“) informiert wurden. Hierbei entscheidet Clerical Medical nach eigenem Ermessen, in welcher Höhe die erwirtschaftete Rendite tatsächlich an den Anleger gezahlt wird und zu welchem Anteil sie in die Reserven fließt. Aufklärungspflichten können schließlich auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über die von Clerical Medical durchgeführte Quersubventionierung  informiert wurden. Hierbei verwendet Clerical Medical die Kundenbeiträge auch zur Erfüllung von Garantieansprüchen anderer Anleger.

„Für die Anleger von Clerical Medical ist das eine erfreuliche Entwicklung“, so Rechtsanwalt und BSZ e,V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., welcher bereits Clerical-Medical-Geschädigte vertritt. „Denn nach der nun erfolgten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kamen Clerical Medical grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten bei dem Abschluss der Versicherungsverträge zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Verträge empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären mussten. Kamen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, muss hierfür Clerical Medical  nun im Grundsatz einstehen.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                            
                                                                                                                                     
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb