Kaum war ein Artikel über das jüngste Vorgehen der Wuppertaler Steuerfahnder im Hinblick auf die Bermuda-Produkte bei der Credit Suisse beim BSZ e.V. veröffentlicht worden, meldet sowohl der WDR als auch die Tagesthemen, dass anscheinend die nordrhein-westfälische Finanzbehörde eine neue Steuer-CD gekauft haben soll.
Laut dem Pressebericht wurden € 3,5 Millionen für die Daten
von rund 1000 Deutschen Bankkunden gezahlt, die, offensichtlich sehr
wohlhabend, bei einer Züricher Dependance der Privatbank Coutts ihr Vermögen
gelagert haben. Das Vermögen soll sich im 2 bis 3-stelligen Millionenbereich
bewegen, wobei angenommen wird, dass das Geld am Fiskus vorbei angelegt worden
ist.
Nun wird erst einmal der Kauf durch die Behörde dementiert,
so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Offenbar hat man dies von der
Politik gelernt. Es kann aber getrost davon ausgegangen werden, dass dies in
Kürze anders aussehen wird. Die Vermutung ergibt sich bereits aus dem Umstand,
als die Ermittler anscheinend die Daten monatelang geprüft und auch über den
Preis verhandelt haben sollen. Nach Auffassung des Autors handelt es sich eher
um beredtes Schweigen als um ein Dementi. Ein echtes Dementi würde wohl anders
ausfallen.
Es scheint mittlerweile ohnehin üblich geworden zu sein,
erst einmal einen Sachverhalt zu dementieren und dann in der Folgezeit die
ganze Sache scheibchenweise einzuräumen, wie dies schon seit längerem in der
Politik praktiziert wird.
Bei der Coutts-Bank handelt es sich im Übrigen um eine
Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Privatbank verwaltet Gelder besonders
Wohlhabender, sodass ein evidentes Interesse der Finanzbehörden an den Daten
gegeben sein dürfte. Interessanterweise lässt das Bundesfinanzministerium
verlauten, dass man von dem geplanten Kauf der Coutts-Daten gewusst habe, man
sei aber nicht direkt involviert gewesen. Es stellt sich dann die Frage,
weshalb das Dementi durch das Finanzministerium in NRW. Eine Erklärung könnte
sein, dass man verhindern möchte, dass zu viele der Betroffenen noch
rechtzeitig Selbstanzeige nach § 371 AO stellen, da man wohl erst am Anfang der
Auswertung sich befindet.
Auch der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass der
Ankauf von Steuer-CD`s keine dauerhafte Lösung sei, ist wohl nur ein
Lippenbekenntnis, denn derzeit ist diese rechtlich und moralisch fragwürdige
Methode eher eine willkommene Lösung, obwohl das Ganze in rechtlicher Hinsicht
ein ganz starkes "Gschmäckle" hat.
Auch hier gilt, dass Betroffene jetzt unverzüglich handeln
sollten. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.-Fachanwalt
für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem
ausführlichen Beratungsgespräch.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs
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