Montag, Juli 16, 2012

Neue Gefahren für Konteninhaber in der Schweiz


Kaum war ein Artikel über das jüngste Vorgehen der Wuppertaler Steuerfahnder im Hinblick auf die Bermuda-Produkte bei der Credit Suisse beim BSZ e.V. veröffentlicht worden, meldet sowohl der WDR als auch die Tagesthemen, dass anscheinend die nordrhein-westfälische Finanzbehörde eine neue Steuer-CD gekauft haben soll.


Laut dem Pressebericht wurden € 3,5 Millionen für die Daten von rund 1000 Deutschen Bankkunden gezahlt, die, offensichtlich sehr wohlhabend, bei einer Züricher Dependance der Privatbank Coutts ihr Vermögen gelagert haben. Das Vermögen soll sich im 2 bis 3-stelligen Millionenbereich bewegen, wobei angenommen wird, dass das Geld am Fiskus vorbei angelegt worden ist.

Nun wird erst einmal der Kauf durch die Behörde dementiert, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Offenbar hat man dies von der Politik gelernt. Es kann aber getrost davon ausgegangen werden, dass dies in Kürze anders aussehen wird. Die Vermutung ergibt sich bereits aus dem Umstand, als die Ermittler anscheinend die Daten monatelang geprüft und auch über den Preis verhandelt haben sollen. Nach Auffassung des Autors handelt es sich eher um beredtes Schweigen als um ein Dementi. Ein echtes Dementi würde wohl anders ausfallen.

Es scheint mittlerweile ohnehin üblich geworden zu sein, erst einmal einen Sachverhalt zu dementieren und dann in der Folgezeit die ganze Sache scheibchenweise einzuräumen, wie dies schon seit längerem in der Politik praktiziert wird. 

Bei der Coutts-Bank handelt es sich im Übrigen um eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Privatbank verwaltet Gelder besonders Wohlhabender, sodass ein evidentes Interesse der Finanzbehörden an den Daten gegeben sein dürfte. Interessanterweise lässt das Bundesfinanzministerium verlauten, dass man von dem geplanten Kauf der Coutts-Daten gewusst habe, man sei aber nicht direkt involviert gewesen. Es stellt sich dann die Frage, weshalb das Dementi durch das Finanzministerium in NRW. Eine Erklärung könnte sein, dass man verhindern möchte, dass zu viele der Betroffenen noch rechtzeitig Selbstanzeige nach § 371 AO stellen, da man wohl erst am Anfang der Auswertung sich befindet.

Auch der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass der Ankauf von Steuer-CD`s keine dauerhafte Lösung sei, ist wohl nur ein Lippenbekenntnis, denn derzeit ist diese rechtlich und moralisch fragwürdige Methode eher eine willkommene Lösung, obwohl das Ganze in rechtlicher Hinsicht ein ganz starkes "Gschmäckle" hat.

Auch hier gilt, dass Betroffene jetzt unverzüglich handeln sollten. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.-Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.  Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

awrs

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