Mit Urteil vom 28.06.2012 hat das Oberlandesgericht Braunschweig einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zugesprochen. Der Ehemann der Klägerin hatte auf Empfehlung der Nord/LB Norddeutsche Landesbank eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG erworben.
Die Nord/LB Norddeutsche Landesbank wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr dazu verurteilt, der Klägerin die investierte Summe zuzüglich 4 % Alternativzinsen seit 2002 (!) zu bezahlen. Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen musste sich die Klägerin anrechnen lassen.
Auf Empfehlung einer für die Nord/LB Norddeutsche Landesbank
handelnden Anlageberaterin hatte die Anlegerin eine Kommanditbeteiligung an der
EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG
erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine riskante
Unternehmensbeteiligung. Für Anleger der EREM Wind KG besteht daher das Risiko
des Totalverlusts ihrer Einlage.
Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der
Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank eine Rückvergütung
in Höhe von mindestens 8 % erhalten hat.
Hierdurch hat die Nord/LB Norddeutsche Landesbank nach Einschätzung des
Oberlandesgerichts Braunschweig ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es sei
davon auszugehen, so das Oberlandesgericht Braunschweig weiter, dass der
Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese Provisionszahlung
die Beteiligung nicht erworben hätte.
Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich
die Anlegerin nicht schadensmindernd anrechnen lassen. „Das Oberlandesgericht
Braunschweig hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Banken für die
Vermittlung der Beteiligungen an der EREM Wind KG Provisionen erhalten haben
und dass diese Provisionen als aufklärungspflichtige Rückvergütungen zu
bewerten sind“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber,
LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern der EREM Wind Fonds,
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das
Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, so BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem
Oberlandesgericht Braunschweig erstritten hat, abschließend.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in EREM Wind Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "EREM Wind Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb
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