Die MS RIKE GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 06.07.2012 die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen in fünfstelliger Höhe aufgefordert. Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.06.2012 erklärt, wurden die Gesellschafter der Rike zur Vermeidung einer Insolvenz aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 32 % an die MS RIKE GmbH & Co. KG zurückzuzahlen.
Nachdem Anleger dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind,
hat die MS RIKE GmbH & Co. KG mit der finanzierenden Bank zur Sanierung eine Prozessstandschafts-Vereinbarung
geschlossen. Hierdurch wird die MS RIKE GmbH & Co. KG von der Bank
ermächtigt, die der Bank zustehenden Ansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB geltend zu
machen.
Insgesamt scheinen die Aussichten für einen erfolgreichen
Fortbestand der Gesellschaft aber wohl nicht gerade günstig zu sein. Denn wie
die Treuhänderin weiter ausführt, ist die MS Rike seit einem Jahr beschäftigungslos
und ankert sei Oktober 2011 auf Reede vor Honkong. Bei weiterer
Beschäftigungslosigkeit soll daher ein kurzfristiger Verkauf des Schiffes
möglich sein. Die Entscheidung über die Zukunft der MS RIKE GmbH & Co. KG
werde die Geschäftsführung der Rike zusammen mit der finanzierenden Bank
treffen.
„Wir halten das Vorgehen der MS RIKE GmbH & Co.KG aus
mehreren Gesichtspunkten für unbegründet“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Die Ansprüche der
Fondsgesellschaft sind unserer Ansicht nach nicht substantiiert dargelegt.
Insbesondere besteht nach unserer Einschätzung überhaupt kein unmittelbarer
Anspruch gegen die Anleger, da sich diese nur mittelbar über eine
Treuhandgesellschaft an der MS RIKE GmbH & Co .KG beteiligt haben. Darüber
hinaus können die Anleger u.U. mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter
Anlageberatung aufrechnen.“
Außerdem können die Anleger versuchen, den ihnen
entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die
Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren
Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so die
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und
Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen
Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich
und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen.
Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen,
mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds MS RIKE GmbH & Co.KG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS RIKE GmbH & Co.KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb
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