Viele Verbraucher haben einst ein Produkt gekauft dessen
genauen Preis Sie überhaupt nicht kannten, haben aber trotzdem treu und brav in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr)
bezahlt.
Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem
Umfang geliefert würde war ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlten sie in
den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene
Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt
bestellt hatten (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der
Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er
nichts, er hat sein Geld restlos verloren!
Sie denken, „schön
doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben.
Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau
um dieses Produkt handelt es sich.
Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung steht bei
den Verbrauchern an erster Stelle der Sicherheitsgedanke. Der BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
(Dieburg) hatte schon vor vielen Jahren seiner Empörung über die
Verbreitung der wissentlichen Falschinformationen über die absolute Sicherheit
der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen mit etlichen Berichten Ausdruck
verliehen.
Bei Inflation oder Währungsreform sind die Verträge stets
dahin. Dazu gesellt sich auch noch die Insolvenzgefahr so mancher
Versicherer. De facto ist eine Kapital-
oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und:
„Das Papier ist nicht viel wert“.
Wegen der aktuellen Zinspolitik wollen sich nun viele
Lebensversicherungsgesellschaften von
ihren hochdotierten Altverträgen trennen, da man einfach nicht damit
gerechnet hat, dass man auch einmal in eine Zinsfalle tappen könnte und die
einst gegebene Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent nicht mehr
erwirtschaften kann.
Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen
sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt
noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen und davon will
man sich nun trennen.
Millionen von
Altverträgen stehen nun zum Verkauf.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, stehen Chinesische
Investoren, britische Großanleger und nordamerikanische Hedgefonds als Käufer
bereit.
Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden
gegenüber, gelten nicht mehr. Man will sich von ihnen trennen, koste es was es
wolle – und sei es die eigene Reputation.
Die Kunden sollten sich aber einmal fragen, warum Investoren diese
Verträge kaufen und damit auch die Verpflichtung hoher Garantiezinszahlungen
übernehmen. Worin liegt dann der Gewinn für diese Aufkäufer?
Ob die Belange der Versicherten bei diesen Deals gewahrt
bleiben, wird zwar versprochen, aber bei Abschluss der
Lebensversicherungsverträge vor vielen Jahren hat man ja auch alles Versprochen
was die Kunden hören wollten, Hauptsache die Unterschrift war auf dem
Vertrag.
Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezinsversprechen besitzt,
sollte sich nicht davon trennen, wenn es keine zwingenden Gründe dafür gibt. 4%
sind Heute eine klasse Verzinsung und daran sollte man festhalten.
Versicherte die
finanzielle Verluste bei Kündigung von Kapital bildenden Versicherungen in Kauf
nehmen mussten , von denen sie nichts ahnten und die sich aus den
Bedingungen auch nicht klar ergaben, sollten Ihre Vertragsunterlagen auf jetzt
bestehende Ansprüche prüfen.
Gerade bei Kapitallebensversicherungen informiert kaum einer
der Anbieter über die Abschlusskosten. Da viele Versicherer nicht fair
und klar über ihre Produkte und die Rechte der Verbraucher informieren,
können sich geschädigte Verbraucher mit der Bitte um Anspruchüberprüfung durch
BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne an den BSZ e.V. wenden,
Es gibt auch BSZ e.V. Vertrauensanwälte die für ihre
Mandanten bei Lebensversicherungen keinen Widerruf erklären.
Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine
Rechtsprechung vorherrscht, welche bei einem Widerruf praktisch nicht mehr als
die einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste
zuspricht. Aus diesem Grunde fechten die betreffenden Rechtsanwälte die
Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche
Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach Feststellung der Rechtsanwälte,
welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen
versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.
Die mangelnden
Renditen sind nicht auf die Lage im Kapitalmarkt zurückzuführen.
Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil mehr als ein
Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der verbleibende Rest
schafft es nicht einmal, langfristig einen Inflationsausgleich zu
erwirtschaften.
Die Rechtsanwälte konnten zwischenzeitlich mit einigen,
kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche
abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel
belegt.
Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die
Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit
abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den
Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die
Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel
nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet,
wird immer größer.
Die Anwälte raten daher allen Betroffenen, die
fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit
verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag
vergleichen die Rechtsanwälte das Versprochene mit dem tatsächlich Ausbezahlten.
Die Differenz klagen die Anwälte im Regelfall ein.
Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass
sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse
waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände
den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann
erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen
lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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können Ihre Rechtsansprüche auch
ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung
übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft
das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg
beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne
selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt
alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im
Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der
Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen
keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen
zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos
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Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
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