Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue,
alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.
Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr
und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit
der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch
wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche
Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die
Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.
Aber Vorsicht, gerade
bei nachhaltigen Investitionen in "grüne Kapitalanlagen" können
Gefahren drohen. Green Planet & Co. lassen grüßen.
Green Investments können auf die unterschiedlichste Art
erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb,
als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der
Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen
und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen
Risiken verpflichtet sind. Handelt es sich beispielsweise um
Direktinvestitionen, besteht keine Pflicht der Initiatoren, über Risiken aufzuklären.
Bei Green Investments
ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.
Vordergründig sind sie renditestark, modern,
zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte
und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden.
Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche
wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der
Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger,
zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit
geführt hätten.
Green Investments, das
belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im
Kapitalanlagebetrug ein.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern,
die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da
sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!" Dabei lauert nach Ansicht
von Experten für "Grüne Anlagen" gerade im Öko-Investment große
Gefahr: "Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die
wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!" Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die
ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen
Plantagen versenkt haben! "Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von
den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute
Gefühl, das Richtige zu tun".
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten "Grüne
Anlagen" noch intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede
gekommen Kapitalanlageformen wie offene Immobilienfonds oder geschlossene
Anlagen wie z.B. Schiffsfonds: "Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen
ihre Opfer und wissen genau, wie sie im Gespräch mit motivierten Anlegern ein
"Grünes Thema" zum Abschluss führen können. Besonders gefährlich ist
eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch dadurch, da über die
eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum Klarheit besteht und
eins sicher ist: "Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen juristischen
Aufwand auch verloren!"
Bei Investitionen in
die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich stark von den staatlichen Subventionen und
Vorschriften reglementiert wird.
Bei einigen „Grünen
Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung. Hier fehlt oft die
klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr
Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird.
Das „Green Investment“ ist sicher einer der populärsten
Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und steil nach
oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine
Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit
genießen.
Statt einer
nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche
Verluste.
Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die
Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können.
Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen
geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten
prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
„Grüne Geldanlagen“ anschließen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
- Sie
können Ihre Rechtsansprüche auch
ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft!
Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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