Donnerstag, Oktober 05, 2017

Mit „Grünen Kapitalanlagen“ schützen Sie die Umwelt während Sie für Ihr Alter sparen! Stimmt das?

Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.

Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.

Aber Vorsicht, gerade bei nachhaltigen Investitionen in "grüne Kapitalanlagen" können Gefahren drohen. Green Planet & Co. lassen grüßen.

Green Investments können auf die unterschiedlichste Art erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb, als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verpflichtet sind. Handelt es sich beispielsweise um Direktinvestitionen, besteht keine Pflicht der Initiatoren, über Risiken aufzuklären.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Green Investments, das belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im Kapitalanlagebetrug ein. 

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!" Dabei lauert nach Ansicht von Experten für "Grüne Anlagen" gerade im Öko-Investment große Gefahr: "Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!"  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! "Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun".

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten "Grüne Anlagen" noch intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede gekommen Kapitalanlageformen wie offene Immobilienfonds oder geschlossene Anlagen wie z.B. Schiffsfonds: "Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen ihre Opfer und wissen genau, wie sie im Gespräch mit motivierten Anlegern ein "Grünes Thema" zum Abschluss führen können. Besonders gefährlich ist eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch dadurch, da über die eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum Klarheit besteht und eins sicher ist: "Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen juristischen Aufwand auch verloren!"

Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich  stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird.

Bei einigen  „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung. Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird. 

Das „Green Investment“ ist sicher einer der populärsten Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und steil nach oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit genießen.
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche Verluste.

Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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