Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit,
Sicherheit und Wohlstand durch
Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten
Anleger ein völlig undurchschaubares
Gebilde. Jedes Jahr werden private
Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht
einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für
sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht
wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht
dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der
Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten
kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen
oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht
mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür
zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“
nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese
Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der
geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt.
Auch die Unterstellung dass der Rechtsschutz der beste
Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll ist absurd. Um
die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die
Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen
sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den
Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den
Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte
Serviceleistung.
Im Laufe der Jahre
wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr
eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen
wurden.
Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des
Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft
nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf
achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den
erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.
Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von
versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem
Bestreben, für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die
Arbeit des Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden
Deckungskonzepte.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine
Deckungszusage erteilt, kann die Prozesskostenfinanzierung
eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Der
Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder
gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Dabei
wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den
Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die
Disposition auf die Durchführung des Prozesses für den Kläger. Führt die
Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der
Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-,
Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer
Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte
vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als
Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos
eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.
Die Informationen, welche die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger
entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch
einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um
die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg,
kann der mit dem Fall betraute
Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte
Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in
diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden
könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.
Wer also Fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage
tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ®
e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch
die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag beantragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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