Donnerstag, August 03, 2017

Schluss mit unverlangter Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder im Hausbriefkasten.

Seit dem 10. Juli 2001 kämpft der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) für seine beitragfreien Mitglieder gegen die unlautere und unerwünschte Faxwerbung. Seit ein paar Jahren auch gegen E-Mail-Spam. 

Viele Informationsmüllversender haben mittlerweile Ihre Tätigkeit eingestellt oder aber stark eingeschränkt. Sehr hilfreich war dabei die kooperative Zusammenarbeit mit der Presse. Allerdings gibt es ständig neue oder auch "neue alte" Anbieter die Ihre meist unnützen Angebote massenweise in die Faxgeräte tickern lassen, bzw. die E-Mailpostfächer verstopfen.

Werbefaxe und E-Mails werden immer noch in Millionenauflage unverlangt und unerwünscht und somit rechtswidrig Tag für Tag in die Haushalte und Betriebe gefaxt und gemailt. Dadurch entstehen in Deutschland jährliche Schäden in Millionenhöhe durch Papier-,Toner- und Betriebskosten und zusätzliche Arbeitszeit.

Die Nerven der Empfänger werden ruiniert wenn sie nachts durch das Faxgerät aus dem Schlaf geklingelt werden, die Betriebsabläufe in den Unternehmen werden erheblich behindert. Die Postfächer werden mit unverlangten Werbe-Mails verstopft. In mühseliger Kleinarbeit muss dann der Spam herausgefiltert werden. Das kostet Zeit und somit Geld.  Aber auch die Werbesitten verkommen dadurch. Denn auch jenseits der hinlänglich bekannten „Fax- und E-Mail-Maffia“, werben nach Erkenntnis des BSZ ® e.V. immer wieder Unternehmen ganz ungeniert per Mail oder Fax um Aufträge.

Das müssen die Empfänger dieser unbestellten Werbung nicht klaglos hinnehmen, denn grundsätzlich ist solche Art der Werbung ohne ausdrückliche Genehmigung des Empfängers nicht erlaubt.

Auch wer an seinem Hausbriefkasten einen Hinweis angebracht hat, dass er keine Werbung erhalten möchte, hat bei Zuwiderhandlung einen Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden.

Mit allerlei Verrenkungen wird versucht dem ungesetzlichen Treiben einen legalen Anstrich zu geben. Da kann man dann lesen: "Wenn Sie keine weiteren Informationen per Fax oder E-mail wünschen, bitte hier ankreuzen und an uns Faxen" oder "Faxgenehmigung erteilt durch Frau Mustermann am 6.2.2012“, oder ganz dreist "wie telefonisch mit Ihnen besprochen".

Auch die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax oder E-Mail zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Telefax- oder E-Mail- Angeboten fällt unter die nach § 1 UWG unzulässige Werbung.

Es ist unbestritten dass diese unerwünschten  Werbesendungen in fremde Rechte eingreifen, zum Beispiel in das Eigentumsrecht an Faxpapier. Das betrifft übrigens auch unerbetene E-Mailwerbung. Hier berührt die Sendung das Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Um sich gegen Reklamesendungen von Fremden rechtlich wehren zu können, ist es notwendig, den Absender benennen zu können. Da es sich um einen zivilen Rechtsanspruch handelt, ist die Einschaltung der Polizei zur Ermittlung des Absenders nicht möglich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat allein der Versender zu beweisen, ob ein Einverständnis des Empfängers für den Empfang von Werbung vorliegt Das bedeutet der Versender der Werbung muss beweisen dass der Empfänger eine solche Erlaubnis erteilt hat. In Streitfällen ist es also zwingend die Aufgabe des Versenders das entsprechende Einverständnis nachzuweisen.

Eine unzumutbare Belästigung durch Werbe-Emails ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UWG immer dann gegeben, wenn die Einwilligung des Adressaten für das Versenden der E-Mail fehlt,  oder der Absender seine Identität verschleiert oder verheimlicht, oder die E-Mail keine gültige Adresse enthält unter welcher der Empfänger das künftige Zusenden von Mails untersagen bzw. sich austragen kann.

Genervte Empfänger dieser unerbetenen Faxe  oder E-Mails richten ihre Proteste in der Regel ohne Erfolg an den Absender. Oft kommt die Post mit dem Vermerk "Adresse unbekannt" zurück, da es sich hier in vielen Fällen um Scheinfirmen handelt.

Wer sich gegen die unerbetenen Botschaften wehren will, hat das Recht auf seiner Seite.

Jeder, der sich durch unerbetene  Werbung belästigt fühlt, kann sich an den BSZ® e.V. wenden. Damit diesem ungesetzlichen Treiben ein Ende gesetzt wird, hat der BSZ® e. V. einen Rechtsanwalt und ehemaligen Dozenten für Wettbewerbsrecht an der Akademie für Internationales Management - beauftragt individuelle Unterlassungsansprüche im Namen seiner Mitglieder durchzusetzen. Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verursacht für das Mitglied als Empfänger unerwünschter Werbung keine Kosten. Die Mitgliedschaft ist beitrags- und formfrei.

Wer sich durch diese Werbung belästigt fühlt, kann die außerordentliche Förder- Mitgliedschaft bei dem BSZ® e.V. beantragen. Als einmalige Förderspende sollten Sie einen selbst bestimmten einmaligen Förderbeitrag (mindestens 20.- Euro) an den BSZ e.V. überweisen

Man kann die außerordentliche Förder-Mitgliedschaft mit folgendem Text per E-Mail, Fax oder Briefpost beantragen:  "Ich möchte beitragsfreies Mitglied bei der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft unerlaubte Werbung“ werden. Bitte, unterbinden Sie die unerlaubte Fax- und E-Mail-Werbung".

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


Sie können unter dem Stichwort “ unerlaubte Werbung“ auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
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Mittwoch, August 02, 2017

Vorsicht Kapitalanlagebetrug!

Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.

Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien  Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.

Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein. 

Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug.  Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.

Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum Bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.

Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.

Es gibt auch immer wieder Anleger, die für eine scheinbar lukrative Kapitalanlage Kredite bei ihrer Hausbank aufnehmen wollen und vorher ihre Bank um Rat fragen. Die Bank kann dann unter Umständen für ein Beratungsgespräch haften, wenn sich der Kunde noch nicht entschieden hatte.

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. 

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


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E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, August 01, 2017

Geschädigte Kapitalanleger können Rechtsstreitigkeiten finanzieren lassen, oder Ihren Rechtsanspruch verkaufen!

Sie haben ein Rechtsproblem und suchen deshalb einen Rechtsanwalt auf. Viele Rechtsuchenden glauben, dass Sie nun eine kostenlose Auskunft, verbunden mit einem hilfreichen Rat, vom Anwalt erhalten. Die Ratsuchenden sind dann oft überrascht, wenn ihnen dann eine Rechnung vom Anwalt ins Haus flattert.

Die kommt aber zu Recht, denn der Anwalt darf natürlich die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Rechnung stellen. Bei Verbrauchern sind hier die Kosten auf 190.00 Euro beschränkt.  Der Rechtsanwalt hat auch schon vor Entfaltung einer konkreten Tätigkeit gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Anspruch auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (Kostenvorschuss). Daher ist es Gang und Gäbe, dass Rechtsanwälte Vorschussrechnungen gegenüber Ihren Auftraggebern erlassen.  

Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden. Mandanten die sich im Rahmen einer Erstberatung genau erklären lassen, welche Kosten auf sie zukommen, sind dann in der Regel auf der sicheren Seite.

Wer sich nicht genau nach den Kosten erkundigt, der kann mit hohen Anwaltsrechnungen überrascht werden, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Das ist kürzlich einem Ehepaar passiert, welches bei einer renommierten Kanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht juristischen Beistand suchte. Der Anwalt: „Gegen welche Bank geht es denn?“ „Ach, gegen die XY-Bank. Das ist ja meine Lieblingsbank! Denen werden wir es zeigen! Da holen wir sicher ihr Geld zurück?“ Das Ehepaar unterschreibt die Vollmacht und zahlt einen Kostenvorschuss in Höhe von 8000.- Euro.

Nach einem Schreiben der Kanzlei an die XY-Bank kommt dann die Nachricht an die werte Mandantschaft, dass die Bank sich weigere das Geld zurückzuzahlen und man nicht zu einem gerichtlichen Vorgehen raten könne. Das war es dann! Das Ehepaar ist stinke sauer! Die Kanzlei hat mit wenig Arbeit die 8 Mille der geschädigten Anleger in der Kasse!

Das Sprichwort „da ist guter Rat teuer“ kann man also nicht immer wörtlich nehmen, denn mitunter ist auch der schlechte Rat teuer!  - Ein Einzelfall?

Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Ob das bei den Kanzleien, die mit teuren Werbeaktionen auf Mandantenfang gehen, immer so gehalten wird, darf man bezweifeln. Wen man mit viel Aufwand und Geld angelockt hat, den will man ja nicht so ohne weiteres wieder von der Angel lassen. Bei Anwälten, die damit werben in dieser Sache bereits Tausende Mandanten zu vertreten sollte man berücksichtigen, dass der rechtliche Erfolg auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits basiert, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, Juli 28, 2017

Blockchain – was ist das?

Unternehmen sollten sich bei der Einführung von Cryptocurrencies und Blockchain von spezialisierten Anwälten beraten lassen. BSZ e.V. Vertrauensanwälte erklären die Grundlagen von Cryptocurrencies und  Blockchain.

Der Begriff „Blockchain“ und „Cryptocurrencies“ liegt in aller Munde. Gerade das Internet ist voller Meldungen rund um dieses spannende Thema. Viele wissen jedoch mit den beiden Begriffen nichts anzufangen und stehen damit ratlos vor den neuen Herausforderungen.

Ein Erklärungsversuch.

Im System der „virtuellen Währungen“, wie Bitcoin, Monero, Ripple, Light Coin, Ether und vielen anderen Cryptocurrencies taucht immer auch der Begriff Blockchain auf. Doch was hat es damit auf sich?

Eine Blockchain kann man sich vorstellen, wie einen endlos langen Güterzug. Alle Transaktionen in der virtuellen Welt der Kryptowährungen werden auf Basis des Linked-Timestampings (verbundene Zeitstempel) in eine zeitliche Reihenfolge gebracht. Hierdurch bildet sich dann eine Kette aller Transaktionen der Kryptowährung. Dieser „Zug“ wird seit Bestehen der jeweiligen Kryptowährungen immer weiter fortgeführt und dadurch immer weiter ergänzt. Die gesamte Blockchain besteht damit aus einer Vielzahl von „Wagons“, den sogenannten Blöcken. Jeder Block enthält wiederum eine Liste, der in seinem „Wagon“ bearbeiten, vergangenen,  Transaktionen.

Jeder Block verweist durch seinen „Hashwert“, der sich aus dem Inhalt des vorangegangenen Block errechnet, auf den hinter ihm liegenden „Wagon“. Somit ist sichergestellt, dass niemand unbemerkt einen Block entfernen, hinzufügen, oder verändern kann, denn dann würde der Hashwert nicht mehr stimmen. Das ist –vereinfacht dargestellt- das Sicherheitsprinzip der Blockchain.

Der „Blockchainzug“ besteht somit aus einer lückenlosen Dokumentation aller Transaktionen sämtlicher Einheiten der jeweiligen Kryptowährung, die seit Anbeginn der Währung jemals getätigt wurden, erklärt ein BSZ e,V. Vertrauensanwalt aus einer bekannten Wirtschaftskanzlei in München.

Da das System dezentral und eigenständig funktioniert, gibt es keinen Administrator, der das System beeinflussen kann. Somit ist das Blockchainsystem eine neuartige Form der Verarbeitung diverser Datenprozesse, die keiner übergeordneten Instanz bedürfen, so  der Experte weiter.

Hierin sehen vor Allem Finanzdienstleister ihre Chance, die bisher als „Zwischenhändler“ tätigen Banken und Bezahldienstleister und deren Provisions- und Maklergebühren bei zukünftigen Geschäften auszuschließen. Ein Dorn im Auge vieler etablierter Banken und Zahlungsdienstleister.

Diese Wirtschaftskanzlei berät bereits diverse Startups und Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.

Für viele  an virtueller Währung Interessierte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht jedermann  leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 50.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “virtuelle Währung“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Zulassungsverbot und Zwangsrückruf für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat im Dieselskandal ein Zulassungsverbot für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne verfügt.

In dem Fahrzeug sei eine illegale Software zur Abgassteuerung verbaut. Gleichzeitig wurde für die betroffenen Fahrzeuge quasi ein Zwangsrückruf erlassen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Pressekonferenz zu Porsche Cayenne,

Das Video der Pressekonferenz sehen sie hier. https://youtu.be/WcWU2V1LCjs

Brisant ist das Vorgehen nicht nur deshalb, weil die nachträglich abgefasste Nebenbestimmung, mit der das Bundesverkehrsministerium die Betriebserlaubnis der manipulierten Autos zu "heilen" versucht, unter Juristen höchst umstritten ist. Sie bezweifeln, dass die TÜV-Drohung der Bundesregierung rechtlich haltbar ist. Zudem haben mittlerweile auch etliche Richter erhebliche Zweifel geäußert, ob das Software-Update überhaupt sein gestecktes Ziel erfüllt.

Wer mit der Autoindustrie kuschelt und ins Bett steigt, muss sich nicht wundern, wenn ihn nun der geballte Zorn von Millionen Dieselfahrern trifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Eine Regierung die den Abgas-Betrug jahrelang duldet und nichts dagegen unternimmt und jetzt die Autofahrer mit Fahrverboten quasi  enteignen will, wendet, wie es ihr Diensteid zwingend fordert, keinen Schaden von Ihren Bürgern ab sondern tut genau das Gegenteil. Wenn in wenigen Wochen die Bürger Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben, können die Quittungen dafür ausgestellt werden, sagt Roosen.

Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf Folge zu leisten.  Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht einen leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel Solidarpakt“. 

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Adresse und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
  
Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne auch den„bitte zahlen Button“ verwenden.
(PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort  „Diesel Solidarpakt“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu          

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Donnerstag, Juli 27, 2017

Erste Oderfelder: Weiteres Urteil für Anleger. Anlageberater zahlt nach Verurteilung Schadensersatz in Höhe von € 8.810,42.

Nunmehr hat auch das Landgericht Lübeck in einem Klageverfahren einen Anlageberater, welche der von einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, zur Zahlung von € 8.810,42 an Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig, der Anlageberater hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet und die ausgeurteilte Hauptforderung in Höhe von € 8.810,42 bereits bezahlt.

Bereits im Januar 2017 hatte der BSZ e.V. berichtet, dass ein anderes Landgericht einem Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 wegen fehlerhafter Beratung im Hinblick auf eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugesprochen hatte (nicht rechtskräftig).

Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass Anleger, die anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurden, sich nicht darauf verlassen sollten, im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren zu können.

Die das obsiegende Urteil erstrittene BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben bereits für weitere Anleger Klage gegen Anlageberater und Beratungsgesellschaften auf Schadensersatz erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger dürfen sich nicht darauf verlassen, im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden ausreichend kompensieren zu können“.

Die Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juli 26, 2017

VW-Abgasrückruf: Dieselmotoren können kein Parfüm aus dem Auspuff sprühen.

Die Autoindustrie insgesamt sollte aufhören, Politik und öffentlicher Meinung zuliebe so zu tun, als ob Dieselmotoren Parfüm aus dem Auspuff sprühen könnten.

Quelle aller Motorkraft: der Kolben

Ob Rudolf Diesel geahnt hätte, welche Verwerfungen seine Erfindung dermaleinst auslösen würde? Ein ganzer Konzern gerät ins Wanken, weil mit einer Software Abgasverhalten manipuliert würde. Dabei lässt sich an diesem Fall exemplarisch ablesen, in welcher Zwickmühle Autoentwicklung, Umweltschutz und Verbraucherverhalten stecken.

Nach dem Gesundschrumpfen endlich Restrukturieren

Nach außen hin habe nur noch absolute Umweltfreundlichkeit zu gelten. Nebeneffekte von Mobilität wie Abgase solle es nicht geben. Auf der IAA spotteten nicht umsonst Experten, wie man mit null Emissionen 100 Prozent Leistung liefern solle, und forderten zu Recht nach dem »Downsizing« endlich »Rightsizing«.

Das war noch einfacher, als sich Rudolf Diesel vor 120 Jahren mit Kältemaschinen befasste, also auch mit Kompression. Dabei kam ihm die Idee, eine Maschine zu bauen, die den Kraftstoff besser ausnutzt als der bereits vorhandene Gasmotor des Nikolaus Otto. Seine Maschine komprimierte Luft, erhitzt sie bis zu jenem Punkt an dem Öl, das eingespritzt wird, zündet. Er erhielt ein Patent auf seinen Dieselmotor.

Früher war er neben dem Benzinmotor der raue, ungehobelte Geselle. Aufgrund seiner hohen Kraftentfaltung konnte er gut schwere Lastwagen und Lokomotiven sowie Schiffe antreiben. Er drehte langsam, arbeitet mit hohem Luftüberschuss, die Verbrennung funktioniert einigermaßen gut, fast alle Kraftstoffpartikel können verbrannt werden. Er verbraucht wenig an Kraftstoff, ist also sparsam. Kein Wunder, dass Motorenbauer auch den Diesel als Antrieb für besonders sparsame PKW-Motoren wollten. Mercedes-Motoreningenieuren gelang es zuerst, den Diesel einigermaßen zu zügeln und stellten 1936 den ersten Dieselmotor im Personenwagen vor.

Mercedes brachte den ersten Diesel-PKW

In den fünfziger und sechziger Jahren eroberte er sich auch bei Personenwagen einen größeren Marktanteil; die Autokäufer freuten sich über günstigeren Kraftstoff und sparsamere Motoren. Zum Leidwesen ihrer Nachbarn, denn ein frühmorgendlicher Kaltstart eines Dieselmotors weckte zuverlässig sämtliche Schlafenden auf, klang so, als würde man einen Eimer mit Kieselsteinen über einem Blechdach ausschütten.

Mit verschiedenen Tricks versuchten die Konstrukteure, den Diesel zu zivilisieren. Ein Trick war die Vorkammer, eine kleine Aushöhlung im Brennraum, in der zuerst ein Teil der Verbrennung stattfand, bevor sie dann in den Zylinderraum kam und dort den Kolben nach unten treiben konnte. Damit war die massive, kräftige Explosion zu einem Zeitpunkt etwas verzögert und gleichzeitig gedämpft.

Dann versuchten die Ingenieure, die einströmende Luft in eine gezielte Drehbewegung zu versetzen, um den Diesel russärmer, leiser und umweltfreundlicher zu machen.

Doch die Experimente erwiesen sich als kompliziert. Bilder aus dem Inneren des Brennraumes zeigen turbulente Strömungen, Flammfronten, die sich chaotisch ausbreiten. Es ist eben anspruchsvoll, chemische Energie in einer Verbrennungsreaktion in mechanische umzuwandeln und die Prozesse gleichzeitig so beherrschen zu wollen, dass wenig Abgase herauskommen. Das gelingt trotz jahrelanger Forschung bisher immer noch nicht richtig.

Niemand weiß genau, was in den entscheidenden Millisekunden der Explosion im Einzelnen geschieht. Niemand kann die Ausbreitung der Flammenfronten im Brennraum genau berechnen. Was in Bruchteilen von Sekunden bis zu 500 oder 1.000 mal in der Sekunde passiert, ist ebenfalls fast nicht im Computer zu simulieren. Zu chaotisch ist das, was die Natur der Verbrennung uns liefert.

Wer in eine Kerze schaut, tut sich schon schwer mit einer genauen Beschreibung der chemischen Vorgänge. Noch schwieriger wird es bei einem flackernden und lodernden Holzfeuer. Ganz schwierig ist es mit einer Verbrennung im Zylinder eines Motors. Die findet zudem unter sehr verschiedenen Umständen statt. Entsprechend heikel es, den Ausstoß an Schadstoffen zu regeln. Schließlich läuft ein Verbrennungsmotor unter extrem unterschiedlichen Bedingungen: im Leerlauf, langsam, schnell, bei eisiger Kälte und großer Hitze. Entsprechend unterschiedlich sind die Verbrennungsvorgänge und mithin das Abgasverhalten.

Je kleiner die Rußpartikel, desto schädlicher

Dennoch gelang es, den Dieselmotor erheblich zu verbessern. Heute werden alle unfreundlichen Stoffe zu rund 90 Prozent herausgefiltert. Was aber dem Diesel seit Anbeginn anhaftete, war der schlechte Geruch und der Ruß, der sich in dunklen Qualmwolken aus dem Auspuff bemerkbar machte. Das waren verbrannte Dieselpartikel. Die sollten weg. Die Motoreningenieure erhöhten also den Druck im Zylinder, damit der Kraftstoff bei einem höheren Sauerstoffanteil noch mehr und besser verbrannt werden kann.

Dazu mussten sie einmal Gehäuse und Wände verstärken, aber auch die Einspritzpumpe leistungsfähiger machen: Heute sind das wahre Technikmonster: Mit bis zu 2.500 bar Überdruck spritzen sie bei jeder Zündung den Kraftstoff in wenigen Tröpfchen in den Brennraum. Senkrecht in den Himmel gehalten würde eine solche Einspritzpumpe die Kraftstoffpartikel bei diesem Druck höher in den Himmel schießen, als jedes Flugzeug fliegt: 25 km – allerdings unter der Voraussetzung, das der Strahl nahezu senkrecht in Ideallinie hochfliegt und nicht zur Seite hin aufgefächert.

Unliebsame Folge: Die Rußpartikel, die aus dem Auspuff kommen, wurden immer kleiner. Man konnte sie praktisch nicht mehr sehen. Aber sie waren noch vorhanden und stehen unter dem Verdacht, lungengängig zu sein, und sich sogar in der Blutbahn einnisten zu können sowie Krebs zu erzeugen.

Deshalb entwickelten die Motoreningenieure Partikelfilter. Das konnten aber keine einfachen Filtersysteme wie beim Kaffeefilter sein; die wären rasch mit Rußpartikeln verstopft. Der Ruß muss in regelmäßigen Abständen verbrannt werden. Wenn möglich, ohne dass dabei das Auto in Flammen aufgeht. Auch das gelang den Ingenieuren. Aus einem modernen Diesel-Auspuff kommen praktisch keine Partikel mehr heraus. Dafür aber noch Abgase, die eben bei jeder Verbrennung entstehen, solange die Ingenieure noch keine Methode gefunden haben, eine Verbrennung ohne Abgase stattfinden zu lassen. Darunter auch das ach so umweltschädliche Kohlendioxid, an dem die Welt gerade untergeht. Die sollten also weg.

Präzise und damit ziemlich teure Einspritzdüsen, Hightech-Einspritzpumpe und eine genaue Geometrie des Einspritzstrahles sollen helfen, die Verbrennung so vollständig wie möglich ablaufen zu lassen und damit die Abgase zu verbessern – das unter den stark wechselnden Arbeitsbedingungen eines Automotors.

Der aktuelle Trend der Motorenbauer: Downsizing. Die Motoren werden kleiner und kleiner gemacht nach der Regel, dass sie dann weniger Sprit schlucken und auch weniger Abgase ausstoßen. Die vorläufige Spitze sind Motoren mit nur noch drei Zylindern. Nur mit Mühe kann denen eine einigermaßen akzeptable Laufruhe beigebracht werden. Denn auch da knallt es im Inneren bei jeder Umdrehung der Kurbelwelle dreimal sehr heftig und versetzt den Motörchen heftige Schläge. Da müssen drehende Massen sehr sorgfältig ausgeglichen werden.

Je kleiner der Motor, desto kürzer die Haltbarkeit

Diese geringeren Verbräuche und Abgase allerdings werden mit einer deutlich verringerten Haltbarkeit erkauft. Die kleinen Diesel sind extrem hochgezüchtet und halten längst nicht mehr so lange wie früher ein Dieselmotor. Und: Diese Motoren sind im Gemisch stark abgemagert. Die Menge des Kraftstoffes wurde so weit reduziert, dass gerade noch die Verbrennung sauber stattfindet. Das reduziert logischerweise die Menge der Abgase.

Bei plötzlichen Vollgasstellungen wird das Gemisch kräftig angereichert, damit die Leistung zur Verfügung steht. Dabei steigen aber natürlich auch wieder die Abgaswerte. Nun sind aber die Vollgasphasen – das kennt jeder von sich selbst – meist nur von sehr kurzer Dauer. Etwa beim Überholen oder beim Bergauffahren. Doch beim Abmagern steigen auch die Temperaturen der Verbrennung. Es sind nicht genügend Tröpfchen an Kraftstoff vorhanden, die kühlend wirken können. Und noch ein Wert steigt sehr kräftig an: unsere Stickoxide.

Die sollen möglichst auch weg. Deswegen haben die Umweltbewegten in Behörden und NGOs neue Grenzwerte aufgelegt, so dass hierzulande nach der europäischen Norm EU 6 nur noch 80 mg NOX pro Kilometer als Höchstwert aus dem Auspuff kommen darf. In Amerika gelten sogar noch strengere Grenzwerte mit der Hälfte an erlaubten Stickoxiden. Das können sich amerikanische Umweltschützer erlauben: Es trifft amerikanische Autofahrer in der Regel nicht. Denn die fahren langsam drehende, großvolumige Benzinmotoren, die von Haus aus wenig Probleme mit Stickoxiden haben. Außerdem halten die wesentlich länger als die downgesizten, mit Turbos aufgeladenen Dieselmotörchen in Europa.

Die allerdings kauft in Amerika niemand. Das war bisher das Problem von VW.

Um Abgase messen und auch herstellerübergreifend miteinander vergleichen zu können, müssen Grenzwerte her. Vorher muss man definieren, wie sie gemessen werden sollen. Nur schwer sind Abgasmessungen im Straßenverkehr möglich. Dazu muss die gesamte Messanalytik in den Kofferraum eingebaut werden. Das aber ist noch nicht alles, denn jetzt kommt es darauf an, wie, wo und welche Strecken bei welchen Witterungsbedingungen gefahren werden?

Denn wir kennen das: Der eine Fahrer benötigt 12 Liter auf 100 Kilometer, der andere dagegen bewegt sein Fahrzeug so, dass er mit 8 Liter auskommt. Alte Regel: Im Gasfuß des Autofahrers steckt das größte Sparpotential; da können sich die Motoreningenieure noch so sehr anstrengend.

Es müssen also vergleichbare Bedingungen geschaffen werden, damit Autos auch verschiedener Hersteller in ihrem Abgasverhalten messbar sind. Motorenbauer und Behörden haben sich daher auf »Prüfzyklen« geeinigt. Auf Rollenprüfständen wird der Wagen mit verschiedenen Belastungen gefahren, ein kurzes Stück, das Stadtfahrten simulieren soll mit wechselnden Beschleunigungen, relativ gleichmäßigen Fahrten über Landstraßen und Autobahnen. Das alles bei gleichbleibenden Temperaturen.

Fragwürdige Grenzwerte, unaufrichtige Politik

Dass diese künstlichen Zyklen im Labor nicht viel mit alltäglichen Fahrten zu tun haben, liegt auf der Hand – und weiß jeder Beteiligte in Industrie und Politik. Die Grenzwerte sind natürlich wiederum ein Kompromiss. Man könnte auch Kuhhandel sagen. Nur sind Normen immer Industriepolitik. Wer das Auto politisch kaputtmachen will, kann das gut darüber tun. Er sollte allerdings nicht vergessen, dass immer noch die Autoindustrie eine der Schlüsselindustrien ist, in der das Geld verdient wird, das hier so bereitwillig verpulvert wird. Nur befindet sie sich seit langem nicht mehr auf dem aufsteigenden Ast.

Das ändert nichts an der Aufgabe der Motoreningenieure: Ihnen will es partout nicht gelingen, aus Nichts alles zu machen, 100 % Leistung bei Nullemissionen – das verstößt einfach gegen die Physik.

Rudolf Diesel ging übrigens von Bord, oder besser: über Bord. Er verschwand 1913 von einem Schiff auf dem Ärmelkanal. Das sollte ihn von Antwerpen nach Harwich bringen. Er wollte in England an einer Sitzung seiner englischen Gesellschaft teilnehmen. Deren Geschäfte liefen gerade sehr schlecht.

Dieselfahrer die der Rückrufaktion von VW wegen des Softwareupdates gefolgt sind klagen nunmehr, wenn man den Berichten in den einschlägigen Internetforen glauben kann, über aufgetretene Folgeschäden. In vielen Fällen werden Versottungsschäden durch Rußablagerungen genannt, aber auch Moternruckeln und Treibstoffmehrverbrauch werden genannt. Andere haben keine Probleme.

Wer dem VW-Abgasrückruf nicht folgt, dem wollen die Behörden das Fahrzeug stilllegen.

Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf ihres Herstellers Folge zu leisten.  Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

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Venture Plus (V+) – Erneuter Erfolg für Anleger

Anwälte erwirken für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Gründungsgesellschafterin auf Zahlung von Schadensersatz.

Eine Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen eine Gründungsgesellschafterin des Fonds auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger nur die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an die Gründungsgesellschafterin übertragen.

Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. die Gründungsgesellschafterin muss die Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem Fonds nie gezeichnet. Das Gericht teilte in dem Verfahren die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG mehrere gravierende Fehler aufweise und dass das Fondskonzept auch in sich unplausibel sei.

„Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zeigt aber erneut, dass Anleger der V+ Fonds regelmäßig gute Aussichten haben, Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater/Anlagevermittler und Gründungsgesellschafter durchzusetzen, um ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.  Denn ist der Verkaufsprospekt, so wie von den Rechtsanwälten herausgearbeitet, fehlerhaft und unplausibel, sind sowohl Anlegerberater/Anlagevermittler als auch Gründungsgesellschafter des Fonds grundsätzlich verpflichtet, darauf hinzuweisen. Unterbleibt dies, so besteht für den einzelnen Anleger regelmäßig ein Schadenersatzanspruch, der auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung, also auf die Erstattung des eingezahlten Kapitals und die Befreiung von weiteren Verpflichtungen, wie beispielsweise Ratenzahlungsverpflichtungen, gerichtet ist. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Beteiligung übertragen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hatte schon in der Vergangenheit mehrere Erfolge für von ihr vertretene Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und V + GmbH & Co. Fonds 3 KG erzielt. So hatte die Kanzlei für mehrere Anleger positive gerichtliche Entscheidungen erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen.

Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der Rechtsanwalt weiter.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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