Mittwoch, Juli 26, 2017

Venture Plus (V+) – Erneuter Erfolg für Anleger

Anwälte erwirken für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Gründungsgesellschafterin auf Zahlung von Schadensersatz.

Eine Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen eine Gründungsgesellschafterin des Fonds auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger nur die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an die Gründungsgesellschafterin übertragen.

Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. die Gründungsgesellschafterin muss die Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem Fonds nie gezeichnet. Das Gericht teilte in dem Verfahren die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG mehrere gravierende Fehler aufweise und dass das Fondskonzept auch in sich unplausibel sei.

„Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zeigt aber erneut, dass Anleger der V+ Fonds regelmäßig gute Aussichten haben, Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater/Anlagevermittler und Gründungsgesellschafter durchzusetzen, um ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.  Denn ist der Verkaufsprospekt, so wie von den Rechtsanwälten herausgearbeitet, fehlerhaft und unplausibel, sind sowohl Anlegerberater/Anlagevermittler als auch Gründungsgesellschafter des Fonds grundsätzlich verpflichtet, darauf hinzuweisen. Unterbleibt dies, so besteht für den einzelnen Anleger regelmäßig ein Schadenersatzanspruch, der auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung, also auf die Erstattung des eingezahlten Kapitals und die Befreiung von weiteren Verpflichtungen, wie beispielsweise Ratenzahlungsverpflichtungen, gerichtet ist. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Beteiligung übertragen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hatte schon in der Vergangenheit mehrere Erfolge für von ihr vertretene Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und V + GmbH & Co. Fonds 3 KG erzielt. So hatte die Kanzlei für mehrere Anleger positive gerichtliche Entscheidungen erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen.

Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der Rechtsanwalt weiter.

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Direkter Link zum Kontaktformular:

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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