Mittwoch, Mai 03, 2017

V PLUS FONDS (V+) – GERICHT VERURTEILT BERATER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erwirken für Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz.

Die Rechtsanwälte haben für zwei Mandanten, die jeweils eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 38.500,00 nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem jeweiligen Fonds nie gezeichnet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte in der Vergangenheit bereits für Mandanten, die eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und / oder an der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin der beiden Fonds erwirkt. Das Gericht teilte in diesen Fällen nach vorläufiger Rechtsauffassung die Meinung der Kanzlei, dass sowohl der Verkaufsprospekt der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG als auch der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG mehrere Fehler aufweisen würde, die für die Anleger erfahrungsgemäß maßgebliches Gewicht haben, weil sie u.a. die Sicherheit der Kapitalanlage betreffen.

„Zwar ist das Urteil gegen den Anlageberater noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, genauso wie Begründung der dinglichen Arreste, dass Anleger durchaus begründete Aussichten haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten“, so BSZe.V. Anlegerschutzanwalt Alexander. Denn zum einen scheint die Beratung – nach Schilderungen zahlreicher Anleger – häufig fehlerhaft gewesen zu sein. So sind Anleger nach deren Mitteilung die V Plus Fonds oft zur Altersvorsorge empfohlen worden. Weiter berichten viele Anleger, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs weder auf das Totalverlustrisiko noch auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden sei. Zum anderen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, vertreten wir die Auffassung, dass die Verkaufsprospekte der V+ Fonds fehlerhaft sind. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler muss der Anlageberater den Anleger jedoch ebenfalls hinweisen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Mai 02, 2017

Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro bei Kapitalanlegern erbeutet.

Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger auf der ganzen Welt durch Betrug geschädigt werden. Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.

Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V.  und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

In vielen Gesprächen mit betrogenen Anlegern hat sich herausgestellt, dass die Anleger dem „Berater“ oft blind  vertraut haben, berichtet Roosen. Dieses Vertrauen wird von den Betrügern geschickt durch scheinbar anteilsvolle Fragen über Familie, Beruf, Vereinszugehörigkeit, Gesundheit, und Hobbys aufgebaut. Aus diesen Gesprächen und den sich daraus ergebenden Informationen,  entwickelt der Betrüger die seiner Opfer spezifisch angepasste Verkaufsstrategie. Mitunter ist der Betrüger sogar Mitglied im Netzwerk des Opfers. Das macht den Betrug dann noch wesentlich leichter, denn einer Empfehlung aus seinem eigenen Netzwerk kann man ja blind vertrauen.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.

Die "exklusiven Chancen" und "garantierten Renditen" sind meist nur Lockmittel, selten Realität.

Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen. Betrug ist nach Meinung des BSZ e. V. auch bewusste Falschberatung, das Verschweigen vorhandener Informationen und eine „schwache“ Risikoaufklärung.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man "schmutziges" Geld in "sauberes" Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.  Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.  Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat – und das ist leider oft nicht der Fall.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließe

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Freitag, April 28, 2017

SONNENHÖFE UNTERHACHING: ANLEGER SOLLEN ZAHLEN, ABER WOFÜR EIGENTLICH?

Aktuell verschickt die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) massenweise Zahlungsaufforderungen an ihre Kommanditisten. Zugleich werden rechtliche Schritte für den Fall angedroht, dass die Forderung nicht bis zum 10.05.2017 erfüllt wird. Viele Anleger sind entsetzt von diesem rüden Vorgehen.

Innenausgleich

Im vergangenen Jahr wurde das Objekt SonnenHöfe verkauft und die Liquidation des Fonds eingeleitet. Auf der Gesellschafterversammlung am 13.12.2016 berichtete die Fondsgeschäftsführung noch stolz, dass es gelungen sei, einen Preis zu erzielen, der höher sei als die Verbindlichkeiten des Fonds. Was als Erfolg verkauft wurde, bedeutete jedoch im Ergebnis, dass die eingezahlten Einlagen bis auf einen kleinen Rest verloren sind.

Wer nun aber glaubte, jetzt könne wenigstens der kleine Überschuss unter den Kommanditisten verteilt werden, wurde enttäuscht. Die Verwaltung kündigte an, es müsse erst ein Innenausgleich zwischen den einzelnen Gesellschaftergruppen durchgeführt werden. Dabei gehe es um einen Ausgleich zwischen denjenigen, die ihre Einlage vollständig erbracht haben und denjenigen, die bislang nur einen Teil einbezahlt haben. Was das genau für die einzelnen Anleger bedeutet und wie das konkret funktionieren soll, blieb aber unklar.

Viele Fragen, keine Antworten

Jetzt erhalten viele Anleger Schreiben, in denen sie zu Zahlungen aufgefordert werden. Dabei fällt zunächst einmal unangenehm auf, dass sich die Fondsgesellschaft mehr als vier Monate Zeit lässt, um den angekündigten Innenausgleich zu berechnen und den Anlegern dann aber nur ca. zwei Wochen Zeit zur Zahlung einräumt. Schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die Liquidatorin mit keinem Wort erklärt, nach welchen rechtlichen Regeln sie diesen Innenausgleich durchführen will. Ebenso wenig erklärt sie, wie sie diesen Innenausgleich berechnet hat und zu welchem Rechenergebnis sie gekommen ist.

So wird die Zahlungsaufforderung auch nicht mit der Berechnung des Innenausgleichs sondern mit einem Einzahlungsrückstand auf dem Kapitalkonto begründet. Es fehlt aber ein Kontoauszug, mit dessen Hilfe die Höhe des angeblichen Rückstandes nachvollzogen werden könnte. Dafür bekommt der Anleger die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn er nicht pünktlich zahlt. Alles in allem wirft das Schreiben deutlich mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Was ist jetzt zu tun?

Das Aufforderungsschreiben zu ignorieren, ist nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte keine Option, ebenso wenig, die Zahlungsaufforderung vorbehaltlos zu erfüllen. Vielmehr muss die Fondsgesellschaft jetzt erst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Deshalb sollten betroffene Anleger die Fondsgesellschaft umgehend auffordern, zunächst einen aktuellen Auszug des Kapitalkontos zu übersenden, damit die angeblichen Rückstände überprüft werden können. Weiterhin sollte die Fondsgesellschaft aufgefordert werden, eine nachvollziehbare Berechnung des Innenausgleichs vorzulegen, aus der die einzelnen Berechnungsgrundlagen und das konkrete Berechnungsergebnis nachvollziehbar ersichtlich sind.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SONNENHÖFE UNTERHACHING anschließen.

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Rickmers Anleihe: Risiko für die Anleger

Insgesamt 275 Millionen Euro haben die Anleger in die Rickmers-Anleihe investiert. Das Geld ist in Gefahr. Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten.

Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen. Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.

Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018 zur Rückzahlung an.

Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“, sagt BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027 verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.

Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, April 26, 2017

Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery: Anlegern drohen hohe Verluste

Anlegern des Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery drohen nach dem Verkauf des Flusskreuzfahrtschiffes hohe Verluste. Nach Angaben des „fondstelegramm“ können die Anleger nur noch mit einer Schlusszahlung von ca. acht Prozent rechnen. Bisher haben die Anleger rund 33 Prozent an Ausschüttungen erhalten. Unterm Strich steht demnach für die Anleger ein Verlust von knapp 60 Prozent ihrer Einlage.

Flusskreuzfahrten erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. An diesem Geschäft sollten auch die Anleger des Schiffsfonds Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery partizipieren, an dem sie sich seit September 2007 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten. Insgesamt wurden rund sechs Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zusätzlich noch ca. 8,4 Millionen Euro Fremdkapital aufgenommen. Bis zum Jahr 2013 erhielten die Anleger noch regelmäßig Ausschüttungen. Doch danach war Schluss.
Da das Fluss-Kreuzfahrtschiff in Frankreich eingesetzt wurde, machte die steigende Angst vor Terroranschlägen in Frankreich dem Schiffsfonds zu schaffen, da die Zahl, vor allem der US-amerikanischen Touristen, deutlich zurückging. Schließlich wurde Ende 2016 der Verkaufsbeschluss gefasst. Im März wechselte das Schiff dann für rund sechs Millionen Euro den Besitzer. Für die Anleger bleibt nach Tilgung der restlichen Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Kosten allerdings nicht mehr viel übrig. Die Schlusszahlung an die Anleger wird voraussichtlich lediglich rund acht Prozent betragen. „Damit sind fast 60 Prozent des eingesetzten Kapitals der Anleger verloren, wenn sie sich nicht gegen die Verluste wehren“, sagt BSZe.V. Anlegerschutzanwältin  Jessica Gaber.

Eine Möglichkeit die Verluste zu minimieren, liegt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können wiederum aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. „Mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im unternehmerischen Risiko. Besonders schwerwiegend ist dabei das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über diese Risiken müssen sie daher zwingend aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Aufklärung in den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben oder nur völlig unzureichend erfolgt ist. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt dieBSZe-V.Anlegerschutzanwältin.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
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Geschädigte Anleger sollten bei der Prüfung von Hilfsangeboten daran denken, dass die Milch auch nachts weiß ist.

Geschädigte Anleger werden geradezu überhäuft mit verlockenden Angeboten. Da wird versprochen man sei in der Lage, das bei der Anlage XY verlorene Geld ganz ohne Risiko zurückzuholen.  Das Angebot klingt glaubwürdig und der Absender erscheint legitim. Oft geht es den Absendern dieser Angebote aber nur um das Einsammeln möglichst vieler neuer Mandanten wobei manchmal noch nicht einmal fest steht, ob und wie man dem Anleger überhaupt sein verloren gegangenes Geld zurückholen könnte.

Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen, keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen, dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen,  Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Es gibt aber auch Angebote bei denen  man seine Geldansprüche
auf Erfolgsbasis einziehen lassen kann.

Immer dann, wenn Sie eine Investition tätigen, gibt es auch das Risiko, dass Sie Geld verlieren können. Verluste bei Kapitalanlagen entstehen aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen nicht.

Wenn Sie Geld bei einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen, aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.

Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt  diese Bewertung der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  für den Anleger kostenlos.

Der ESK bewertet die Fälle der Anleger kostenlos. Stellt sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-981682

Dienstag, April 25, 2017

BGH ZU FONDS: WO ALTERSVORSORGE DRAUFSTEHT, MUSS AUCH ALTERSVORSORGE DRIN SEIN

In einem aktuellen Urteil vom 16.03.2017 (Az.: III ZR 489/16) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds (heute: MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG) fehlerhaft ist. Er erweckt den unzutreffenden Eindruck, es handele sich um eine speziell für die Altersvorsorge konzipierte Anlage. Diese Entscheidung erhöht die Chancen enttäuschter Anleger für einen erfolgreichen Fondsausstieg.

Treuhandkommanditistin zu Schadensersatz verurteilt

In dem Urteil spricht der BGH zwei Anlegern insgesamt 94.900,00 Euro Schadensersatz gegen die Treuhandkommanditistin zu. Diese habe es versäumt, die Kläger darüber aufzuklären, dass diese Kapitalanlage entgegen den Angaben im Prospekt weder als spezieller Altersvorsorgefonds noch als ideale Form der Altersvorsorge konzipiert war und gegenüber sonstigen geschlossenen Immobilienfonds keine zusätzlichen Sicherungsinstrumente aufweist. Mit anderen Worten: Auf der Verpackung stehe zwar Altersvorsorge, der Inhalt bestehe aber nur aus Durchschnittsware.

Mithilfe dieses Urteils werden aber nicht mehr viele Anleger des SHB Altersvorsorgefonds erfolgreich Schadensersatz beanspruchen können. Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Aufklärung verjähren auf den Tag genau spätestens zehn Jahre nach dem Fondsbeitritt. Da dieser Fonds nach den Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte zwischen Frühjahr 2006 und Frühjahr 2007 vertrieben wurde, sind die allermeisten Schadensersatzansprüche bereits verjährt. Außerdem hat die Fondsverwaltung jüngst darüber informiert, dass in Kürze mit der Insolvenz der Treuhänderin zu rechnen sei.

Außerordentliche Kündigung als Alternative

Anders als ein Schadensersatzanspruch unterliegt eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung nicht der Verjährung. Deshalb können Anleger dieses Recht auch weiterhin ausüben. Wirtschaftliches Ziel einer außerordentlichen Kündigung ist es, die gesamten noch offenen Einlageverpflichtungen zu beseitigen und sonstige Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses Ziel ist speziell für Ratensparer erstrebenswert.

So kann beispielsweise bei einer Beteiligung über € 20.000,00 in der Variante „Immorente“ noch mehr als € 10.000,00 zur Einzahlung offen sein. Hier besteht das Risiko, diese Summe noch einbezahlen zu müssen, ohne am Ende der Laufzeit auch nur einen Cent zurückzubekommen. Wer also nicht weiter in das sprichwörtliche Fass ohne Boden einzahlen will, sollte jetzt handeln.

Voraussetzungen von außerordentlicher Kündigung

Nach der Rechtsprechung des BGH kann derjenige Anleger einer Fondsgesellschaft, der bei seinem Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die Fondsbeteiligung fristlos kündigen. Das aktuelle Urteil stellt jetzt unmissverständlich klar, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds fehlerhaft ist. Also kann jeder, der im Rahmen der Anlageberatung diesen Prospekt zum Zwecke der Aufklärung erhalten hat, außerordentlich kündigen.

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Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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