Geschädigte Anleger werden geradezu überhäuft mit
verlockenden Angeboten. Da wird versprochen man sei in der Lage, das bei der
Anlage XY verlorene Geld ganz ohne Risiko zurückzuholen. Das Angebot klingt glaubwürdig und der
Absender erscheint legitim. Oft geht es den Absendern dieser Angebote aber nur
um das Einsammeln möglichst vieler neuer Mandanten wobei manchmal noch nicht
einmal fest steht, ob und wie man dem Anleger überhaupt sein verloren
gegangenes Geld zurückholen könnte.
Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell
fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen,
keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz
eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen, dass
die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Es gibt aber auch
Angebote bei denen man seine
Geldansprüche
auf Erfolgsbasis
einziehen lassen kann.
Immer dann, wenn Sie eine Investition tätigen, gibt es auch
das Risiko, dass Sie Geld verlieren können. Verluste bei Kapitalanlagen entstehen
aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte
Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen
nicht.
Wenn Sie Geld bei
einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen,
aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.
Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob
er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt diese Bewertung der ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung für den Anleger
kostenlos.
Der ESK bewertet die Fälle der Anleger kostenlos. Stellt
sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen
könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis
beauftragen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur
€ 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom
Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei
Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die
angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.
Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche
Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne
Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber
erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes
Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder
ablehnen kann.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug
durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch
telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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