Freitag, April 28, 2017

SONNENHÖFE UNTERHACHING: ANLEGER SOLLEN ZAHLEN, ABER WOFÜR EIGENTLICH?

Aktuell verschickt die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) massenweise Zahlungsaufforderungen an ihre Kommanditisten. Zugleich werden rechtliche Schritte für den Fall angedroht, dass die Forderung nicht bis zum 10.05.2017 erfüllt wird. Viele Anleger sind entsetzt von diesem rüden Vorgehen.

Innenausgleich

Im vergangenen Jahr wurde das Objekt SonnenHöfe verkauft und die Liquidation des Fonds eingeleitet. Auf der Gesellschafterversammlung am 13.12.2016 berichtete die Fondsgeschäftsführung noch stolz, dass es gelungen sei, einen Preis zu erzielen, der höher sei als die Verbindlichkeiten des Fonds. Was als Erfolg verkauft wurde, bedeutete jedoch im Ergebnis, dass die eingezahlten Einlagen bis auf einen kleinen Rest verloren sind.

Wer nun aber glaubte, jetzt könne wenigstens der kleine Überschuss unter den Kommanditisten verteilt werden, wurde enttäuscht. Die Verwaltung kündigte an, es müsse erst ein Innenausgleich zwischen den einzelnen Gesellschaftergruppen durchgeführt werden. Dabei gehe es um einen Ausgleich zwischen denjenigen, die ihre Einlage vollständig erbracht haben und denjenigen, die bislang nur einen Teil einbezahlt haben. Was das genau für die einzelnen Anleger bedeutet und wie das konkret funktionieren soll, blieb aber unklar.

Viele Fragen, keine Antworten

Jetzt erhalten viele Anleger Schreiben, in denen sie zu Zahlungen aufgefordert werden. Dabei fällt zunächst einmal unangenehm auf, dass sich die Fondsgesellschaft mehr als vier Monate Zeit lässt, um den angekündigten Innenausgleich zu berechnen und den Anlegern dann aber nur ca. zwei Wochen Zeit zur Zahlung einräumt. Schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die Liquidatorin mit keinem Wort erklärt, nach welchen rechtlichen Regeln sie diesen Innenausgleich durchführen will. Ebenso wenig erklärt sie, wie sie diesen Innenausgleich berechnet hat und zu welchem Rechenergebnis sie gekommen ist.

So wird die Zahlungsaufforderung auch nicht mit der Berechnung des Innenausgleichs sondern mit einem Einzahlungsrückstand auf dem Kapitalkonto begründet. Es fehlt aber ein Kontoauszug, mit dessen Hilfe die Höhe des angeblichen Rückstandes nachvollzogen werden könnte. Dafür bekommt der Anleger die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn er nicht pünktlich zahlt. Alles in allem wirft das Schreiben deutlich mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Was ist jetzt zu tun?

Das Aufforderungsschreiben zu ignorieren, ist nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte keine Option, ebenso wenig, die Zahlungsaufforderung vorbehaltlos zu erfüllen. Vielmehr muss die Fondsgesellschaft jetzt erst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Deshalb sollten betroffene Anleger die Fondsgesellschaft umgehend auffordern, zunächst einen aktuellen Auszug des Kapitalkontos zu übersenden, damit die angeblichen Rückstände überprüft werden können. Weiterhin sollte die Fondsgesellschaft aufgefordert werden, eine nachvollziehbare Berechnung des Innenausgleichs vorzulegen, aus der die einzelnen Berechnungsgrundlagen und das konkrete Berechnungsergebnis nachvollziehbar ersichtlich sind.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SONNENHÖFE UNTERHACHING anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SONNENHÖFE UNTERHACHING kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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