Anlegern des Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery
drohen nach dem Verkauf des Flusskreuzfahrtschiffes hohe Verluste. Nach Angaben
des „fondstelegramm“ können die Anleger nur noch mit einer Schlusszahlung von
ca. acht Prozent rechnen. Bisher haben die Anleger rund 33 Prozent an
Ausschüttungen erhalten. Unterm Strich steht demnach für die Anleger ein
Verlust von knapp 60 Prozent ihrer Einlage.
Flusskreuzfahrten erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. An
diesem Geschäft sollten auch die Anleger des Schiffsfonds Blue Ships 1
Renditefonds MS Avalon Scenery partizipieren, an dem sie sich seit September
2007 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten. Insgesamt wurden
rund sechs Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zusätzlich noch ca.
8,4 Millionen Euro Fremdkapital aufgenommen. Bis zum Jahr 2013 erhielten die
Anleger noch regelmäßig Ausschüttungen. Doch danach war Schluss.
Da das Fluss-Kreuzfahrtschiff in Frankreich eingesetzt
wurde, machte die steigende Angst vor Terroranschlägen in Frankreich dem
Schiffsfonds zu schaffen, da die Zahl, vor allem der US-amerikanischen
Touristen, deutlich zurückging. Schließlich wurde Ende 2016 der
Verkaufsbeschluss gefasst. Im März wechselte das Schiff dann für rund sechs
Millionen Euro den Besitzer. Für die Anleger bleibt nach Tilgung der restlichen
Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Kosten allerdings nicht mehr viel
übrig. Die Schlusszahlung an die Anleger wird voraussichtlich lediglich rund
acht Prozent betragen. „Damit sind fast 60 Prozent des eingesetzten Kapitals
der Anleger verloren, wenn sie sich nicht gegen die Verluste wehren“, sagt
BSZe.V. Anlegerschutzanwältin Jessica
Gaber.
Eine Möglichkeit die Verluste zu minimieren, liegt in der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können wiederum aus einer
fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Funktionsweise und die Risiken
eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. „Mit den Fondsanteilen erwerben
die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch
im unternehmerischen Risiko. Besonders schwerwiegend ist dabei das
Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über diese Risiken müssen sie daher
zwingend aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Aufklärung in
den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben oder nur völlig unzureichend
erfolgt ist. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche
ergeben“, erklärt dieBSZe-V.Anlegerschutzanwältin.
Was ist zu jetzt tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds
MS Avalon Scenery kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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