Mittwoch, April 26, 2017

Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery: Anlegern drohen hohe Verluste

Anlegern des Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery drohen nach dem Verkauf des Flusskreuzfahrtschiffes hohe Verluste. Nach Angaben des „fondstelegramm“ können die Anleger nur noch mit einer Schlusszahlung von ca. acht Prozent rechnen. Bisher haben die Anleger rund 33 Prozent an Ausschüttungen erhalten. Unterm Strich steht demnach für die Anleger ein Verlust von knapp 60 Prozent ihrer Einlage.

Flusskreuzfahrten erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. An diesem Geschäft sollten auch die Anleger des Schiffsfonds Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery partizipieren, an dem sie sich seit September 2007 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten. Insgesamt wurden rund sechs Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zusätzlich noch ca. 8,4 Millionen Euro Fremdkapital aufgenommen. Bis zum Jahr 2013 erhielten die Anleger noch regelmäßig Ausschüttungen. Doch danach war Schluss.
Da das Fluss-Kreuzfahrtschiff in Frankreich eingesetzt wurde, machte die steigende Angst vor Terroranschlägen in Frankreich dem Schiffsfonds zu schaffen, da die Zahl, vor allem der US-amerikanischen Touristen, deutlich zurückging. Schließlich wurde Ende 2016 der Verkaufsbeschluss gefasst. Im März wechselte das Schiff dann für rund sechs Millionen Euro den Besitzer. Für die Anleger bleibt nach Tilgung der restlichen Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Kosten allerdings nicht mehr viel übrig. Die Schlusszahlung an die Anleger wird voraussichtlich lediglich rund acht Prozent betragen. „Damit sind fast 60 Prozent des eingesetzten Kapitals der Anleger verloren, wenn sie sich nicht gegen die Verluste wehren“, sagt BSZe.V. Anlegerschutzanwältin  Jessica Gaber.

Eine Möglichkeit die Verluste zu minimieren, liegt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können wiederum aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. „Mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im unternehmerischen Risiko. Besonders schwerwiegend ist dabei das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über diese Risiken müssen sie daher zwingend aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Aufklärung in den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben oder nur völlig unzureichend erfolgt ist. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt dieBSZe-V.Anlegerschutzanwältin.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Telefon: 06071-9816810

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