Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger
auf der ganzen Welt durch Betrug geschädigt werden. Abkassiert wird meist nach
den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist
Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente.
Die Betrüger gehen dem
Geld entgegen.
Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung
hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e. V. und seit 1998
aktiv im Anlegerschutz tätig.
In vielen Gesprächen mit betrogenen Anlegern hat sich
herausgestellt, dass die Anleger dem „Berater“ oft blind vertraut haben, berichtet Roosen. Dieses
Vertrauen wird von den Betrügern geschickt durch scheinbar anteilsvolle Fragen
über Familie, Beruf, Vereinszugehörigkeit, Gesundheit, und Hobbys aufgebaut.
Aus diesen Gesprächen und den sich daraus ergebenden Informationen, entwickelt der Betrüger die seiner Opfer
spezifisch angepasste Verkaufsstrategie. Mitunter ist der Betrüger sogar
Mitglied im Netzwerk des Opfers. Das macht den Betrug dann noch wesentlich
leichter, denn einer Empfehlung aus seinem eigenen Netzwerk kann man ja blind
vertrauen.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder
unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft
auch zeitbegrenzte
Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der
Regel schon verloren.
Die "exklusiven
Chancen" und "garantierten Renditen" sind meist nur Lockmittel,
selten Realität.
Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System
bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu
bezahlen. Betrug ist nach Meinung des BSZ e. V. auch bewusste Falschberatung, das
Verschweigen vorhandener Informationen und eine „schwache“ Risikoaufklärung.
In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche
dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man "schmutziges"
Geld in "sauberes" Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des
Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt
meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder
dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen
internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann
an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar)
legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem
Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren
in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher
diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen
Position.
Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
Anlegerschutz ist
eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.
Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die
ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.
Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur
einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust
ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch
bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner
Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen
Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle
gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische
Erfolgspotential des BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder
ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken
können.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele
scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Die gute Nachricht ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer
eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen
Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.
Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen
letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur
Schadensregulierung hat – und das ist leider oft nicht der Fall.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließe
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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