Insgesamt 275 Millionen Euro haben die Anleger in die
Rickmers-Anleihe investiert. Das Geld ist in Gefahr. Durch die anhaltende Krise
der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage
geraten.
Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des
Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen.
Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne
Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.
Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013
eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer
fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die
Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018
zur Rückzahlung an.
Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die
Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive
Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem
Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende
Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen
Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die
Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen
der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie
hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers
Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die
Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger
vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“,
sagt BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der
Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches
Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027
verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form
eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit
auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der
Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen
verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige
Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten
Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch
luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der
Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der
Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger
erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt
Bernhardt.
Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die
Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu
vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der
Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.
Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls
das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine
fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben
grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend
darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die
Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der
Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine
umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Was ist zu jetzt tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
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durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
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