Freitag, April 28, 2017

Rickmers Anleihe: Risiko für die Anleger

Insgesamt 275 Millionen Euro haben die Anleger in die Rickmers-Anleihe investiert. Das Geld ist in Gefahr. Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten.

Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen. Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.

Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018 zur Rückzahlung an.

Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“, sagt BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027 verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.

Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Rickmers Anleihe anschließen.

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