BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erwirken für Anleger der V+
GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von
Schadensersatz.
Die Rechtsanwälte haben für zwei Mandanten, die jeweils eine
Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil
gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt
€ 38.500,00 nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger lediglich die
Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht
hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der
Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die
Beteiligung an dem jeweiligen Fonds nie gezeichnet.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte in der
Vergangenheit bereits für Mandanten, die eine Beteiligung an der V+ GmbH &
Co. Fonds 2 KG und / oder an der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG gezeichnet
hatten, einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin der beiden
Fonds erwirkt. Das Gericht teilte in diesen Fällen nach vorläufiger
Rechtsauffassung die Meinung der Kanzlei, dass sowohl der Verkaufsprospekt der
V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG als auch der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG mehrere
Fehler aufweisen würde, die für die Anleger erfahrungsgemäß maßgebliches
Gewicht haben, weil sie u.a. die Sicherheit der Kapitalanlage betreffen.
„Zwar ist das Urteil gegen den Anlageberater noch nicht
rechtskräftig, zeigt aber, genauso wie Begründung der dinglichen Arreste, dass
Anleger durchaus begründete Aussichten haben, Schadenersatzansprüche
durchzusetzen und ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten“, so BSZe.V. Anlegerschutzanwalt
Alexander. Denn zum einen scheint die Beratung – nach Schilderungen zahlreicher
Anleger – häufig fehlerhaft gewesen zu sein. So sind Anleger nach deren
Mitteilung die V Plus Fonds oft zur Altersvorsorge empfohlen worden. Weiter
berichten viele Anleger, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs weder auf das
Totalverlustrisiko noch auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange
Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden sei. Zum
anderen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, vertreten wir die Auffassung, dass
die Verkaufsprospekte der V+ Fonds fehlerhaft sind. Auf erkennbar vorhandene
Prospektfehler muss der Anlageberater den Anleger jedoch ebenfalls hinweisen.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen
V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH
& Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds
trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten
Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung
von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds
qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des
Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder
Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler
interessant sein.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbkaiz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen