Der Fall „Lloyd Financial Services“ ist ein weiteres trauriges Kapitel aus dem Bereich des „grau-schwarzen Kapitalmarkts“.
Folgender Hintergrund:
Anleger und Mandanten haben uns
bereits vor Monaten darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie von ihnen unbekannten
Personen angerufen worden seien, um über die Firma Lloyd Financial Services,
Manchester, Großbritannien, Aktien von bekannten Unternehmen wie etwa der
US-amerikanischen Firma Tesla Motors Inc. zu kaufen.
Bei diesem als sog. „cold calling“
bekannten Vorgehen sollen die Anleger mehrfach telefonisch intensiv dazu
gedrängt worden sein, die Aktien über die Firma Lloyd Financial zu erwerben.
Die Betroffenen haben daraufhin schriftliche
Kaufverträge mit dieser englischen Firma unterzeichnet und auch die
entsprechenden Kaufpreise bezahlt.
Die versprochenen Aktien sind
allerdings bis zum heutigen Tag vertragswidrig nicht in die jeweiligen Depots der Kunden geliefert
worden.
Auf mehrfache Kundennachfrage per
mail meldet sich bei Lloyd Financial Services niemand mehr.
Auch unter der vormaligen
Telefonnummer in Manchester meldet sich mittlerweile niemand mehr.
Unklar ist, ob Lloyd Financial die
fraglichen Aktien überhaupt für die Kunden erworben hat.
Auch die Aufforderung an die Firma,
das Geld zurückzuüberweisen, bleibt ungehört.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum:
„Allen Anzeichens nach sind die Betroffenen leider mutmaßlich Opfer eines
Betrugsmodells geworden. Die Strafverfolgungsbehörden wie auch unsere Kanzlei
versuchen, Licht in die Sache zu bringen. Erfreulich ist nun, dass jetzt die
Namen der mutmaßlich Verantwortlichen in der Sache festgestellt werden konnten.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft zudem auch Anklage erhoben. Dieser erste
strafrechtliche Erfolg gibt natürlich auch Rückenwind, damit wir
zivilrechtliche Ansprüche gegen die etwaig Verantwortlichen stellen können.
Wir wissen aus Erfahrung, dass
etliche Anleger Geld an Lloyd Financial Services überwiesen haben und ihren
Einsatz mittlerweile abgeschrieben haben dürften. Viele handeln aus
Unsicherheit nicht oder häufig auch aus Scham nicht, da sie sich selbst
Vorwürfe machen, dass sie überhaupt auf diesen vermeintlich doch so
offensichtlichen Betrug hereingefallen sind. Das ist gut nachvollziehbar.
Allerdings bleibt so der investierte Einsatz in jedem Fall verloren. Mit
fachkundiger Hilfe eröffnet man sich aber die Chance, das Geld oder auch einen
Teil davon zurückzuerhalten.
Wer bereits Geld an Lloyd Financial
Services überwiesen hat und sich unsicher wegen der weiteren Vorgehensweise ist, kann sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.10.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.