Donnerstag, September 08, 2016

Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger prüfen Schadensersatzmöglichkeiten!

Ansprüche gegen Unternehmensverantwortliche, Vermittler sowie Forderungsanmeldung prüfen! Achtung: In diversen Fällen droht Verjährung.


Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen könnten.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern und die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.



So weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.

So schulden die Vermittler z.B. eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen, worauf die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner hinweisen.

Doch Achtung: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass in einigen Fällen, wie die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen heraus finden konnten, Verjährung droht. In einigen Fällen wurde die Anlage den Anlegern nämlich im Jahr 2006 vermittelt, so dass Schadensersatzansprüche in diesen Fällen, da im 10. Jahr gem. §§ 195, 199 BGB taggenau Verjährung eintreten wird, bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten könnte, sofern nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage durchgeführt werden. Eile ist also in diversen Fällen geboten!

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


BSZ e.V. fordert Einsetzung eines Gläubigerausschusses! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche!


Im Fall KTG Agrar haben vor kurzem weitere Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Damit wird die Lage in dem weitverzweigten Firmengeflecht immer undurchsichtiger, Anleger müssen sich auf hohe Verluste einstellen, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten. Insgesamt stehen für die Anleger wohl mehr als 300 Mio. € an Anlegergeldern im Feuer.


Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern daher auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden.

Auch sollten die Anleger nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt.“

Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigeninsolvenz lehnen Dr. Späth & Partner ab, stattdessen sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter Licht ins Dunkel gebracht werden.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den mittlerweile zruück getretenen Unternehmensgründer und Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, sowie gegen vier weitere Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt worden sein soll.

Daher sollten Anleger nach Ansicht von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch alle eventuellen anderen Ansprüche, und zwar gegen Unternehmensgründer, Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer, etc.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter hier demnächst Licht ins Dunkel bringen wird. Sollte dies der Fall sein und dies nicht im Prospekt dargelegt worden sein, so könnten Anleger vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder sogar aus unerlaubter Handlung geltend machen. Hier ist jedoch immer die möglicherweise eintretende Verjährung zu prüfen."

Anleger sollten also auf jeden Fall ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Seit dem Jahr 2002 sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut. Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „KTG Agrar“ anschließen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Am 06.10.2016 soll es hierzu wohl ein Gläubigerversammmlung in Hamburg geben. BSZ e.V.-Mitglieder, die nicht rechtsschutzversichert sind, werden auf der Gläubigerversammlung von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, September 07, 2016

TIV Trendinvest: Droht Anlegern Totalverlust?

Die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG ruft ihre Gesellschafter zur Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft bis zum 15.09.2016 auf.
 

Nach Angaben diverser von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretener Mandanten fordert die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG ihre Gesellschafter aktuell mit Schreiben vom 08.08.2016 zur schriftlichen Beschlussfassung u.a. über die Auflösung der Gesellschaft unter Fristsetzung bis zum 15.09.2016 auf. In der letzten Gesellschafterversammlung vom 22.07.16 war die zur Auflösung der Gesellschaft erforderliche Mehrheit knapp verfehlt worden.

In dem Schreiben der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG vom 08.08.2016 heißt es: „Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass im Falle einer erneuten Ablehnung der Liquidation eine kostenträchtige Insolvenz wohl nicht mehr zu vermeiden ist. […] Zusätzlich werden Sie damit rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter von Ihnen u.U. die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen einfordern wird - notfalls im Klageweg.“

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren. Vor dem Hintergrund der seitens der TIV Trendinvest GmbH & Co. KG dargestellten Vermögenslage stellt sich die Frage, ob im Falle der Liquidation überhaupt ein zwischen den Gesellschaftern zu verteilender Verwertungserlös erzielt wird. Es steht ein Totalverlust der investierten Beträge zu befürchten.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht derzeit für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung/ Aufklärung gegenüber Anlageberatern ein. Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten zu erfüllen, u.A. müssen sie künftige Anleger rechtzeitig vor Zeichnung über die Risiken aufklären, die mit der von ihnen empfohlenen Anlage einhergehen.

In der Vergangenheit hat diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  bereits mehrere rechtskräftige Urteile vor dem Landgericht Berlin gegen Anlageberater erstritten. Das Gericht gelangte jeweils zu der Überzeugung, dass die Berater nicht korrekt aufgeklärt hatten. Den Anlegern, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatten, wurde in diesen Verfahren Schadensersatz zugesprochen. Dieser Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Bei einem Obsiegen werden dem Anleger die geleisteten Einzahlungen abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurückgezahlt und es wird festgestellt, dass keine weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung mehr resultieren.

Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin, die die Anteile für die Anleger hält, zu einer solchen Risikoaufklärung vor Zeichnung verpflichtet gewesen und kommt, falls eine solche Aufklärung unterblieben oder nicht korrekt durchgeführt wurde, als weitere zum Schadensersatz verpflichtete Anspruchsgegnerin in Betracht.

Es ist daher betroffenen Anlegern dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG anschließen.

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Dienstag, September 06, 2016

Durch den Abgasskandal geschädigte VW-Aktionäre müssen handeln, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Die Verjährung der Forderungen könnte bereits zum 18. September 2016 und damit vor Beginn
des Musterverfahrens eintreten.


Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob eine dreijährige oder einjährige Verjährungsfrist für die Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre gilt. „Zumindest für einen großen Teil der Aktionäre dürfte aber die einjährige Verjährungsfrist und damit der 18. September 2016 maßgeblich sein. Damit die Forderungen nicht verjähren, sollten die Aktionäre jetzt handeln und Klage einreichen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Weg für ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist inzwischen geebnet worden. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung zwar gehemmt. Allerdings wird das Musterverfahren voraussichtlich erst Ende des Jahres eröffnet und ein Musterkläger bestimmt. „Dann ist es aber voraussichtlich schon zu spät. Geschädigte Aktionäre müssen daher jetzt handeln und selbst Klage einreichen, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der erfahrene Fachanwalt ist optimistisch, dass sich die Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. „Aus meiner Sicht hat VW die Öffentlichkeit über die Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren zu spät veröffentlicht. Es mehren sich die Hinweise, dass Volkswagen schon vor dem 18. September 2015 von den Manipulationen wusste. Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend veröffentlicht werden. Dieser Informationspflicht ist Volkswagen nach meiner Überzeugung nicht nachgekommen und hat sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht“, so Cäsar-Preller.

Cäsar-Preller hat bereits für geschädigte VW-Aktionäre Klage eingereicht und auch Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gestellt. Noch können sich weitere Aktionäre anschließen. Viel Zeit bleibt dazu allerdings voraussichtlich nicht mehr. „Wer nicht rechtzeitig seine Forderungen geltend macht, bleibt auf dem Schaden durch den Abgasskandal sitzen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal anschließen.

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Magellan Maritime Services: Forderungen im Insolvenzverfahren bis 18. Oktober anmelden

Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröff
 

„Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt, den sie auf keinen Fall verpassen sollten. Es sollte aber auch nicht der einzige bleiben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Denn es gibt noch viel Klärungsbedarf. So haben die Anleger, die die Magellan-Container erworben haben, nach Ansicht des Insolvenzverwalters keinen direkten Anspruch auf die Mieteinnahmen. Diese stünden der Magellan Maritime Services zu. Es sei nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden sind. Damit stellt sich auch die Frage, ob die Container zur Insolvenzmasse zählen oder nicht. „Das birgt jede Menge Sprengstoff und wird sicher auch Thema bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 18. Oktober sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Termin ist genauso wichtig wie die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Denn u.a. geht es darum, wie das Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll. Es geht aber auch darum, ob der jetzige Insolvenzverwalter seine Arbeit fortführen oder ein anderer bestimmt werden soll. Anleger sollten daher den Termin der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 30. November.

„Aufgrund der unklaren Lage ist schon die Anmeldung der Forderungen für die Anleger nicht einfach. Es können aber nur korrekt angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Daher kann es sinnvoll sein, im Insolvenzverfahren auf anwaltliche Unterstützung zu bauen“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Parallel könne auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da völlig ungewiss ist, mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, kann dies der erfolgversprechendere Weg sein, um die finanziellen Verluste abzuwenden. „Ansprüche können gegen Vermittler und Berater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung aber auch gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein. Es gilt jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Anleger warten auf ihr Geld

Beteiligungen an der SIP Grundbesitz & Anlagen AG scheinen für die Anleger zur finanziellen Baustelle zu werden.



Über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte konnten sich die Anleger an den Immobiliengroßhandelsfonds beteiligen. Dabei konnten die Anleger ihre Investition als Einmalzahlung oder in Ratenzahlungen tätigen.

Doch inzwischen ist bei einigen Anlegern das Gefühl in eine vermeintlich sichere Geldanlage mit ordentlichen Renditen investiert zu haben, offenbar dem Unbehagen gewichen, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen und sie keineswegs in eine sichere Kapitalanlage investiert haben. Offenbar gibt es Probleme bei den Rückzahlungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte kennt das Problem. „Wir haben bereits für einen Anleger Schadensersatzklage eingereicht. Dieser hatte seine Genussrechte zum Jahresende 2014 gekündigt und wartet bis heute auf die Abrechnung“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.

Die Abrechnung sei nach Angaben der SIP Grundbesitz & Anlagen AG nicht möglich, weil der Jahresabschluss 2014 noch nicht erstellt sei. Über diese Angabe hinaus erweist sich die Kommunikation mit dem Unternehmen aus Altena in der Nähe von Dortmund als schwierig. Fristen und Zusagen werden nicht eingehalten. „Die Palette reicht von Vertrösten bis Ignorieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Eine derartige Strategie verunsichert die Anleger nur noch mehr. Die letzte veröffentlichte Bilanz ist auch nicht vielversprechend. Stellt man Immobilienbestand, Vermögenswerte, Bankverbindlichkeiten und Genussrechtekapital gegenüber, bleibt demnach ein Minus von rund zwei Millionen Euro. „Das lässt die Sorgenfalten bei den Anlegern noch tiefer werden. Auch aufgrund der völlig intransparenten Unternehmenspolitik sollten die Anleger jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor er zu spät und das Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, September 03, 2016

KTG Agrar: Insolvenz! Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Vertretung auf Gläubigerversammlung! Schadensersatzmöglichkeiten prüfen! Das zuständige Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen von KTG Agrar eröffnet.



Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft seit kurzem gegen den früheren Vorstandschef Siegfried Hofreiter und vier weitere Manager, Hofreiter soll z.B. die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht richtig dargestellt haben.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner drohen Anlegern somit hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten, die rund 10.000 Anleihegläubiger, die Gesamtforderungen in Höhe von 342 Mio. € haben, könnten schlimmstenfalls komplett leer ausgehen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam.

Am 06.10.2016 soll es hierzu wohl ein Gläubigerversammmlung in Hamburg geben. BSZ e.V.-Mitglieder, die nicht rechtsschutzversichert sind, werden auf der Gläubigerversammlung von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt, stark machen. Außerdem wird zu prüfen sein, ob z.B. die Einsetzung eines sog. „Gemeinsamen Vertreters“ sinnvoll ist.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner mbB werden aber auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder eventuellen Kapitalanlagebetrugs gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein.

Der BSZ e.V. konnte mit Dr. Späth & Partner eine sehr renommierte Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen: Seit dem Jahr 2002 sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.

Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG KTG Agrar anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Freitag, September 02, 2016

MS Svenja: Urteil des LG Potsdam

Das Landgericht Potsdam hat eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. August 2016 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Beteiligung an der MS Svenja gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor mitgeteilt hatten, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchen würden. Gleichwohl empfahl der Berater den Anlegern die Zeichnung der Beteiligung an der MS Svenja.

Das Landgericht Potsdam sah hierin eine Verletzung der objektgerechten Beratung. Denn der Emissionsprospekt der MS Svenja wurde nach Einschätzung des Gerichts den Klägern nicht rechtzeitig überlassen, sodass diese die mit dem Beitritt zur MS Svenja einhergehenden Risiken nicht ausreichend zur Kenntnis nehmen konnten.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB die anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Svenja anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Svenja kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Donnerstag, September 01, 2016

KTG Agrar SE: Weitere Insolvenzen in der KTG-Gruppe

KTG Agrar: Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH insolvent. Mutterkonzern hat Forderungen von knapp 48 Millionen Euro.


Forderungen in Höhe von 47,9 Millionen Euro hat die KTG Agrar SE nach eigenen Angaben gegenüber ihren Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH. Das Geld muss wohl abgeschrieben werden. Beide Tochterunternehmen haben am 30. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neuruppin gestellt, teilt die KTG Agrar mit.

Die KTG Agrar SE selbst hatte bereits Anfang Juli Insolvenzantrag gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wird voraussichtlich in Kürze eröffnet. Zwischenzeitlich haben drei Tochterunternehmen Insolvenzantrag gestellt. Zunächst die Ölmühle NOA Naturoel Anklam AG und nun die Delta Agrar GmbH sowie die Delta Agrar Handels GmbH. Insgesamt hatte die KTG Agrar SE Forderungen von knapp 50 Millionen Euro gegen ihre Töchter. „Das Geld ist wahrscheinlich verloren. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Anleger, die über die zwei Anleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III insgesamt 342 Millionen Euro bei der KTG Agrar investiert haben und um ihr Geld fürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Die Anleger sind nach wie vor im Ungewissen, ob und wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Das Unternehmen plant eine Sanierung in Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Kanz: „Wenn man bedenkt, dass im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im kommenden Jahr die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung fällig wären, muss davon ausgegangen werden, dass die Anleger bei den Restrukturierungsplänen finanziell zur Ader gelassen werden sollen.“ Denkbar seien etwa Änderungen der Anleihebedingungen bezüglich Laufzeiten und Zinssatz. „Aber auch dann wäre noch nicht gesagt, dass tatsächlich eine nachhaltige Sanierung gelingt“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte in wenigen Tagen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob im Insolvenzverfahren ein nennenswerter Betrag für sie herausspringt, ist völlig offen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. „In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

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