Die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG ruft ihre
Gesellschafter zur Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft bis zum
15.09.2016 auf.
Nach Angaben diverser von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Mandanten
fordert die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG ihre Gesellschafter
aktuell mit Schreiben vom 08.08.2016 zur schriftlichen Beschlussfassung u.a. über
die Auflösung der Gesellschaft unter Fristsetzung bis zum 15.09.2016 auf. In
der letzten Gesellschafterversammlung vom 22.07.16 war die zur Auflösung der
Gesellschaft erforderliche Mehrheit knapp verfehlt worden.
In dem Schreiben der TIV Trendinvest GmbH & Co.
Umweltfonds KG vom 08.08.2016 heißt es: „Wir möchten nochmals darauf hinweisen,
dass im Falle einer erneuten Ablehnung der Liquidation eine kostenträchtige
Insolvenz wohl nicht mehr zu vermeiden ist. […] Zusätzlich werden Sie damit
rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter von Ihnen u.U. die Rückzahlung
bereits erhaltener Ausschüttungen einfordern wird - notfalls im Klageweg.“
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Jetzt heißt es
handeln. Anleger sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten
Rechtsanwalt konsultieren. Vor dem Hintergrund der seitens der TIV Trendinvest
GmbH & Co. KG dargestellten Vermögenslage stellt sich die Frage, ob im
Falle der Liquidation überhaupt ein zwischen den Gesellschaftern zu
verteilender Verwertungserlös erzielt wird. Es steht ein Totalverlust der
investierten Beträge zu befürchten.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht derzeit für
zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der
Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung/ Aufklärung gegenüber
Anlageberatern ein. Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse
Pflichten zu erfüllen, u.A. müssen sie künftige Anleger rechtzeitig vor
Zeichnung über die Risiken aufklären, die mit der von ihnen empfohlenen Anlage
einhergehen.
In der Vergangenheit hat diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
bereits mehrere rechtskräftige Urteile
vor dem Landgericht Berlin gegen Anlageberater erstritten. Das Gericht gelangte
jeweils zu der Überzeugung, dass die Berater nicht korrekt aufgeklärt hatten.
Den Anlegern, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG
treuhänderisch beteiligt hatten, wurde in diesen Verfahren Schadensersatz
zugesprochen. Dieser Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu
stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Bei einem
Obsiegen werden dem Anleger die geleisteten Einzahlungen abzüglich etwaiger
Ausschüttungen zurückgezahlt und es wird festgestellt, dass keine weiteren
Verpflichtungen aus der Beteiligung mehr resultieren.
Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin, die die
Anteile für die Anleger hält, zu einer solchen Risikoaufklärung vor Zeichnung
verpflichtet gewesen und kommt, falls eine solche Aufklärung unterblieben oder
nicht korrekt durchgeführt wurde, als weitere zum Schadensersatz verpflichtete
Anspruchsgegnerin in Betracht.
Es ist daher betroffenen Anlegern dringend eine Prüfung der
Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts
spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine
anwaltliche Beratung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH &
Co. Umweltfonds KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllblinz
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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