BSZ e.V. fordert Einsetzung eines Gläubigerausschusses! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche!
Im Fall KTG Agrar haben vor kurzem weitere
Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Damit wird die Lage in dem weitverzweigten
Firmengeflecht immer undurchsichtiger, Anleger müssen sich auf hohe Verluste
einstellen, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.
Insgesamt stehen für die Anleger wohl mehr als 300 Mio. € an Anlegergeldern im
Feuer.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern daher auch dringend, ihre Forderungen ab
dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle
anmelden.
Auch sollten die Anleger nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt
Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen
vertritt.“
Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigeninsolvenz
lehnen Dr. Späth & Partner ab, stattdessen sollte nach Ansicht von Dr.
Späth & Partner durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter Licht ins
Dunkel gebracht werden.
Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die
Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den mittlerweile zruück getretenen Unternehmensgründer
und Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, sowie gegen vier weitere
Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, da die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens falsch dargestellt worden sein soll.
Daher sollten Anleger nach Ansicht von der BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren
Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere eventuelle
Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch alle eventuellen
anderen Ansprüche, und zwar gegen Unternehmensgründer, Emissionsbanken,
Wirtschaftsprüfer, etc.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die
Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. Wir hoffen, dass der
Insolvenzverwalter hier demnächst Licht ins Dunkel bringen wird. Sollte dies
der Fall sein und dies nicht im Prospekt dargelegt worden sein, so könnten
Anleger vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder sogar
aus unerlaubter Handlung geltend machen. Hier ist jedoch immer die
möglicherweise eintretende Verjährung zu prüfen."
Anleger sollten also auf jeden Fall ihre weiteren
rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine
Schadenskompensation nicht möglich sein wird.
Seit dem Jahr 2002 sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr.
Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen,
wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut. Mehrere tausend Anleger wurden bei
diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM
Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen
AG, Solar World, WGF AG, usw. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG
„KTG Agrar“ anschließen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem
Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden.
Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Am
06.10.2016 soll es hierzu wohl ein Gläubigerversammmlung in Hamburg geben. BSZ
e.V.-Mitglieder, die nicht rechtsschutzversichert sind, werden auf der
Gläubigerversammlung von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten im Rahmen ihrer BSZ
e.V.-Mitgliedschaft vertreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drspä
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Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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