Donnerstag, September 08, 2016

BSZ e.V. fordert Einsetzung eines Gläubigerausschusses! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche!


Im Fall KTG Agrar haben vor kurzem weitere Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Damit wird die Lage in dem weitverzweigten Firmengeflecht immer undurchsichtiger, Anleger müssen sich auf hohe Verluste einstellen, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten. Insgesamt stehen für die Anleger wohl mehr als 300 Mio. € an Anlegergeldern im Feuer.


Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern daher auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden.

Auch sollten die Anleger nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt.“

Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigeninsolvenz lehnen Dr. Späth & Partner ab, stattdessen sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter Licht ins Dunkel gebracht werden.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den mittlerweile zruück getretenen Unternehmensgründer und Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, sowie gegen vier weitere Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt worden sein soll.

Daher sollten Anleger nach Ansicht von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch alle eventuellen anderen Ansprüche, und zwar gegen Unternehmensgründer, Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer, etc.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter hier demnächst Licht ins Dunkel bringen wird. Sollte dies der Fall sein und dies nicht im Prospekt dargelegt worden sein, so könnten Anleger vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder sogar aus unerlaubter Handlung geltend machen. Hier ist jedoch immer die möglicherweise eintretende Verjährung zu prüfen."

Anleger sollten also auf jeden Fall ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Seit dem Jahr 2002 sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut. Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „KTG Agrar“ anschließen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Am 06.10.2016 soll es hierzu wohl ein Gläubigerversammmlung in Hamburg geben. BSZ e.V.-Mitglieder, die nicht rechtsschutzversichert sind, werden auf der Gläubigerversammlung von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu          

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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