Top-Manager der führenden europäischen Lastwagenhersteller trafen sich in trauter Runde und verabredeten, die Preise für mittlere und schwere Lastwagen künftig abzusprechen. In der Folge trafen die beteiligten Unternehmen Ihre geheimen Absprachen auf Führungsebene oft auch am Rande von Messen sowie am Telefon.
Auch sollten neue Technologien koordiniert eingeführt
werden. Das erspart jedem Hersteller beträchtliche Entwicklungskosten. Dieses
Treffen fand bereits 1997 statt. »Das war der Beginn geheimer Absprachen«,
stellt die EU-Kommission fest.
Kurz: Ein Kartell.
Mit diesen Absprachen konnten die Preise nach oben
manipuliert werden, sagt der renommierte Heidelberger Fachanwalt Axel Widmaier:
»Für die Kartellanten eine lukrative Sache. Die Preise sind stabil, die
Hersteller stehen in keinem Konkurrenzkampf und können damit höchstmögliche
Profite erzielen.«
Jetzt hat die EU den LKW-Herstellern eine erste Rechnung
präsentiert: Fünf Hersteller müssen 2,9 Milliarden Euro an Bußgeldern an die
Europäische Union überweisen. Die höchste Strafe, die die EU jemals in einem
Kartellverfahren verhängte. Denn, so die Begründung, das Kartell betreffe einen
großen Markt. Es habe auch über einen langen Zeitraum bestanden.
Die am Kartell
beteiligten LKW Bauer produzieren etwa 9 von 10 in Europa hergestellte LKW. Wenn schon die von der Kommission
verhängte Strafe außergewöhnlich hoch war, so darf der Schadenersatzanspruch
welcher von den Kunden geltend gemacht werden kann, durchaus als atemberaubend
bezeichnet werden. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass dieses
illegale Verhalten über einen Zeitraum von 14 Jahren praktiziert wurde. Während
dieser ganzen Zeit wurden die LKW durch
die Kartellabsprachen zu deutlich
überhöhten Preisen verkauft.
Betroffen sind Daimler, die rund eine Milliarde Euro
bezahlen müssen, Volvo/Renault sind mit 670 Millionen Euro dabei, Iveco mit 490
Millionen und DAF mit 750 Millionen. Lediglich MAN kommt ungeschoren davon; der
Münchner Lastwagenhersteller hatte nach einem Korruptionsskandal 2009 250
Millionen Euro bezahlen müssen, sich dann Ehrlichkeit auf die Fahnen
geschrieben und das alte LKW-Kartell auffliegen lassen. Aufgrund der Kronzeugenregelung
wird ihm die Buße erlassen.
Anstatt ihren Kunden durch einen fairen Wettbewerb ein
transparentes Preisgefüge zu bieten, verbündeten sich die Unternehmen zu einem
verbotenen Kartell und schalteten damit den Preiswettbewerb aus. Die Absprachen
dienten alleine dazu, bei den Kunden mehr kassieren zu können. Dieses illegale
Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen und sollte auch von den geprellten
Kunden nicht hingenommen werden.
Jeder durch das wettbewerbswidrige Verhalten der
Kartellanten Betroffene kann die Unternehmen bei seinem nationalen Gericht auf Schadenersatz
verklagen. Durch die Entscheidung der Kommission steht fest, dass diese
Preisabsprachen stattgefunden haben, und dass sie rechtswidrig waren. Dies
bedeutet, dass das Opfer nicht beweisen muss, dass der Verstoß auch stattfand.
Wie können geschädigte
Unternehmen des LKW Kartells Schadenersatz geltend machen?
Im Internet gibt es da die unterschiedlichsten Angebote. Von
der Massenschadensregulierung ausländischer Anbieter bis zu den „Spezialisten“
für die jeder Rechtsfall „einfach und
problemlos“ zu lösen ist.
Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die
BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können.
Wie der BSZ e.V. aus vielen Gesprächen mit Spediteuren
erfahren hat, ist es mitunter nicht leicht eine Entscheidung zu treffen, ob man
nun Schadenersatz gegen den LKW-Bauer geltend machen soll, oder lieber nicht.
Viele Speditionen stehen in Geschäftsbeziehung mit den LKW-Bauern und wollen
natürlich nicht ihre Transportaufträge riskieren. Auf der anderen Seite geht es
um sehr viel Geld, was dem Unternehmen durch die überhöhten Preise entzogen
wurde und aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch unbedingt zurückgefordert
werden sollte.
Der BSZ e.V. bietet den Geschädigten diskrete Möglichkeiten,
wie sie ohne eine Kundenbeziehung aufs Spiel zu setzen trotzdem zu ihrem Recht
kommen. Aus diesem Grunde ist für jedes Mitglied innerhalb der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft absolute Diskretion gewährleistet. Es werden keine
Mitgliedsdaten ausgetauscht. Für jedes einzelne Mitglied ist absolute
Anonymität garantiert. So dient die Interessengemeinschaft hauptsächlich dem
Sammeln von Informationen, die dann für jedes Mitglied von erheblichem Nutzen
sein können.
Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell ist kein Sammelbecken für eine
Massenschadensfallbearbeitung, sondern steht für eine individuelle Durchsetzung
der Rechte Ihrer Mitglieder.
Das Ziel ist es
möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen.
Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel
sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen
Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen. Es hat sich gezeigt,
dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung
eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein:
Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das
Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den
Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälten vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.