Donnerstag, Juli 28, 2016

Retrozessionen: Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer (Schwarzgeld)-Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

Deutsche Bürger vertrauten den Schweizer Banken Milliardenbeträge an. Die Schweizer Banken haben die Situation ihrer Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt in dem sie versteckte Vergütungen – in der Schweiz Retrozessionen genannt – für ihre Dienste zusätzlich kassierten ohne dass die Kunden davon wussten. Diese systematische Ausplünderung galt bei vielen Banken durchaus als salonfähig.


Im Grundsatz geht es um die Ehrlichkeit im Umgang mit den Beratungskunden. Wer berät, darf nicht hinter dem Rücken seines Kunden Schmiergelder kassieren.  Bei den Retrozessionen geht es doch darum dass einem Berater ein geldwerter Vorteil dafür versprochen wird, dass er einem Kunden zu einem bestimmten Vertragsschluss rät. Der Berater, der ohne seinen Kunden aufzuklären Provisionen annimmt, handelt unredlich.

Schätzungen zufolge wurden pro Jahr mehrere Milliarden Franken versteckte Provisionen kassiert. Das Schweizer Bundesgericht hat bereits im Jahr 2006 und danach nochmals im Jahr 2012 festgestellt, dass dieses Geld nie den Banken sondern deren Kunden zu stand.

Nachdem viele ehemalige Steuersünder durch Selbstanzeigen wieder in die finanzielle und steuerliche Legalität zurückgekehrt sind und die erste Schockwelle eines nie geahnten Vertrauensmissbrauchs überwunden haben, kann nunmehr mit der anderen Seite abgerechnet werden. Viele Betroffene verlangen jetzt von den Banken die Herausgabe von Retrozessionen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern die meisten Banken die Auskunftserteilung und Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des „Löwenanteils“ der vereinnahmten Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“ Vergleichsangebots rechtlos stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote ist dringend abzuraten.

Dass die Rückforderung der zu Unrecht kassierten Provisionen kein leichtes Vorhaben ist, stellen die ehemaligen Bankkunden wenn sie Ihre Forderung gegen die Bank geltend machen wollen schnell fest. Ihre feinen Manieren vergessen die Nadelstreifen-Banker nämlich sehr schnell und wimmeln die lästigen „Bittsteller“ mit einem Bündel unsinnigem Finanzlatein und angeblichen rechtlichen Gegebenheiten die einer Auszahlung von Retrozessionen entgegenstehen ab. Diese Banker fühlen sich der Elite des Bankwesens zugehörig. Die Herrschaften werden in ihrem Irrglauben durch die gesellschaftliche Akzeptanz und den oft vorhandenen besten Beziehungen zu den oberen Etagen von Politik und Wirtschaft auch noch bestärkt.

Die Banken  bauen auf den Mangel  an Wissen ihrer Kunden, was ihnen tatsächlich an Provisionen abgeknöpft wurde. Dem Kunden stehen dazu keine Unterlagen zur Verfügung und über entsprechendes Insiderwissen verfügt er in der Regel nicht, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. und Initiator der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückführung von Retrozessionen. 

Tausende von Kunden Schweizer Banken  könnten vor Zorn in den Tisch beißen, wenn im Fernsehen einer dieser „erfolgreichen Banker“ sich im Licht der Öffentlichkeit sonnt und im erlauchten Kreis der Prominenten seine Märchen verbreitet. So ist das mit dem Anlegerschutz in der Schweiz.

Diesem Treiben will der BSZ e.V. mit tatkräftiger Hilfe von Schweizer Rechts-und Bankexperten  endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft die zu Unrecht kassierten Provisionen für die geprellten Bankkunden  zurückzuholen. ,,Wenn die Banken sich einer Flut von Ansprüchen auf Auszahlung der zu Unrecht kassierten Retrozessionen ihrer ehemaligen  Kundschaft - gestützt durch ein starkes Netzwerk-  ausgesetzt sehen, wird sich die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Banken relativ schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V..

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.






Mittwoch, Juli 27, 2016

GARANTIEHEBELPLAN 08, VERTEIDIGUNG GEGEN MAHNBESCHEIDE

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB meldet, verteidigt diese bereits Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.


Nach dem Emissionsprospekt sollte die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan '08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

Eine große Vielzahl der Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden.

"Anleger, die sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben, konnten wir bereits bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.

"Tatsächlich besteht ein erhebliches Risiko für die Anleger, grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beteiligung in voller Höhe der Zeichnungssumme haften zu müssen. Dies war vielen der von uns vertretenen Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung nicht bekannt," wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch weiter erklärt.

Was ist zu tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter "Vollstreckungsbescheid") gegen die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann.

"Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Fristen im Mahnverfahren sehr kurz sind. Regelmäßig muss man bei diesen Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche Nachteile abzuwenden," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08 geschlossen werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


EURO GRUNDINVEST Fonds, Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vor Ort – Terminsbericht & Einschätzung der Lage.  Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, warf die Gesellschafterversammlung der EGF vom 21.07.2016 mehr Fragen auf als es Antworten gab.


Die wirtschaftliche Situation der EURO GRUNDINVEST Fondsgruppe ist auch nach der Versammlung unübersichtlich. Es steht lediglich fest, dass viele der von Seiten des Fonds geplanten Objekte nicht gebaut wurden. Von den fertiggestellten Projekten wurden viele nicht, oder nur mit erheblichen Verlusten veräußert. 

Auf der Gesellschafterversammlung entstand bei mehreren Anlegern der Eindruck, dass die neue Geschäftsführung, die bereits seit Sommer 2014 tätig ist, die Verantwortung auf den Initiator Malte Hartwieg sowie den „Strohmann Geschäftsführer“ Erwin Beran abzuwälzen versucht

Bis heute liegen keine Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 vor.

Geschäftsführer Donhuysen begründete dies mit dem fehlenden Zugang zu den durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen. Aus welchen Gründen von Seiten der neuen Geschäftsführung bis heute keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft beantragt wurde, ist nicht nachvollziehbar. 

Vielmehr wurde den Anlegern ein Sanierungskonzept vorgestellt, welches aus Sicht der Kanzlei CLLB in erster Linie die Fondsgesellschaft vor weiteren Klagen durch die Anleger schützen soll. Als Gegenleistung sollen die Anleger lediglich 10% ihrer Einlage zurück erhalten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Anlegern und Genussrechtsinhabern sich umgehend an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden um sich wegen Schadensersatzansprüchen sowie möglichen Anspruchsgegnern beraten zu lassen. 

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

LKW-Kartell: BSZ e.V. stellt Video für geschädigte LKW-Käufer in das Netz!

Wie können geschädigte Unternehmen des LKW Kartells Schadenersatz geltend machen? Im Internet gibt es da die unterschiedlichsten Angebote. Von der Massenschadensregulierung ausländischer Anbieter bis zu den „Spezialisten“ für die jeder Rechtsfall  „einfach und problemlos“ zu lösen ist.


Der BSZ e.V. hat zur Information der Geschädigten ein aufklärendes Video ins Netz gestellt. Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be

Was feststeht ist die Tatsache, dass Käufern von Lastkraftwagen durch die Preisabsprachen des LKW Kartells ein Schaden entstanden ist. Dass die geprellten LKW-Käufer vom Hersteller darüber informiert werden, welche Summen sie zuviel bezahlt haben, ist kaum anzunehmen. Wie hoch der eingetretene Schaden für jedes einzelne Unternehmen ist, ist pauschal nicht zu beantworten und muss in jedem Einzelfall untersucht werden.

Betroffene Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn Sie den erlittenen Schaden durch fachkundige Rechtsanwälte, welche im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft zusammen arbeiten,
prüfen und durchsetzen lassen. Die Rechtsanwälte können durch Akteneinsicht leichter feststellen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Allerdings muss Deutschland wegen einer EU-Richtlinie dazu noch eine Gesetzesänderung vornehmen. Darin ist dann auch enthalten, dass es keine Frage mehr ist, dass durch Preisabsprachen Schäden entstehen. Außerdem müssen jetzt die Kartellmitglieder das Gegenteil beweisen. Nach der alten Regelung waren die Geschädigten die Beweispflichtigen.

Nachdem die LKW Bauer bei ihrem illegalen Treiben ertappt wurden bzw. von einem ihrer Mitkartellanten verraten wurden und nunmehr knapp 2,93 Milliarden Euro Strafe zu bezahlen haben, würde es den LKW Firmen gut anstehen, freiwillig auf ihre geprellte Kundschaft zuzugehen und Wiedergutmachung anzubieten. Davon ist aber kaum auszugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell.

Ob in den einzelnen Konzernen aus diesem Desaster nun die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall sind durch illegales Handeln knapp 3 Milliarden Euro verbrannt worden, die man sicher wesentlich sinnvoller hätte verwenden können. Die Beschäftigten und die Aktionäre der betroffenen Unternehmen sollte sich einmal fragen, wer denn die Verantwortung dafür trägt und auch übernimmt  und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.

Ein BSZ e.V. Rechtsanwalt empfiehlt den geschädigten LKW Käufern es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen.  Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein Dieburg hat eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und bündelt die Interessen der Geschädigten. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.  Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ erfolgreich bereits seit 1998 auf vielen Rechtsgebieten.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ.  Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.


Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, Juli 26, 2016

Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!

Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet:  Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!


Mit dieser miesen Masche sorgen  Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich  bei den Anlegern die  Klage-Unlust verfestigt.  Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!

So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt.  Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!  Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Über die von den Banken für die  Einlagen kassierten üppigen Provisionen, erfahren  die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z.B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.  Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Montag, Juli 25, 2016

Tausende ehemaliger Kunden Schweizer Banken fordern die zu Unrecht kassierten Retrozessionen (kick-backs) zurück.

Allerdings ist es für die betroffenen ehemaligen Bankkunden ohne rechtliche Unterstützung in vielen Fällen kaum möglich ihre Retrozessionen zurückzubekommen. Etliche Banken spielen auf Zeit und  setzen auf eine regelrechte Zermürbungstaktik in der Hoffnung, dass ihre ehemalige Kunden schlussendlich entnervt aufgeben werden.


Betroffene sollten sich aber von der Bank nicht abwimmeln lassen, zumal bei nicht wenigen Kunden im Laufe der Zeit sechsstellige Beträge zusammengekommen sein können, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Es ist schon mehr als dreist wenn sich Banken ungeachtet der Rechtslage weigern, das zu Unrecht kassierte Geld zu erstatten. Eindeutige Anspruchsgrundlage Ist eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes vom 30.10.2012: Bestandpflegekommissionen, bzw. Vertriebsentschädigungen gehören dem Kunden, sofern ein innerer Zusammenhang der Vergütung mit dem Vermögensverwaltungsvertrag besteht/bestand. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne Vergütungen.

Gerade auch vor dem Hintergrund, dass zehntausende Deutsche Selbstanzeige erstattet haben und sich dem Finanzamt gegenüber ehrlich gemacht haben, gibt es keinen Grund dafür, die von der Bank zu Unrecht kassierten Retrozessionen nicht zurück zu verlangen. Die Banken spekulieren zwar darauf, dass ihre ehemaligen Kunden, genug vom Zoff mit Steuerbehörde und Staatsanwaltschaft haben und keinen neuen Nebenkriegsschauplatz in Zürich eröffnen wollen. Dabei haben die Banken aber nicht daran gedacht, dass Ihre ehemaligen Kunden Helfer finden könnten, die viele Betroffene einsammeln könnten und dann mit geballter Kraft auf sie losgehen könnten.

Genau das ist aber passiert!

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“  sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Samstag, Juli 23, 2016

„Retrozessionen“ („Kickbacks“) Schweizer Banken werden von ehemaligen Kunden zur Kasse gebeten.

Abkassiert, verraten, verkauft und abserviert: Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.


Immer öfter muss die Frage gestellt werden, ob die Bank im Interesse des Kunden agiert hat oder auf dessen Kosten möglichst hohe Einnahmen für sich selbst generieren wollte. Ein wichtiges Kriterium dabei sind verdeckte Provisionen oder so genannte Kickbacks, die von Investmentgesellschaften und Brokern an Banken gezahlt werden, damit das Institut deren Produkte an den Mann oder die Frau bringt.

In Deutschland werden die von Banken hinter dem Rücken ihrer Kunden heimlich kassierten Provisionen  „Kickbacks“ und in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt. So kann durchaus angenommen werden, dass sich in vielen Fällen die Beratung der Kunden mehr an der Höhe der Retrozessionen als an den Kundenbedürfnissen ausrichtete.  Auch viele tausende deutsche Anleger wurden so von Schweizer Banken abkassiert.  

Das Schweizer Bundesgericht (entsprechend dem deutschen BGH) hatte bereits mit Urteil vom 30.10.2012  entschieden, dass Banken ,,Retrozessionen", die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen. Hierbei kann es sich durchaus um große Summen handeln. ,,Wer beispielsweise im Rahmen einer Vermögensverwaltung einen Betrag von 1 Mio. EUR angelegt hat, bei dem können im Laufe der Jahre durchaus ca. 10 % des Geldes, und somit ca. 100.000,- EUR, an Retrozessionen an die jeweilige Bank geflossen sein. Bei höheren Summe entsprechend höhere Beträge, die nun von den Banken zurück gefordert werden können."

Unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit und leider auch von vielen betroffenen ehemaligen Kunden von Schweizer Banken hat das Urteil zu einer Klagewelle gegen Schweizer Banken geführt. Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.: „Die Erfahrung zeigt, dass meist nur die Einschaltung von mit der Materie befassten Schweizer Spezialisten  gewährleisten kann, dass der Anleger in den Genuss der Rückerstattung des überwiegenden Teils „seiner“ Retrozessionen - sei es im Vergleichs- oder Klagewege -  kommt.“ Diese Experten machen Ihre Arbeit, verzichten dabei aber auf die  - wie sonst leider im Bank-und Kapitalmarktbereich üblichen-  Aquiseaktionen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern viele Banken die Auskunftserteilung und  Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des „Löwenanteils“  der vereinnahmten Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“ Vergleichsangebots rechtlos stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote ist dringend abzuraten.

Der BSZ e.V. rät ehemaligen Schweizer Bankkunden „Retrozessionen“ zurück zu verlangen. Nutzen Sie dazu unbedingt Schweizer Rechtsexperten. Nur so können Sie von der aktuellen Rechtsprechung auch wirklich profitieren.  Vertriebsprämien aus Finanzanlagen gehören dem Kunden.

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, können bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V Experten unterstützt werden. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“  sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Freitag, Juli 22, 2016

Schweizer Banken tricksen bei Provisionen – Zehntausende deutsche Kunden können noch erhebliche Beträge geltend machen.

• Zu Unrecht hohe Vertriebsvergütungen kassiert und einbehalten
• Auch deutsche Anleger haben Anspruch auf Erstattung
• Geldhäuser ziehen alle Register, um Betroffene abzuwimmeln


Rechtslage ist eindeutig: Schweizer Banken haben über Jahre hinweg hohe Vertriebsprovisionen (Retros) eingestrichen, die eigentlich den Anlegern zustehen. Das hat das Schweizer Bundesgericht bereits im Oktober 2012 in letzter Instanz klargestellt. Doch ehemalige und aktuelle Kunden, die nun eine Erstattung der sogenannten Retrozessionen beantragen, müssen mit heftigem Widerstand rechnen.

„Seit einigen Monaten zeigt sich immer deutlicher, dass Banken sämtliche Register ziehen, um Ansprüche ins Leere laufen zu lassen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der  Verein  betreut über seine Rechtsexperten in der Schweiz Hunderte Deutsche, deren Banken beim Kauf von Fonds, Zertifikaten und sonstigen Wertpapieren hohe Rückvergütungen von Emittenten der jeweiligen Produkte erhalten und entgegen der Rechtsprechung, nicht an die Kunden weitergeleitet haben.

Es geht um viel Geld

Die Erstattungsansprüche betragen meist 0,5 bis 0,75 Prozent des Depotwerts pro Jahr. Bereits bei 500.000 Euro und fünfjähriger Kundenbeziehung geht es im Schnitt um Ansprüche zwischen 12.500,- und 18.750,- Euro. „Wie hoch die Ansprüche im Einzelfall sind, hängt vor allem davon ab, welche Anlageprodukte die Bank vermittelt hat. Bei ehemaligen Schwarzgeldkunden wurde mit Vorliebe seitens der Banken Produkte gekauft, die möglichst hohe Provisionen beinhalten. Somit gehe es in der Regel um fünf-, in Einzelfällen sogar sechsstellige Beträge“, sagt Roosen.

Das Problem: Banken reagieren meist nicht auf Erstattungsanträge und schicken erst auf – zum Teil mehrfache – Nachfrage eine Standardantwort. „Darin behaupten sie oft, sie hätten gar keine Vertriebsprovisionen (Retros) erhalten oder könnten deren Höhe nicht mehr ermitteln“, berichtet der BSZ e.V.  Zudem werde gerne argumentiert, dass kein Vermögensverwaltungsmandat vorlag.

Die Schweizer Rechtsexperten des BSZ e.V. raten den Anlegern, sich auf keinen Fall abspeisen zu lassen. „In der Regel haben die Banken sehr wohl Provisionen erhalten und können diese auch ermitteln“. Und dass Anleger ohne Vermögensverwaltungsmandat keine Ansprüche geltend machen könnten, sei  keinesfalls geklärt – im Gegenteil. „Es gibt mittlerweile mehrere anderslautende Urteile in der Schweiz“, so die Experten.  Allerdings habe die Branche bislang ein obergerichtliches – und damit
bindendes – Urteil verhindert.

Wer hartnäckig bleibt, hat gute Chancen auf eine Erstattung. „Wir bevorzugen generell aussergerichtliche Lösungen und konnten auf diesem Weg bereits Vergleiche bis zu 35.000 Euro abschliessen“, berichten die Schweizer Rechtsexperten des BSZ e.V.  Betroffene sollten aber keine Zeit verschenken: Ansprüche verfallen nach zehn Jahren, und Banken berufen sich sogar auf eine fünfjährige Frist – was allerdings juristisch ebenfalls fragwürdig ist.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Kurt Michel / www.pixelio.de

Donnerstag, Juli 21, 2016

German Pellets: Alte Genussrechte – Verjährung beachten!

German Pellets: bei Genussrechten der GP Genussrechte GmbH droht Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung Anfang August 2016.


Genussrechtsinhaber haben in einer Insolvenz des Unternehmens grundsätzlich eine sehr schwache Position, da alle anderen Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorab befriedigt werden. So verhält es sich auch bei den Genussrechtsinhabern der German Pellets Genussrechte GmbH.

Deshalb empfahl die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB seit Beginn des Insolvenzdramas Anfang Februar 2016 allen Gläubigern, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, namentlich Herrn Peter Leibold prüfen zu lassen.

Nun droht den Genussrechtsgläubigern, die alte Genussrechte ab 2010 gezeichnet hatten, dass ein wichtiger Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen Anfang August 2016 verjährt. Dies bedeutet, dass zu spät eingereichte Klagen nicht mehr auf diesen Anspruch gestützt werden können, da mit Erhebung der Einrede der Verjährung diese Ansprüche, selbst wenn sie gegeben wären, nicht mehr durchsetzbar sind.

Hintergrund ist, dass Anlageprospekte, die vor dem 01.06.2012 erstellt wurden, noch den alten Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes und dem Börsengesetz in seiner alten Fassung unterfallen und dort sehr kurze Verjährungsfristen gelten.

Vor diesem Hintergrund raten die Rechtsanwälte dringend allen Genussrechtsgläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold  prüfen zu lassen.

Klagen gegen Herrn Leibold, die sich auf Prospekthaftung im engeren Sinne stützen, müssen nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bis Anfang August 2016 eingereicht werden!

Grundsätzlich kann Schadenersatz auch auf deliktische Ansprüche gestützt werden. Jedoch fehlen derzeit noch wichtige Erkenntnisse, die eine deliktische Haftung von Herrn Leibold stützen. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Herrn Leibold laufen derzeit noch. Dies führt zu Verzögerungen, die gerade in diesem Fall zum Nachteil der Gläubiger werden können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen, Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie  helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.