Freitag, Juli 22, 2016

Schweizer Banken tricksen bei Provisionen – Zehntausende deutsche Kunden können noch erhebliche Beträge geltend machen.

• Zu Unrecht hohe Vertriebsvergütungen kassiert und einbehalten
• Auch deutsche Anleger haben Anspruch auf Erstattung
• Geldhäuser ziehen alle Register, um Betroffene abzuwimmeln


Rechtslage ist eindeutig: Schweizer Banken haben über Jahre hinweg hohe Vertriebsprovisionen (Retros) eingestrichen, die eigentlich den Anlegern zustehen. Das hat das Schweizer Bundesgericht bereits im Oktober 2012 in letzter Instanz klargestellt. Doch ehemalige und aktuelle Kunden, die nun eine Erstattung der sogenannten Retrozessionen beantragen, müssen mit heftigem Widerstand rechnen.

„Seit einigen Monaten zeigt sich immer deutlicher, dass Banken sämtliche Register ziehen, um Ansprüche ins Leere laufen zu lassen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der  Verein  betreut über seine Rechtsexperten in der Schweiz Hunderte Deutsche, deren Banken beim Kauf von Fonds, Zertifikaten und sonstigen Wertpapieren hohe Rückvergütungen von Emittenten der jeweiligen Produkte erhalten und entgegen der Rechtsprechung, nicht an die Kunden weitergeleitet haben.

Es geht um viel Geld

Die Erstattungsansprüche betragen meist 0,5 bis 0,75 Prozent des Depotwerts pro Jahr. Bereits bei 500.000 Euro und fünfjähriger Kundenbeziehung geht es im Schnitt um Ansprüche zwischen 12.500,- und 18.750,- Euro. „Wie hoch die Ansprüche im Einzelfall sind, hängt vor allem davon ab, welche Anlageprodukte die Bank vermittelt hat. Bei ehemaligen Schwarzgeldkunden wurde mit Vorliebe seitens der Banken Produkte gekauft, die möglichst hohe Provisionen beinhalten. Somit gehe es in der Regel um fünf-, in Einzelfällen sogar sechsstellige Beträge“, sagt Roosen.

Das Problem: Banken reagieren meist nicht auf Erstattungsanträge und schicken erst auf – zum Teil mehrfache – Nachfrage eine Standardantwort. „Darin behaupten sie oft, sie hätten gar keine Vertriebsprovisionen (Retros) erhalten oder könnten deren Höhe nicht mehr ermitteln“, berichtet der BSZ e.V.  Zudem werde gerne argumentiert, dass kein Vermögensverwaltungsmandat vorlag.

Die Schweizer Rechtsexperten des BSZ e.V. raten den Anlegern, sich auf keinen Fall abspeisen zu lassen. „In der Regel haben die Banken sehr wohl Provisionen erhalten und können diese auch ermitteln“. Und dass Anleger ohne Vermögensverwaltungsmandat keine Ansprüche geltend machen könnten, sei  keinesfalls geklärt – im Gegenteil. „Es gibt mittlerweile mehrere anderslautende Urteile in der Schweiz“, so die Experten.  Allerdings habe die Branche bislang ein obergerichtliches – und damit
bindendes – Urteil verhindert.

Wer hartnäckig bleibt, hat gute Chancen auf eine Erstattung. „Wir bevorzugen generell aussergerichtliche Lösungen und konnten auf diesem Weg bereits Vergleiche bis zu 35.000 Euro abschliessen“, berichten die Schweizer Rechtsexperten des BSZ e.V.  Betroffene sollten aber keine Zeit verschenken: Ansprüche verfallen nach zehn Jahren, und Banken berufen sich sogar auf eine fünfjährige Frist – was allerdings juristisch ebenfalls fragwürdig ist.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Kurt Michel / www.pixelio.de

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