• Auch deutsche Anleger haben Anspruch auf Erstattung
• Geldhäuser ziehen alle Register, um Betroffene abzuwimmeln
Rechtslage ist eindeutig: Schweizer Banken haben über Jahre
hinweg hohe Vertriebsprovisionen (Retros) eingestrichen, die eigentlich den
Anlegern zustehen. Das hat das Schweizer Bundesgericht bereits im Oktober 2012
in letzter Instanz klargestellt. Doch ehemalige und aktuelle Kunden, die nun
eine Erstattung der sogenannten Retrozessionen beantragen, müssen mit heftigem
Widerstand rechnen.
„Seit einigen Monaten zeigt sich immer deutlicher, dass
Banken sämtliche Register ziehen, um Ansprüche ins Leere laufen zu lassen“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der Verein betreut über seine Rechtsexperten in der
Schweiz Hunderte Deutsche, deren Banken beim Kauf von Fonds, Zertifikaten und
sonstigen Wertpapieren hohe Rückvergütungen von Emittenten der jeweiligen
Produkte erhalten und entgegen der Rechtsprechung, nicht an die Kunden
weitergeleitet haben.
Es geht um viel Geld
Die Erstattungsansprüche betragen meist 0,5 bis 0,75 Prozent
des Depotwerts pro Jahr. Bereits bei 500.000 Euro und fünfjähriger
Kundenbeziehung geht es im Schnitt um Ansprüche zwischen 12.500,- und 18.750,-
Euro. „Wie hoch die Ansprüche im Einzelfall sind, hängt vor allem davon ab,
welche Anlageprodukte die Bank vermittelt hat. Bei ehemaligen Schwarzgeldkunden
wurde mit Vorliebe seitens der Banken Produkte gekauft, die möglichst hohe
Provisionen beinhalten. Somit gehe es in der Regel um fünf-, in Einzelfällen
sogar sechsstellige Beträge“, sagt Roosen.
Das Problem: Banken reagieren meist nicht auf
Erstattungsanträge und schicken erst auf – zum Teil mehrfache – Nachfrage eine
Standardantwort. „Darin behaupten sie oft, sie hätten gar keine
Vertriebsprovisionen (Retros) erhalten oder könnten deren Höhe nicht mehr
ermitteln“, berichtet der BSZ e.V. Zudem
werde gerne argumentiert, dass kein Vermögensverwaltungsmandat vorlag.
Die Schweizer Rechtsexperten des BSZ e.V. raten den
Anlegern, sich auf keinen Fall abspeisen zu lassen. „In der Regel haben die
Banken sehr wohl Provisionen erhalten und können diese auch ermitteln“. Und
dass Anleger ohne Vermögensverwaltungsmandat keine Ansprüche geltend machen
könnten, sei keinesfalls geklärt – im
Gegenteil. „Es gibt mittlerweile mehrere anderslautende Urteile in der
Schweiz“, so die Experten. Allerdings
habe die Branche bislang ein obergerichtliches – und damit
bindendes – Urteil verhindert.
Wer hartnäckig bleibt, hat gute Chancen auf eine Erstattung.
„Wir bevorzugen generell aussergerichtliche Lösungen und konnten auf diesem Weg
bereits Vergleiche bis zu 35.000 Euro abschliessen“, berichten die Schweizer
Rechtsexperten des BSZ e.V. Betroffene
sollten aber keine Zeit verschenken: Ansprüche verfallen nach zehn Jahren, und
Banken berufen sich sogar auf eine fünfjährige Frist – was allerdings juristisch
ebenfalls fragwürdig ist.
Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle
die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das
Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als
beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem
Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung
verkaufen.
Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem
BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich
tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche
prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.
Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den
BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann
überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche
möglich.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schweizer Banken kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Bildquelle: © Kurt Michel / www.pixelio.de
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