Die Gläubigerversammlungen für die drei von der insolventen Steilmann SE begebenen Mittelstandsanleihen finden am 3. August in der Dortmunder Westfalenhalle statt. Insgesamt haben die drei Anleihen ein Emissionsvolumen von rund 88 Millionen Euro.
„Nach der
Steilmann-Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Daher sollten sie
an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre
Interessen zu wahren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. So soll
bei den Gläubigerversammlungen u.a. ein gemeinsamer Vertreter für die
Anleihe-Gläubiger gewählt werden.
Der nächste wichtige Schritt für die Anleger ist die
Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Die Forderungen müssen
spätestens bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht
angemeldet werden. „Diese Frist sollte auf gar keinen Fall versäumt werden.
Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch
berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Auch wenn die
Forderungsanmeldung wichtig ist, könne allerdings nicht davon ausgegangen
werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger
auch zu befriedigen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger daher
auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste
abzufedern.
Dazu zählt insbesondere auch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen. So hätten die Anleger über die Risiken ihrer
Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden in den Verkaufsprospekten
wesentliche Informationen für die Anleger verschwiegen, unrichtig oder
irreführend dargestellt, können Forderungen aus Prospekthaftung entstanden
sein. Auch die Anlagevermittler hätten über die Risiken aufklären und die
Plausibilität der Geldanlage prüfen müssen. „Auch die Umstände des Börsengangs
können noch einmal genau geprüft werden. Dass noch nicht einmal ein halbes Jahr
zwischen dem Gang aufs Parkett und der Insolvenz liegt, ist ungewöhnlich.
Besonders für die betroffenen Aktionäre“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen
anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
cp
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.