Wirtschaftlich harte Zeiten erlebt die Beate Uhse AG. Um den angeschlagenen Erotikkonzern zu sanieren, sollen auch die Bedingungen der 2014 begebenen Anleihe geändert werden.
Da die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war,
lädt das Unternehmen am 6. Juli die Anleihe-Anleger erneut nach Hamburg ein.
„Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin, denn es geht
um ihr Geld. Die Versammlung ist bereits bei einem anwesenden Anleihekapital
von 25 Prozent beschlussfähig. Wer nicht teilnimmt oder sich nicht vertreten
lässt, riskiert, dass über den eigenen Kopf hinweg Beschlüsse gefasst werden“,
sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht.
Bereits seit längerer Zeit befindet sich die Beate Uhse AG
in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die auch im laufenden Quartal offenbar
noch nicht behoben werden konnten. Daher sollen nun offenbar die Anleger ihren
Teil zur Sanierung des Konzerns beitragen. Im Juli 2014 hatte die Beate Uhse AG
eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro begeben. Bei
einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 7,75 Prozent
p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 9. Juli fällig. Nun möchte das
Unternehmen diese Zinszahlung nicht nur bis März 2017 stunden lassen, sondern
auch die Anleihebedingungen ändern. Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis
2024 soll der Zinssatz bis 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. Nur bei einer
positiven Geschäftsentwicklung könnte der Zinssatz dann ab 2019 wieder steigen.
„Internet & Co. haben das Marktumfeld für die Beate Uhse
AG schwierig werden lassen. Auch wenn die Anleger sich auf die geänderten
Bedingungen für die Anleihe einlassen, ist keineswegs gesagt, dass die
nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Gleichzeitig stehen die Anleger
aber fünf Jahre länger im Risiko und sollen dafür auch noch geringere Zinsen
erhalten. Daher sollten die Anleger ihre Entscheidung gut überlegen und ggf.
auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Denn gerade bei Mittelstandsanleihen ist es in der
Vergangenheit auch immer wieder zu Ausfällen gekommen und die Anleger haben
dabei viel Geld verloren. „Durch geeignete rechtliche Maßnahmen können sich die
Anleger gegen die finanziellen Verluste wappnen“, sagt der Fachanwalt. So könne
geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihe in Betracht
kommt oder ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe
anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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