Donnerstag, Juni 16, 2016

Beate Uhse Anleihe: Einschnitte für Anleger geplant

Wirtschaftlich harte Zeiten erlebt die Beate Uhse AG. Um den angeschlagenen Erotikkonzern zu sanieren, sollen auch die Bedingungen der 2014 begebenen Anleihe geändert werden.


Da die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, lädt das Unternehmen am 6. Juli die Anleihe-Anleger erneut nach Hamburg ein.

„Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin, denn es geht um ihr Geld. Die Versammlung ist bereits bei einem anwesenden Anleihekapital von 25 Prozent beschlussfähig. Wer nicht teilnimmt oder sich nicht vertreten lässt, riskiert, dass über den eigenen Kopf hinweg Beschlüsse gefasst werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bereits seit längerer Zeit befindet sich die Beate Uhse AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die auch im laufenden Quartal offenbar noch nicht behoben werden konnten. Daher sollen nun offenbar die Anleger ihren Teil zur Sanierung des Konzerns beitragen. Im Juli 2014 hatte die Beate Uhse AG eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 9. Juli fällig. Nun möchte das Unternehmen diese Zinszahlung nicht nur bis März 2017 stunden lassen, sondern auch die Anleihebedingungen ändern. Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis 2024 soll der Zinssatz bis 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung könnte der Zinssatz dann ab 2019 wieder steigen.

„Internet & Co. haben das Marktumfeld für die Beate Uhse AG schwierig werden lassen. Auch wenn die Anleger sich auf die geänderten Bedingungen für die Anleihe einlassen, ist keineswegs gesagt, dass die nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Gleichzeitig stehen die Anleger aber fünf Jahre länger im Risiko und sollen dafür auch noch geringere Zinsen erhalten. Daher sollten die Anleger ihre Entscheidung gut überlegen und ggf. auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Denn gerade bei Mittelstandsanleihen ist es in der Vergangenheit auch immer wieder zu Ausfällen gekommen und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. „Durch geeignete rechtliche Maßnahmen können sich die Anleger gegen die finanziellen Verluste wappnen“, sagt der Fachanwalt. So könne geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihe in Betracht kommt oder ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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