Freitag, Juni 17, 2016

Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg

Das Landgericht Marburg hat einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl die Anlegerin dem Berater zuvor mitgeteilt hatte, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater der Anlegerin den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.

Das Landgericht Marburg sah hierin einen Verstoß gegen die Plausibilitätsprüfungspflicht des Beraters. Denn der Prospekt der BWF-Stiftung ist demnach unplausibel. Dies ergebe sich, stellt das Landgericht fest, bereits daraus, dass nicht erkennbar sei, wer Vertragspartner der Anleger sei. Darüber hinaus habe sogar aus ex-ante-Sicht eine reale Gefahr der Veruntreuung der Anlegergelder bestanden.

 „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A „Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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