Das Landgericht Marburg hat einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt.
Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 einen
Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin,
die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der
BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl die Anlegerin dem Berater zuvor
mitgeteilt hatte, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde.
Gleichwohl empfahl der Berater der Anlegerin den Erwerb des Goldes bei der BWF
Stiftung.
Das Landgericht Marburg sah hierin einen Verstoß gegen die
Plausibilitätsprüfungspflicht des Beraters. Denn der Prospekt der BWF-Stiftung
ist demnach unplausibel. Dies ergebe sich, stellt das Landgericht fest, bereits
daraus, dass nicht erkennbar sei, wer Vertragspartner der Anleger sei. Darüber
hinaus habe sogar aus ex-ante-Sicht eine reale Gefahr der Veruntreuung der
Anlegergelder bestanden.
„Das Urteil bestätigt
unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um
ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A „Es zeigt
sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre
Verluste zu reduzieren.“
Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater
in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde
der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das
Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir
können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger
ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der
Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung
überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den
Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die
Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der
Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich
erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet,
dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben,
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger
aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach,
machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
(BWF)anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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