Das Vertrauen vieler Anleger in die Scholz Holding GmbH dürfte geschwunden sein. Im Jahr 2012 hatte das Recyclingunternehmen eine Unternehmensanleihe nach österreichischem Recht mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro aufgelegt (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS). Die Anleihe ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst und 2017 zur Rückzahlung fällig.
Doch die Hoffnungen auf eine werthaltige Geldanlage dürften
sich für viele Anleger angesichts der Entwicklungen in den vergangenen Wochen
zerschlagen haben. Der Kurs der Anleihe ist dramatisch eingebrochen, der
Firmensitz wurde nach London verlegt und eine Kuratorin eingesetzt. Diese hat
nun einer Stundung der am 8. März fälligen Zinszahlung bis zum 31. Mai 2016
zugestimmt. Das Handelsgericht in Wien muss diese Maßnahme noch absegnen.
Nach Angaben der Scholz Holding GmbH ist die Stundung ein
wichtiger Schritt, um die finanzielle Restrukturierung des Unternehmen und
Gespräche mit potenziellen Investoren voranzutreiben.
„Ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt, ist
jedoch weiter fraglich. Scheitern die Restrukturierungsmaßnahmen, lässt sich
auch eine Insolvenz des Unternehmens nicht ausschließen. Dann geht es nicht nur
um eine Stundung der Zinszahlung, sondern dann droht der Ausfall der Anleihe
und damit hohe Verluste für die Anleger“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Hansjörg Looser. Entsprechend wurde das Rating von der Euler Hermes Rating
Gesellschaft im Januar bereits auf „C“ herabgestuft.
Für die Anleger ist die Situation weiterhin schwierig. Der
Kurs ist derart eingebrochen, dass sich der Verkauf der Schuldverschreibungen
kaum noch lohnt. Einfach nur auf Besserung und eine nachhaltige Sanierung der
Scholz Holding GmbH zu hoffen, kann riskant sein. „Zumal damit gerechnet werden
muss, dass die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Looser. Ein Ausweg aus dieser Bredouille kann die
Überprüfung der rechtlichen Möglichleiten sein. In Betracht kommt dabei ggf.
auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber
Prospektverantwortlichen und / oder Vermittlern.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer
von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH
anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz
Holding GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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