Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr.
Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen
Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich
sofort kümmern. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei Steffens erklären,
wie das geht. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten
hoch.
Langer
Streit ums Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen
Rechtlicher Hintergrund:
Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an
geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen
fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge immer noch widerrufen.
Weil die Zinsen für Kredite sehr stark
gesunken sind, können Kreditkunden auf diese Weise viele tausend Euro sparen.
Im Einzelfall haben die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken über
100 000 Euro herauszugeben.
Nun hat der Bundestag beschlossen: Mit Ablauf
des 21. Juni 2016 erlischt das Recht zum Widerruf von Immobilienkreditverträgen
mit fehlerhafter Belehrung, die zwischen September 2002 und Juni 2010
geschlossen wurden.
„Gesetz für Rechtssicherheit“ hat die
Bundesregierung den Gesetzesentwurf benannt. Er schafft das „ewige
Widerrufsrecht“ ab. Das war 2002 auch für Immobilienkredite Gesetz geworden, um
die Unternehmen zur deutlichen, verständlichen und korrekten Information ihrer
Kunden zu zwingen.
Betroffene
sind jetzt unter Zeitdruck
Kredikunden mit einem Immobilienkredit mit
fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am
Dienstag, 21. Juni 2016, muss ihr Widerruf bei der Banken, Sparkassen oder
Volks- und Raiffeiesenbanken ankommen.
Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch
das neue Gesetz erloschen. Wer zügig loslegt, kann sich die Chance auf den
viele Tausend Euro wertvollen Widerrufsvorteil noch problemlos sichern. Aufwand
und Kosten sind gering. So geht‘s:
Vertragsunterlagen
prüfen.
Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus.
Lassen Sie einen in Widerrufsfällen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen.
Welche Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrung
enthielten, verschaffen Ihnen Listen mit verbraucherfreundlichen Urteilen und
Vergleichen von Verbraucherschutzorganisationen.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Steffens hat
auch Erfahrungen mit fast 1000 Kreditprüfungen.
Restschuld
ermitteln.
Schauen Sie im Tilgungsplan nach, wie hoch
die Restschuld noch ist. Den finden Sie in den Unterlagen zum Kredit.
Wenn der Tilgungsplan fehlt oder Sie wegen
Sondertilgungen oder Ratenwechseln nicht wissen, wie hoch die Restschuld jetzt
ist, können Sie das mit dem Kredit- und Tilgungsrechner selbst ausrechnen.
Angebote
ermitteln.
Wenn die Restschuld so hoch ist, dass Sie
einen neuen Kredit bräuchten im Fall eines erfolgreichen Widerrufs, holen Sie
zunächst unbedingt konkrete Angebote ein.
Günstige Banken und Kreditvermittler finden
Sie in Hypothekenzinsen: Günstige Anbieter im Vergleich. Die Angebote müssen
nicht rechtlich verbindlich sein.
Spielen Sie mit offenen Karten und weisen Sie
daraufhin, dass Sie die Anschlussfinanzierung für einen Kreditwiderruf
brauchen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie mittlerweile
in einer unsicheren Einkommenssituation sind oder Ihr Einkommen gesunken ist,
sich Ihre Vermögensverhältnisse verschlechtert haben oder Ihre finanzierte
Immobilie einen deutlichen Wertverlust erlitten hat.
Sehr
wichtig: Abgewickelte Verträge.
Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch
widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist.
Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung
gezahlt haben, hat die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen
diese zu erstatten.
Zusätzlich muss sie in jedem Fall
herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.
Mustertexte
nutzen.
Wenn die Anschlussfinanzierung geklärt ist,
können Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen. Dabei helfen Ihnen Musterbriefe.
Beachten Sie: Ihre Widerrufserklärung muss
Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen.
Schicken Sie den Widerruf per Einschreiben
mit Rückschein oder lassen Sie sie von einem zuverlässigen Boten hinbringen.
Antwort an die Bank.
Mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit wird die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank
Ihnen mit ausführlicher und kompliziert formulierter Begründung schreiben: Dort
heißt es:
- Die Widerrufsbelehrung war korrekt.
- Jedenfalls haben Sie Ihr Widerrufsrecht
inzwischen verwirkt und
- das Widerrufsrecht rechtsmissbräuchlich
ausgeübt.
Antworten Sie einmal noch: Verbraucher müssen
keinen Grund für den Widerruf nennen. Das ewige Widerrufsrecht war bei
Vertragsschluss Gesetz.
Es gibt keinen Grund, wieso Sie dieses
gesetzliche Recht nicht in Anspruch nehmen dürfen. Behalten Sie sich rechtliche
Schritte vor, um ihr Widerrufsrecht durchzusetzen.
Anwaltliche
Hilfe nutzen.
Zur Durchsetzung des Widerrufsrechts müssen
Sie wahrscheinlich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten
und oft genug auch vor Gericht ziehen.
Das sollte Sie aber nicht vom Widerruf
abhalten.
Sie haben bis mindestens Ende 2019 Zeit zu
entscheiden, ob und was Sie unternehmen.
Aktuell entwickelt sich die Rechtsprechung
verbraucherfreundlich. Der Bundesgerichtshof will in den nächsten Monaten
mehrere Urteile zum Kreditwiderruf verkünden.
Es geht
um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.
Die
Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf
sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn
ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen
Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs
ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher,
ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in
diesem Fall der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere
Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird
ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ
e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V.
Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
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