Samstag, Februar 20, 2016

Widerrufsjoker hat ausgespielt - Am 21.6.2016 wird er zu Grabe getragen!

Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr.


Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei Steffens erklären, wie das geht. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch.

Langer Streit ums Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen

Rechtlicher Hintergrund:

Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge immer noch widerrufen.

Weil die Zinsen für Kredite sehr stark gesunken sind, können Kreditkunden auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken über 100 000 Euro herauszugeben.

Nun hat der Bundestag beschlossen: Mit Ablauf des 21. Juni 2016 erlischt das Recht zum Widerruf von Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden.

„Gesetz für Rechtssicherheit“ hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf benannt. Er schafft das „ewige Widerrufsrecht“ ab. Das war 2002 auch für Immobilienkredite Gesetz geworden, um die Unternehmen zur deutlichen, verständlichen und korrekten Information ihrer Kunden zu zwingen.

Betroffene sind jetzt unter Zeitdruck

Kredikunden mit einem Immobilienkredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss ihr Widerruf bei der Banken, Sparkassen oder Volks- und Raiffeiesenbanken ankommen.

Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen. Wer zügig loslegt, kann sich die Chance auf den viele Tausend Euro wertvollen Widerrufsvorteil noch problemlos sichern. Aufwand und Kosten sind gering. So geht‘s:

Vertragsunterlagen prüfen.

Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie einen in Widerrufsfällen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen.

Welche Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrung enthielten, verschaffen Ihnen Listen mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen von Verbraucherschutzorganisationen.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Steffens hat auch Erfahrungen mit fast 1000 Kreditprüfungen.

Restschuld ermitteln.

Schauen Sie im Tilgungsplan nach, wie hoch die Restschuld noch ist. Den finden Sie in den Unterlagen zum Kredit.

Wenn der Tilgungsplan fehlt oder Sie wegen Sondertilgungen oder Ratenwechseln nicht wissen, wie hoch die Restschuld jetzt ist, können Sie das mit dem Kredit- und Tilgungsrechner selbst ausrechnen.

Angebote ermitteln.

Wenn die Restschuld so hoch ist, dass Sie einen neuen Kredit bräuchten im Fall eines erfolgreichen Widerrufs, holen Sie zunächst unbedingt konkrete Angebote ein.

Günstige Banken und Kreditvermittler finden Sie in Hypothekenzinsen: Günstige Anbieter im Vergleich. Die Angebote müssen nicht rechtlich verbindlich sein.

Spielen Sie mit offenen Karten und weisen Sie daraufhin, dass Sie die Anschlussfinanzierung für einen Kreditwiderruf brauchen.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie mittlerweile in einer unsicheren Einkommenssituation sind oder Ihr Einkommen gesunken ist, sich Ihre Vermögensverhältnisse verschlechtert haben oder Ihre finanzierte Immobilie einen deutlichen Wertverlust erlitten hat.

Sehr wichtig: Abgewickelte Verträge.

Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist.

Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen diese zu erstatten.

Zusätzlich muss sie in jedem Fall herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.

Mustertexte nutzen.

Wenn die Anschlussfinanzierung geklärt ist, können Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen. Dabei helfen Ihnen Musterbriefe.

Beachten Sie: Ihre Widerrufserklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen.

Schicken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sie von einem zuverlässigen Boten hinbringen.

Antwort an die Bank.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen mit ausführlicher und kompliziert formulierter Begründung schreiben: Dort heißt es:

- Die Widerrufsbelehrung war korrekt.

- Jedenfalls haben Sie Ihr Widerrufsrecht inzwischen verwirkt und

- das Widerrufsrecht rechtsmissbräuchlich ausgeübt.

Antworten Sie einmal noch: Verbraucher müssen keinen Grund für den Widerruf nennen. Das ewige Widerrufsrecht war bei Vertragsschluss Gesetz.

Es gibt keinen Grund, wieso Sie dieses gesetzliche Recht nicht in Anspruch nehmen dürfen. Behalten Sie sich rechtliche Schritte vor, um ihr Widerrufsrecht durchzusetzen.

Anwaltliche Hilfe nutzen.

Zur Durchsetzung des Widerrufsrechts müssen Sie wahrscheinlich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen.

Das sollte Sie aber nicht vom Widerruf abhalten.

Sie haben bis mindestens Ende 2019 Zeit zu entscheiden, ob und was Sie unternehmen.

Aktuell entwickelt sich die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. Der Bundesgerichtshof will in den nächsten Monaten mehrere Urteile zum Kreditwiderruf verkünden.

Es geht um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Andreas Stix / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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