Anlegerin der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) erkämpft Prospekthaftungsurteil gegen Bank.
Die Deutsche Bank AG wurde vom LG Hildesheim
mit Urteil vom 19.01.2016 zu Schadensersatz wegen Fehlern des Prospekts im
Zusammenhang mit der Darstellung von Risiken sog. Forward-Swaps bei der DCSF
Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen
KG (DFH 73) verurteilt.
Zinsswaps dienen grds. der Absicherung gegen
Zinsänderungsrisiken. Im zu Grunde liegenden Fall kam das LG Hildesheim zu dem
Ergebnis, dass die betroffene Anlegerin von der Bank nicht über die Risiken der
Absicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap betreffend eine während der
Laufzeit des Fonds erforderliche Anschlussfinanzierung aufgeklärt worden war.
Das Gericht sprach der Anlegerin daher gegenüber der beratenden Bank
Schadensersatz in Höhe von € 14.200,00 zu.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen
die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Fondsanlegern
dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des
Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn
Zinsswap-Konstruktionen wurden von einer Vielzahl von Fondsgesellschaften zur
Umwälzung bestehender Zinsrisiken gewählt, wobei de facto keinerlei
Risikosenkung erfolgt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Abschluss einer Fondsanlage zutreffend
und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden.
Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung
nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf
Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage
investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile
zurück.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt:
„Das Urteil des LG Hildesheim ist für DFH 73 Anleger dann bedeutsam, wenn diese
ebenfalls nicht auf den bestehenden Prospektmangel hingewiesen wurden.“
Anleger sollten nicht lange zögern und eine
auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer
Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung,
so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds anschließen.
Weitere
Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft DFH Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllblinz
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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