Samstag, Februar 20, 2016

DFH 73 Anlegerin erkämpft Prospekthaftungsurteil

Anlegerin der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) erkämpft Prospekthaftungsurteil gegen Bank.


Die Deutsche Bank AG wurde vom LG Hildesheim mit Urteil vom 19.01.2016 zu Schadensersatz wegen Fehlern des Prospekts im Zusammenhang mit der Darstellung von Risiken sog. Forward-Swaps bei der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) verurteilt.

Zinsswaps dienen grds. der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Im zu Grunde liegenden Fall kam das LG Hildesheim zu dem Ergebnis, dass die betroffene Anlegerin von der Bank nicht über die Risiken der Absicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap betreffend eine während der Laufzeit des Fonds erforderliche Anschlussfinanzierung aufgeklärt worden war. Das Gericht sprach der Anlegerin daher gegenüber der beratenden Bank Schadensersatz in Höhe von € 14.200,00 zu.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Fondsanlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn Zinsswap-Konstruktionen wurden von einer Vielzahl von Fondsgesellschaften zur Umwälzung bestehender Zinsrisiken gewählt, wobei de facto keinerlei Risikosenkung erfolgt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Abschluss einer Fondsanlage zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Das Urteil des LG Hildesheim ist für DFH 73 Anleger dann bedeutsam, wenn diese ebenfalls nicht auf den bestehenden Prospektmangel hingewiesen wurden.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Abgasskandal der Volkswagen AG:

Rechtsanwälte reichen Klage über € 239.032,59 gegen die Volkswagen AG ein


Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für eine geschädigte Aktionärin der Volkswagen AG eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht, in welcher die Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 239.032,59 fordert.

Die Anlegerin hatte im März 2015 Stück 1000 Vorzugsaktien der Volkswagen AG erworben, die sie nach ihrer Versicherung in Kenntnis sowohl des mittlerweile bekannten jahrelangen Einsatzes der Manipulationssoftware bei Modellen mit dem Motortyp EA 189 als auch der eingeleiteten Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA nicht erworben hätte. Die Erwerbskosten in Höhe von € 239.032,59 fordert die Anlegerin mit der eingereichten Klage – Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auf die Volkswagen AG.

Mittlerweile wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beim Landgericht Braunschweig mehrere Klagen für geschädigte Anleger gegen die Volkswage AG eingereicht. Gestützt werden die geltend gemachten Schadenersatzansprüche auf eine unterbliebene Ad-hoc-Mitteilung wegen der Manipulationsvorwürfe betreffend die von VW eingesetzte Schadstoffsoftware sowie auf die unterbliebene Ad-hoc-Mitteilung betreffend die Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA.

Die Erfolgsaussichten für Anleger auf Schadensersatz sind, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz gerade für Anleger, die nach Mai 2014 Wertpapiere der Volkswagen AG erworben haben, als sehr positiv zu beurteilen. Denn zwischenzeitlich hat sich der ohnehin schon von Anfang an vorhandene Verdacht erhärtet, dass der ehemalige VW Chef Winterkorn bereits im Frühjahr 2014 sowohl über die erhöhten Abgaswerte in den USA als auch über die Untersuchungen der EPA informiert war. Nach Informationen der Bild am Sonntag soll ein internes Dokument belegen, dass beim ehemaligen VW Chef Winterkorn diese Kenntnis bereits im Mai 2014 vorlag, ohne dass seitens der Volkswagen AG die Information der Öffentlichkeit mittels ad hoc Mitteilung über diese bedeutsamen Umstände veranlasst wurde.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier zum einen die Manipulation der Abgaswerte durch Einbau einer verbotenen Software ab 2009, zum anderen die Ermittlungen der EPA ab Mai 2014) nicht erworben worden wären, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.

Sofern dieser Kausalitätsnachweis nicht gelingt, kann jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Kursdifferenzschaden als Schadensersatz verlangt werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt geschädigte Anleger - auch im anstehenden Musterverfahren nach dem KapMuG – und kümmert sich auch gerne um die Einholung der Kostendeckungszusage bei deren Rechtsschutzversicherung.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung   

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

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Widerrufsrecht - nun ist es amtlich ... . Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Jetzt sollten Sie sich um Ihren Immobilienkredit kümmern!


Nur noch wenige Monate haben Bauherren Zeit, aus ihren Kreditverträgen mit hohen Zinsen herauszukommen. Denn die Bundesregierung hat das Widerrufsrecht beschnitten. Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Das müssen Verbraucher jetzt wissen.

Plötzlich drängt die Zeit, es ist kurz vor 12.00 Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit, ihren alten Kreditvertrag in einen neuen, sehr viel günstigeren umzuändern. Der Bundestag hat den Widerrufsjoker abgeschafft. Am 18.2.2016 wurde das entsprechende Gesetz vom Bundestag beschlossen.

Nun ist das "ewige Widerrufsrechts" abgeschafft.

Bei schätzungsweise 70 Prozent der zwischen Herbst 2002 und Sommer 2010 abgeschlossenen Kreditverträge haben Banken, Sparkassen und Volksbanken falsch oder unvollständig über das Widerrufsrecht informiert.

Kreditkunden kommen deshalb bislang jederzeit und kostenfrei aus ihrem laufenden Kreditvertrag. Sie müssen keine Fristen beachten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die alleine schnell in fünfstellige Euro-Regionen steigt.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt an einen neuen Vertrag

Die unverhoffte Chance haben in den vergangenen Jahren bereits Zehntausende Bankkunden genutzt. Je tiefer der Kreditzins sank, desto wertvoller wurde der Widerrufs-Joker.

2008 kostete zehnjähriges Baugeld noch mehr als fünf Prozent, heute liegt der Durchschnittssatz laut Datenanbieter Biallo bei unter 1,50 Prozent.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt auf diese Weise an einen neuen Vertrag. Denn nicht jede Formulierung aus dieser Zeit lässt sich beanstanden. Die Trefferwahrscheinlichkeit variiert von Bank zu Bank.

Demnach weisen mehr als 80 Prozent der Verträge der Direktbank ING Diba Fehler auf, aber nur knapp 30 Prozent Deutsche-Bank-Verträge.

Je nach genauem Zeitpunkt des Abschlusses kann sogar beim selben Institut eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder richtig sein. Das macht die Sache für den einzelnen Kreditnehmer schwierig.

Unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Kreditinstitute

Ein Vergleich mit der eigenen Bank sollte oft das Ziel des Kreditkunden sein – insbesondere dann, wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt, die für die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufkommt.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erleben eine sehr unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Institute.

Die ING Diba antworte gerade bei Verträgen, die zwischen 2007 und 2010 abgeschlossen wurden, recht schnell mit einem Kompromissangebot – zumindest dann, wenn der Kunde mit anwaltlicher Unterstützung auf die falsche Widerrufsbelehrung hinweist. In der Regel biete die Bank aktuell einen Zinssatz von rund zwei Prozent für die Laufzeit von zehn Jahren an. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf seine Ansprüche.

Auch viele Genossenschaftsbanken und Versicherungen gingen auf Verhandlungen ein.

Commerzbank, Deutsche Bank und DSL Bank zeigten sich außerhalb des Gerichts weiterhin nicht vergleichsbereit! Oft kommt nur ein standardisiertes Ablehnungsschreiben

Gerne verweisen Banken auf den Einzelfall, den man sich anschauen müsse. Es geht angesichts der Masse möglicher Ansprüche für die Institute um viel Geld.

Dabei wird Kunden auch gerne der moralische Zeigefinger entgegengehalten. Beide Seiten hätten zu damals üblichen Konditionen den Vertrag unterschrieben – und nur weil seitdem die Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken seien, zögen sie nun plötzlich den Widerrufsjoker.

Viele Kunden erhalten deshalb bei der ersten Kontaktaufnahme mit ihrer Bank zunächst einmal nicht mehr als ein standardisiertes Ablehnungsschreiben.

Wer bis in das Jahr 2007 hinein seinen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte eher auf die gesetzliche Kündigungsfrist setzen

Mit Blick auf das nahe Ende des "ewigen Widerrufsrechts" im Juni 2016 dürften viele Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in den kommenden Wochen eher noch weniger kompromissbereit als bislang sein.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Michael Grabscheit / www.pixelio.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!


German Pellets insolvent und kaum noch zu retten

German Pellets ist insolvent, hunderte Millionen Euro vernichtet. Tausende Anleger bangen um ihr Geld. Das Drama um German Pellets hat einen neuen Höhepunkt erreicht


Nach Informationen des Handelsblatts ist das Unternehmen wohl wertlos und ohne finanzkräftigen Investor kaum noch zu retten.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hatte das Unternehmen am 10. Februar 2016 Antrag auf Insolvenz in Eigenregie durch Firmengründer und Geschäftsführer Peter Leibold gestellt. Dies wurde vom zuständigen Insolvenzgericht abgelehnt und als Verwalterin zur Regelinsolvenz wurde Bettina Schmudde, Kanzlei White & Case, beauftragt. Wie nun bekannt wurde, soll die Insolvenzverwalterin im Unternehmen nur noch eine Bargeldreserve von 5.000 Euro vorgefunden haben.

Im Juni 2015 soll der Kassenstand nach Angaben des Unternehmens noch 14 Mio. Euro betragen haben. Wo dieses Geld geblieben ist, konnte noch nicht ermittelt werden. Auskünften des Unternehmens zufolge sei es „gut möglich, dass dies nicht mehr der Realität entsprach und große Teile der Kassenbestände und Schecks schon verpfändet waren“.

In den letzten Halbjahreszahlen des Unternehmens wurden 154 Mio. Euro als Umlaufvermögen aufgeführt, zu dem keine weiteren Angaben gemacht wurden. Ob diese Vermögen noch werthaltig sind, ist offen. Es ist jedoch zu befürchten, dass auch dieses Geld verloren ist.

In den letzten Jahren sind 178 Mio. Euro als Finanzanlagen in amerikanische Unternehmen geflossen. Die Transaktionen wurden über eine überwiegend durch die Familie Leibold kontrollierte Stiftung durchgeführt. Wie das Handelsblatt treffend zusammenfasst, wurde so aus dem vorrangig zu bedienenden Gläubigerkapital der Anleger nachrangiges Eigenkapital zweier amerikanischer Firmen. Neben Abnahme– und Liefergarantien hatte German Pellets auch Kreditbürgschaften für die zwei Pellet-Werke übernommen. Den beiden amerikanischen Firmen sitzen jedoch ebenfalls die Gläubiger im Nacken. Gut 500 Mio. US-Dollar in Form von Anleihen haben amerikanische Großinvestoren in diese Firmen investiert. Sollten sie nun ebenfalls zusammenbrechen, droht ein Rückgriff auf die Insolvenzmasse der deutschen German Pellets Gruppe.

Es ist zu befürchten, dass das Unternehmen nur noch eine wertlose Hülle ist und die Privatanleger zu Recht um ihre Anlagen bangen. Vor dem Hintergrund dieser Informationen bestehen ernsthafte Zweifel an der Werthaltigkeit des Unternehmens und Anleger müssen mit einem Totalverlust ihres Investments rechnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei German Pellets investiert hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

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Galgenfrist bis Juni 2016 - Widerrufsjoker abgeschaft. Für Betroffene läuft jetzt die Zeit.

Jetzt ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr. Somit ist der Widerrufsjoker, der Kreditnehmern den Ausstieg aus teuren Krediten ermöglicht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, Geschichte  Noch bleibt Verbrauchern aber eine Galgenfrist bis Juni 2016, um mit einem Widerruf viele Tausend Euro zu sparen.


Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, sieht vor, dass Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nur noch mit einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können. Wichtig ist dabei: Das Gesetz ist durch die Verabschiedung im Bundestag noch nicht in Kraft getreten. Dies wird erst am 21. März 2016 der Fall sein, so dass die dreimonatige Frist bis 21. Juni läuft.

Unter Verbraucheranwälten ist diese Rückwirkung des Gesetzes (also die Regelung für in der Vergangenheit abgeschlossene Kredite) höchst umstritten. Das kümmert die Bundesregierung allerdings nicht. Offenbar unter dem Druck der Banken opfert man nun den Verbraucherschutz. Das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz spricht zwar beschönigend von "einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern".

Sehr wichtig ist es nun, dass betroffene Verbraucher diese letzte Möglichkeit zum Widerruf auch wahrnehmen. In einem ersten Schritt sollte der eigene Kreditvertrag von einem kompetenten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf fehlerhafte Widerrufsklauseln geprüft werden.

Besonders im Zeitraum zwischen 2002 und 2010, für den nun die gesetzliche Neuregelung besonders streng ausfällt, ist die Fehlerquote mit rund 80 Prozent besonders hoch. Das heißt nichts anderes, als dass vier von fünf Immobilienkredite aus diesem Zeitraum angreifbar sind und den Kreditnehmern damit die Möglichkeit bieten, ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen.

Folge eines solchen Widerrufs ist eine Rückabwicklung des Darlehens. Das bedeutet zum einen, dass der Kreditnehmer aus seinem Darlehensvertrag entlassen wird und die aktuell niedrigen Zinsen sofort für eine Umschuldung nutzen kann. Zum anderen bedeutet eine Rückabwicklung aber auch, dass das Kreditinstitut dem Kunden eine Entschädigung für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen bezahlen muss. Nicht selten wird dadurch die Restschuld, die der Bank noch geschuldet wird, um zehn Prozent oder mehr reduziert.

Eine solche vollständige Rückabwicklung des Kredits ist zumeist nur durch eine Klage und ein Gerichtsverfahren zu erreichen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Banken auch ohne Prozess die Kunden aus ihren Verträgen aussteigen lassen, wenn diese von einem erfahrenen Anwalt vertreten werden und außergerichtlich kompromissbereit sind. Dies bedeutet, dass der Kunde zwar auf die Entschädigungszahlung der Bank verzichtet. Im Gegenzug bekommt er aber den sofortigen Ausstieg aus dem Darlehen und damit zumeist mindestens eine Halbierung der Kreditzinsen mit sofortiger Wirkung. Dies ist besonders dann lohnend, wenn die Zinsbindung des alten Darlehens noch mehrere Jahre läuft.

Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern.. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch. Weil die Zinsen für Kredite sehr stark gesunken sind, können Kreditkunden auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken,  Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken über 100 000 Euro herauszugeben.

Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank,  Sparkasseoder Volks- und Raiffeisenbank  Ihnen diese zu erstatten. Zusätzlich muss sie in jedem Fall herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.

Es geht um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
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Donnerstag, Februar 18, 2016

GERMAN PELLETS GMBH: Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH fragt man sich bei dem BSZ e.V. ob man nach Prokon nicht schlauer geworden ist. Gerade bei Anleihen und Genussrechten, wo die Anleger keinerlei Mitspracherecht haben, sollte man doch annehmen können, dass die staatlichen Aufsichtstellen ein wachsames Auge auf dieses Treiben haben. Man schaut der riesigen Kapitalvernichtung zu und gibt den Initiatoren weiterhin die Möglichkeit den globalen erfolgreichen Big Player zu spielen und die Anlegergelder in tiefe Taschen im Ausland zu versenken.


Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH ist es nur noch eine Randnotiz, dass die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating von „C“ (watch) auf „D“ wie Default oder Ausfall herabgestuft hat. „Es ist aber auch ein Fingerzeig auf das, was den Anlegern der Anleihen und Genussrechte drohen könnte – nämlich der Totalverlust ihres investierten Geldes“.

Für die rund 10.000 bis 12.000 Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Insgesamt dürfte es um rund 260 Millionen Euro gehen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können sie ihre Forderungen immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das viel nützen wird, steht jedoch in den Sternen. Denn es gibt noch viele andere Gläubiger. „Unterm Strich dürfen die Anleger wohl nicht mit einer hohen Insolvenzquote in einem Insolvenzverfahren rechnen. Daher sollten sie ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.

Dem BSZ e.V. wurde berichtet, dass German Pellets Anleihegelder an eine Stiftung gezahlt haben soll, die es dann als Eigenkapital in Produktionsfirmen in den USA gesteckt haben soll. Auch eine österreichische Stiftung der German Pellets GmbH soll in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein.

Es ist erkennbar zu schlicht gedacht, wenn man glaubt die Pleite sei durch Überschuldung herbeigeführt worden sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Hier kann man ein Muster wie bei Prokon feststellen. Da wie dort gab es eine äußerst fragwürdige und sehr schwer nachvollziehbare  Finanzstrategien und dubiose Geldflüsse. Auch hier wurden die Anleger mit nie zu erreichenden Gewinnversprechen in den boomenden Markt „erneuerbare Energie“ gelockt.  Wie bei Prokon wurde auch bei German Pellets viele Millionen Anlegergeld in das Ausland transferiert. Die Staatsanwaltschaft soll hier bereits tätig geworden sein.

Wenn man den Presseberichten glauben darf hat die Insolvenzverwalterin bei German Pellets gerade mal 5000 Euro in der Kasse vorgefunden.

Dieser Sachverhalt beschäftigt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Rostock: Vergangene Woche ist bei dieser eine Anzeige wegen möglicher Unterschlagung von Anlagegeldern eingegangen. Die Untersuchungen stehen ganz am Anfang, sagte ein Sprecher der Behörde.

Für die Anleger gilt es zweigleisig zu fahren. „Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  begleiten die Anleger sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung weiterer Forderungen. In Betracht kommt dabei u.a. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospektfehlern entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind. Es können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. „Um Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern, kann auch geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest gegen die Unternehmensverantwortlichen durchgesetzt werden kann. Dazu muss allerdings schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“!

Um die Interessen der vielen Anleger zu bündeln, prüft eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zudem, ob ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) möglich ist. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Dabei werden die Ansprüche der Anleger in einem Verfahren verbindlich geregelt. Für die Anleger stellt das eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Thorben Wengert / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Wölbern Fonds 03 Pro Klima: Landgericht Berlin verurteilt die Deutsche Bank Privat- Und Geschäftskunden AG.

Sie muss dem Kunden Schadensersatz wegen Falschberatung im Zuge der Vermittlung des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG zahlen. Sie hatte ihn nicht auf das Risiko des Widerauflebens der Kommanditistenhaftung hingewiesen.

Viele Fonds der Hamburger Wölbern-Gruppe drohten nach dem Raubzug des ehemaligen Chefs Heinrich Maria Schulte (der hatte über mehrere Jahre hinweg aus zahlreichen Fonds € 148 Mio. veruntreut) pleite zu gehen.

Das alarmierte den sicherheitsorientierten Anleger des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG (Wölbern Pro Klima). Und ließ sich von den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke beraten.

Nach der umfassenden Anamnese des Falls gingen die Hamburger Anlegeranwälte davon aus, dass der Betroffene von seiner Hausbank, der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, nicht anleger- und nicht anlagegerecht beraten wurde. Dem sicherheitsorientierten Kunden wurde nämlich nicht gesagt, dass er unter bestimmten Voraussetzungen die Ausschüttungen zurückzahlen muss. "Aber darauf müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Das hat jetzt das Berliner Landgericht bestätigt und die Bank verurteilt, dem Anleger den ganzen Einsatz zu erstatten und gleichzeitig von allen Forderungen aus und im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung freizustellen.

Der Einwand der Bank, im Prospekt sei auf das Ausschüttungsregressrisiko hingewiesen worden, zog nicht, weil das Berliner Landgericht zutreffend klarstellte, dass die Übergabe des Prospekts nur dann die Beratung ergänzen und/ oder ersetzen könne, wenn der Prospekt rechtzeitig übergeben worden ist. "Im vorliegenden Fall", sagt Gröpper, "ist der 166-seitige Prospekt erst am Zeichnungstag übergeben worden. Der Anleger konnte den Inhalt des Prospekts nicht rechtzeitig zur Kenntnis nehmen."

Das Gericht folgte dem Vortrag der Rechtsanwälte und stellte klar, dass die Übergabe des Prospekts am Zeichnungstag nicht rechtzeitig gewesen ist und erklärte auch noch, dass der Anleger nicht verpflichtet ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung im Nachhinein durch die Durchsicht des Prospekts zu kontrollieren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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