Rechtsanwälte reichen Klage über € 239.032,59 gegen die Volkswagen AG ein
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für eine geschädigte Aktionärin der
Volkswagen AG eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht, in welcher
die Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 239.032,59 fordert.
Die Anlegerin hatte im März 2015 Stück 1000
Vorzugsaktien der Volkswagen AG erworben, die sie nach ihrer Versicherung in
Kenntnis sowohl des mittlerweile bekannten jahrelangen Einsatzes der
Manipulationssoftware bei Modellen mit dem Motortyp EA 189 als auch der
eingeleiteten Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA nicht erworben hätte.
Die Erwerbskosten in Höhe von € 239.032,59 fordert die Anlegerin mit der
eingereichten Klage – Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auf die
Volkswagen AG.
Mittlerweile wurden von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB beim Landgericht Braunschweig mehrere Klagen für
geschädigte Anleger gegen die Volkswage AG eingereicht. Gestützt werden die
geltend gemachten Schadenersatzansprüche auf eine unterbliebene
Ad-hoc-Mitteilung wegen der Manipulationsvorwürfe betreffend die von VW
eingesetzte Schadstoffsoftware sowie auf die unterbliebene Ad-hoc-Mitteilung
betreffend die Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA.
Die Erfolgsaussichten für Anleger auf
Schadensersatz sind, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz gerade
für Anleger, die nach Mai 2014 Wertpapiere der Volkswagen AG erworben haben,
als sehr positiv zu beurteilen. Denn zwischenzeitlich hat sich der ohnehin
schon von Anfang an vorhandene Verdacht erhärtet, dass der ehemalige VW Chef
Winterkorn bereits im Frühjahr 2014 sowohl über die erhöhten Abgaswerte in den
USA als auch über die Untersuchungen der EPA informiert war. Nach Informationen
der Bild am Sonntag soll ein internes Dokument belegen, dass beim ehemaligen VW
Chef Winterkorn diese Kenntnis bereits im Mai 2014 vorlag, ohne dass seitens
der Volkswagen AG die Information der Öffentlichkeit mittels ad hoc Mitteilung
über diese bedeutsamen Umstände veranlasst wurde.
Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 können Anleger bei pflichtwidrig
unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche
Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den
Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug
um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der
veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier zum einen die Manipulation der Abgaswerte
durch Einbau einer verbotenen Software ab 2009, zum anderen die Ermittlungen
der EPA ab Mai 2014) nicht erworben worden wären, so Rechtsanwalt Dr. Henning
Leitz.
Sofern dieser Kausalitätsnachweis nicht
gelingt, kann jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der
Kursdifferenzschaden als Schadensersatz verlangt werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
vertritt geschädigte Anleger - auch im anstehenden Musterverfahren nach dem
KapMuG – und kümmert sich auch gerne um die Einholung der Kostendeckungszusage
bei deren Rechtsschutzversicherung.
Wie
bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen
informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr
für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive
Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter
individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter
Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und
Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien
in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit
vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bietet allen VW
Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die
von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per
NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von
Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können.
Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ®
e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand
und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
cllb
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu + www.sammelklagen.de
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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