Samstag, Februar 20, 2016

Widerrufsrecht - nun ist es amtlich ... . Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Jetzt sollten Sie sich um Ihren Immobilienkredit kümmern!


Nur noch wenige Monate haben Bauherren Zeit, aus ihren Kreditverträgen mit hohen Zinsen herauszukommen. Denn die Bundesregierung hat das Widerrufsrecht beschnitten. Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Das müssen Verbraucher jetzt wissen.

Plötzlich drängt die Zeit, es ist kurz vor 12.00 Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit, ihren alten Kreditvertrag in einen neuen, sehr viel günstigeren umzuändern. Der Bundestag hat den Widerrufsjoker abgeschafft. Am 18.2.2016 wurde das entsprechende Gesetz vom Bundestag beschlossen.

Nun ist das "ewige Widerrufsrechts" abgeschafft.

Bei schätzungsweise 70 Prozent der zwischen Herbst 2002 und Sommer 2010 abgeschlossenen Kreditverträge haben Banken, Sparkassen und Volksbanken falsch oder unvollständig über das Widerrufsrecht informiert.

Kreditkunden kommen deshalb bislang jederzeit und kostenfrei aus ihrem laufenden Kreditvertrag. Sie müssen keine Fristen beachten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die alleine schnell in fünfstellige Euro-Regionen steigt.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt an einen neuen Vertrag

Die unverhoffte Chance haben in den vergangenen Jahren bereits Zehntausende Bankkunden genutzt. Je tiefer der Kreditzins sank, desto wertvoller wurde der Widerrufs-Joker.

2008 kostete zehnjähriges Baugeld noch mehr als fünf Prozent, heute liegt der Durchschnittssatz laut Datenanbieter Biallo bei unter 1,50 Prozent.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt auf diese Weise an einen neuen Vertrag. Denn nicht jede Formulierung aus dieser Zeit lässt sich beanstanden. Die Trefferwahrscheinlichkeit variiert von Bank zu Bank.

Demnach weisen mehr als 80 Prozent der Verträge der Direktbank ING Diba Fehler auf, aber nur knapp 30 Prozent Deutsche-Bank-Verträge.

Je nach genauem Zeitpunkt des Abschlusses kann sogar beim selben Institut eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder richtig sein. Das macht die Sache für den einzelnen Kreditnehmer schwierig.

Unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Kreditinstitute

Ein Vergleich mit der eigenen Bank sollte oft das Ziel des Kreditkunden sein – insbesondere dann, wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt, die für die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufkommt.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erleben eine sehr unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Institute.

Die ING Diba antworte gerade bei Verträgen, die zwischen 2007 und 2010 abgeschlossen wurden, recht schnell mit einem Kompromissangebot – zumindest dann, wenn der Kunde mit anwaltlicher Unterstützung auf die falsche Widerrufsbelehrung hinweist. In der Regel biete die Bank aktuell einen Zinssatz von rund zwei Prozent für die Laufzeit von zehn Jahren an. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf seine Ansprüche.

Auch viele Genossenschaftsbanken und Versicherungen gingen auf Verhandlungen ein.

Commerzbank, Deutsche Bank und DSL Bank zeigten sich außerhalb des Gerichts weiterhin nicht vergleichsbereit! Oft kommt nur ein standardisiertes Ablehnungsschreiben

Gerne verweisen Banken auf den Einzelfall, den man sich anschauen müsse. Es geht angesichts der Masse möglicher Ansprüche für die Institute um viel Geld.

Dabei wird Kunden auch gerne der moralische Zeigefinger entgegengehalten. Beide Seiten hätten zu damals üblichen Konditionen den Vertrag unterschrieben – und nur weil seitdem die Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken seien, zögen sie nun plötzlich den Widerrufsjoker.

Viele Kunden erhalten deshalb bei der ersten Kontaktaufnahme mit ihrer Bank zunächst einmal nicht mehr als ein standardisiertes Ablehnungsschreiben.

Wer bis in das Jahr 2007 hinein seinen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte eher auf die gesetzliche Kündigungsfrist setzen

Mit Blick auf das nahe Ende des "ewigen Widerrufsrechts" im Juni 2016 dürften viele Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in den kommenden Wochen eher noch weniger kompromissbereit als bislang sein.

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Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Bildquelle: © Michael Grabscheit / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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