Jetzt sollten Sie sich um Ihren Immobilienkredit kümmern!
Nur noch wenige Monate haben Bauherren Zeit,
aus ihren Kreditverträgen mit hohen Zinsen herauszukommen. Denn die
Bundesregierung hat das Widerrufsrecht beschnitten. Am 18.2.2016 um 17.30 war
es soweit!
Das
müssen Verbraucher jetzt wissen.
Plötzlich drängt die Zeit, es ist kurz vor
12.00 Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit,
ihren alten Kreditvertrag in einen neuen, sehr viel günstigeren umzuändern. Der
Bundestag hat den Widerrufsjoker abgeschafft. Am 18.2.2016 wurde das
entsprechende Gesetz vom Bundestag beschlossen.
Nun ist
das "ewige Widerrufsrechts" abgeschafft.
Bei schätzungsweise 70 Prozent der zwischen
Herbst 2002 und Sommer 2010 abgeschlossenen Kreditverträge haben Banken,
Sparkassen und Volksbanken falsch oder unvollständig über das Widerrufsrecht
informiert.
Kreditkunden kommen deshalb bislang jederzeit
und kostenfrei aus ihrem laufenden Kreditvertrag. Sie müssen keine Fristen
beachten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die alleine schnell in
fünfstellige Euro-Regionen steigt.
Nicht
jeder Kreditnehmer kommt an einen neuen Vertrag
Die unverhoffte Chance haben in den
vergangenen Jahren bereits Zehntausende Bankkunden genutzt. Je tiefer der
Kreditzins sank, desto wertvoller wurde der Widerrufs-Joker.
2008 kostete zehnjähriges Baugeld noch mehr
als fünf Prozent, heute liegt der Durchschnittssatz laut Datenanbieter Biallo
bei unter 1,50 Prozent.
Nicht jeder Kreditnehmer kommt auf diese
Weise an einen neuen Vertrag. Denn nicht jede Formulierung aus dieser Zeit
lässt sich beanstanden. Die Trefferwahrscheinlichkeit variiert von Bank zu
Bank.
Demnach weisen mehr als 80 Prozent der
Verträge der Direktbank ING Diba Fehler auf, aber nur knapp 30 Prozent
Deutsche-Bank-Verträge.
Je nach genauem Zeitpunkt des Abschlusses
kann sogar beim selben Institut eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder richtig
sein. Das macht die Sache für den einzelnen Kreditnehmer schwierig.
Unterschiedliche
Vergleichsbereitschaft der Kreditinstitute
Ein Vergleich mit der eigenen Bank sollte oft
das Ziel des Kreditkunden sein – insbesondere dann, wenn es keine
Rechtsschutzversicherung gibt, die für die Kosten einer gerichtlichen
Auseinandersetzung aufkommt.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
erleben eine sehr unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Institute.
Die ING Diba antworte gerade bei Verträgen,
die zwischen 2007 und 2010 abgeschlossen wurden, recht schnell mit einem
Kompromissangebot – zumindest dann, wenn der Kunde mit anwaltlicher
Unterstützung auf die falsche Widerrufsbelehrung hinweist. In der Regel biete
die Bank aktuell einen Zinssatz von rund zwei Prozent für die Laufzeit von zehn
Jahren an. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf seine Ansprüche.
Auch viele Genossenschaftsbanken und
Versicherungen gingen auf Verhandlungen ein.
Commerzbank, Deutsche Bank und DSL Bank
zeigten sich außerhalb des Gerichts weiterhin nicht vergleichsbereit! Oft kommt
nur ein standardisiertes Ablehnungsschreiben
Gerne verweisen Banken auf den Einzelfall,
den man sich anschauen müsse. Es geht angesichts der Masse möglicher Ansprüche
für die Institute um viel Geld.
Dabei wird Kunden auch gerne der moralische
Zeigefinger entgegengehalten. Beide Seiten hätten zu damals üblichen
Konditionen den Vertrag unterschrieben – und nur weil seitdem die
Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken seien, zögen sie nun plötzlich den
Widerrufsjoker.
Viele Kunden erhalten deshalb bei der ersten
Kontaktaufnahme mit ihrer Bank zunächst einmal nicht mehr als ein
standardisiertes Ablehnungsschreiben.
Wer bis in das Jahr 2007 hinein seinen Kreditvertrag
abgeschlossen hat, sollte eher auf die gesetzliche Kündigungsfrist setzen
Mit Blick auf das nahe Ende des "ewigen
Widerrufsrechts" im Juni 2016 dürften viele Banken, Sparkassen und Volks-
und Raiffeisenbanken in den kommenden Wochen eher noch weniger kompromissbereit
als bislang sein.
Die
Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf
sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn
ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen
Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs
ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher,
ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in
diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
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Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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