Samstag, Februar 20, 2016

DFH 73 Anlegerin erkämpft Prospekthaftungsurteil

Anlegerin der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) erkämpft Prospekthaftungsurteil gegen Bank.


Die Deutsche Bank AG wurde vom LG Hildesheim mit Urteil vom 19.01.2016 zu Schadensersatz wegen Fehlern des Prospekts im Zusammenhang mit der Darstellung von Risiken sog. Forward-Swaps bei der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) verurteilt.

Zinsswaps dienen grds. der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Im zu Grunde liegenden Fall kam das LG Hildesheim zu dem Ergebnis, dass die betroffene Anlegerin von der Bank nicht über die Risiken der Absicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap betreffend eine während der Laufzeit des Fonds erforderliche Anschlussfinanzierung aufgeklärt worden war. Das Gericht sprach der Anlegerin daher gegenüber der beratenden Bank Schadensersatz in Höhe von € 14.200,00 zu.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Fondsanlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn Zinsswap-Konstruktionen wurden von einer Vielzahl von Fondsgesellschaften zur Umwälzung bestehender Zinsrisiken gewählt, wobei de facto keinerlei Risikosenkung erfolgt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Abschluss einer Fondsanlage zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Das Urteil des LG Hildesheim ist für DFH 73 Anleger dann bedeutsam, wenn diese ebenfalls nicht auf den bestehenden Prospektmangel hingewiesen wurden.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllblinz

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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