Das OLG Dresden bestätigt ein Urteil des Landgerichts
Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei einem RWB Global
Market Fonds.
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 3. Februar
2016 ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen
Fehlberatung bestätigt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung
Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die
Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte geltend gemacht, von dem
Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener
Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. DieRechtsanwälte
reichten daraufhin Klage beim Landgericht Görlitz ein.
Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Juli 2015
fest, dass der Anlageberater – selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko
hingewiesen hätte – dieses derart verharmlost habe, dass dies einer
ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der
Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.
Der Anlageberater legte trotz der Eindeutigkeit des
erstinstanzlichen Urteils Berufung ein. Das Oberlandesgericht Dresden beraumte
daraufhin eine mündliche Verhandlung an und wies in diesem Termin deutlich
darauf hin, dass der Anlageberater seine Berufung wegen offensichtlich
mangelnder Erfolgsaussichten zurücknehmen solle. Nachdem der Berater diesem Rat
des Gerichts nicht nachgekommen war, wies das Oberlandesgericht die Berufung
zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Die Rechtsansicht des OLG Dresden und des Landgerichts
Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das
Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, verdeutlicht nach Ansicht von BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die insgesamt eher
anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations-
und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater,
die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen
haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die
Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur
eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall
können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung
und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber
hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft RWB Fonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllblub
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 10.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.