Wie Anleger der EuroFinance Europe Trade
s.r.o. (EFET) berichten, warten diese seit geraumer Zeit auf die Rückzahlung
ihrer Gelder.
Die Verzögerungen bei der Auszahlung von
Beteiligungsverträgen wird von Seiten der EuroFinance Europe Trade s.r.o.
(EFET) unter anderem mit Problemen der globalen Weltfinanzpolitik begründet.
Den Anlegern wurde schon unzählige Male mitgeteilt, dass die Auszahlung
angeblich kurz bevor stehe.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, hat diese für einen
Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen
die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.
Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET)
mit Sitz in der Slowakei hatte in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall über
ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital
Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014
Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite
spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten
Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten
übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.
Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in dem
Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu. Dies entspricht der Summe
der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht
Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance
Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die
Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung
der BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei CLLB, nach der die Anleger sich nicht weiter
vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch
besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance
Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EuroFinance Europe Trade
s.r.o. (EFET) anschließen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
cllbcoc
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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