Samstag, Februar 06, 2016

Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) warten weiter auf ihr Geld.

Wie Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) berichten, warten diese seit geraumer Zeit auf die Rückzahlung ihrer Gelder.

Die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beteiligungsverträgen wird von Seiten der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) unter anderem mit Problemen der globalen Weltfinanzpolitik begründet. Den Anlegern wurde schon unzählige Male mitgeteilt, dass die Auszahlung angeblich kurz bevor stehe.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, hat diese für einen Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.

Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) mit Sitz in der Slowakei hatte in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.

Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in dem Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu. Dies entspricht der Summe der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei CLLB, nach der die Anleger sich nicht weiter vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET)  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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