Samstag, Februar 06, 2016

NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen durch Anleger zum Vergleich bereit.

NL Nord Lease AG ( vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen zum Vergleich bereit. Das Abschichtungsgutachten 2013 wurde vorgelegt. Es erfolgten keine Zahlungen! Eine Klage lohnt aber wohl!


Im Jahr 1999 beteiligten sich viel Zeichner an der NL NordLease AG mit einer Einmalanlage " Classic" oder der Anlage "Sprint" Es handelte sich um eine Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren.

Die Beteilgung entwickelte sich jedoch wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Es haben die Anleger dann viele Kündigungen ausgesprochen.

Den Zeichnern stand dann ein Abfindungsguthaben zu. Die Gesellschaft NL NordLease AG hat die Auszahlung verweigert, weil man die Liquiditätslage der Gesellschaft als Hinderungsgrund ins Spiel brachte.

Jetzt erhalten die Anleger die Unterlagen der BDO über die Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens der atypisch stillen Gesellschafter, die ihre Beteiligung zum 31. Dezember 2013 gekündigt haben.

Jetzt werden Vergleichsangebote gemacht:

Es gibt zwei Alternativen:

1. Das Kapitalkonto der Anleger iin Höhe von XXX wird in fünf Jahresraten, beginnend mit dem 1.3.2016 ausgezahlt.

2. 60 % des Kapitalkontos werden in sechs Monatsraten ausgezahlt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches werden im Verhältnis des Obsiegens und des Unterleigens gequotelt.

Die Anleger sollen sich schnell entscheiden, so die NL Nord Lease AG.

Die Vertretung bei der Abwicklung der Zahlung und Kontrolle des Abfindungsgutachtens durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erscheint besonders wichtig!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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