Dienstag, Februar 09, 2016

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall

Das Landgericht hat die sechs Angeklagten wegen gewerbsmäßigen  Bandenbetruges bzw. wegen Betruges oder Beihilfe dazu zu  Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und sechs Monaten sowie zwei
Jahren und sechs Monaten verurteilt.


Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ einer der Angeklagten in  den USA die Business Capital Investors Corporation (BCI) gründen. Durch  selbständige Finanzberater wurden anschließend über mehrere Jahre hinweg  Unternehmensbeteiligungen an der BCI als Kapitalanlage vertrieben und
den Anlegern dabei - unter anderem - regelmäßige jährliche Renditen in  Höhe von 15,5 % in Aussicht gestellt. Tatsächlich investierte die BCI die Anlagegelder entgegen den Angaben der Finanzberater jedenfalls zum  weit überwiegenden Teil nicht. Provisionszahlungen an die in den  Vertrieb eingeschalteten Finanzberater sowie Gewinnausschüttungen und  Rückzahlungen an die Anleger wurden mit den Geldern neu angeworbener  Anleger geleistet (sog. Schneeballsystem bzw. Ponzi-Schema).

Im Zeitraum  zwischen Juli 2006 und November 2011 zahlten 1.723 Anleger insgesamt  56.701.634,99 € auf der BCI zuzurechnende Konten. Ausschließlich  vermögenden Privatanlegern wurde in den Jahren 2009 und 2010 zudem eine  weitere Kapitalanlage, das sog. Privat Placement, angeboten. Auch hier  wurden falsche Angaben zum Anlagegegenstand und den Renditeaussichten  gemacht, was zu Zahlungen von Anlegern in Höhe von weiteren 5.600.000 €  führte.

Der 3. Strafsenat hat die Revisionen der Angeklagten, die das Urteil mit  Verfahrens- und Sachrügen angegriffen hatten, mit Beschlüssen vom 10.  Dezember 2015 als unbegründet verworfen. Die Revision der  Staatsanwaltschaft hat er mit Urteil vom selben Tag als unzulässig verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist damit rechtskräftig.

Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15  
Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15

Vorinstanz:

LG Düsseldorf - Urteil vom 31. Juli 2014 - 014 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12

Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 029/2016 vom 05.02.2016

Der BSZ e.V. berichtete schon seit November 2011 über BCI. Es wurde dann auch die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors" gegründet. Seit dieser Zeit haben sich viele Geschädigte dieser Interessengemeinschaft angeschlossen.

Ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hat schon in mehr als 50 Fällen für die Anleger Titel erstreiten können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Business Capital Investors"  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.




Keine Kommentare: