Wegen bilanzieller Überschuldung hat die Finanzaufsicht BaFin ein Moratorium gegen die Maple Bank (Frankfurt a. M.) angeordnet. Die Konten sind eingefroren und die Kunden bangen um ihre Gelder. Der BSZe. V hat für die Betroffenen die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eingerichtet, um im Vorfeld einer möglichen Insolvenz, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Dass die BaFin ein Kreditinstitut schließt und die Konten
sperrt, ist nichts Außergewöhnliches. Seit dem Wochenende bangen Kunden
der Maple Bank (Frankfurt a. M.) um ihr
Geld – die Konten wurden eingefroren. Ob die Maple Bank fähig ist, die Einlagen
zurückzuzahlen wird sich zeigen. Dem Vernehmen nach soll einer der kanadischen
Eigentümer der Bank das Frankfurter Institut schon fallen gelassen haben – ein
untrügliches Vorzeichen?
Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte soll die Maple Bank, eine
Tochter der kanadischen Maple Financial Group, Steuern in Höhe von mehreren
Millionen Euro hinterzogen haben. Schon im September 2015 hatten
Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft deshalb die Räumlichkeiten der in
Frankfurt ansässigen Bank durchsucht. Der
Fiskus will nun sein Geld zurück und die BaFin spricht sehr vielsagend von
einer Überschuldung wegen einer „Steuerrückstellung“. Die BaFin wird nun
Rettungsmaßnahmen prüfen und im Fall der Zahlungsunfähigkeit wird ein
vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Die Einleger der Maple Bank werden, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen für den Entschädigungsfall festgestellt werden, von der
Einrichtungsentschädigung Deutscher Banken GmbH (EdB) angeschrieben. Trotzdem
sei es ratsam, potenzielle Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen, so ein BSZ
e.V. Vertrauensanwalt: „Wir haben beim BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Maple
Bank“ gegründet. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Abwicklung einer Bank
theoretisch kein Problem darstellt. Die Praxis aber zeigt, dass es immer wieder
zu finanziellen Schäden für die Kunden kommen kann.“
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple
Bank“ können ihre Unterlagen einer kostenlosen Erstbewertung durch BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte unterziehen lassen.
Ob bei der Maple Bank Unregelmäßigkeiten festgestellt
werden, werden die Ermittlungen und Prüfungen zeigen. Schon im Jahr 2009 geriet
das Institut ins Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft. Während der
Übernahmeschlacht um Volkswagen war die Maple Bank Porsches wichtigster
Finanzpartner.
Für die Kunden der Maple Bank heißt es nun entweder bangen
und hoffen, oder aktiv werden. Der BSZ e.V. bietet den Fördermitgliedern der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eine kostenfreie Prüfung ihrer
Unterlagen auf Schadensersatz- und Staatshaftungsansprüche. Zwar stellt das Moratorium
gegen die Bank noch keine Pleite an sich dar, aber die BaFin verhängt ein
Moratorium nur dann, wenn sie glaubt, dass die Bank keine Chance mehr hat.“ Die
Maple Bank müsse, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, womöglich für 450
Millionen Euro geradestehen, zuletzt aber hätte sie (im Jahr 2014) ein
Eigenkapital von nur 378 Millionen Euro ausgewiesen.
Nachdem die Schieflage der Maple Bank der Finanzaufsicht
BaFin schon im letzten Jahr bekannt gewesen sei, prüft ein BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt auch Staatshaftungsansprüche: „Immer dann, wenn die BaFin
Kenntnis über eine Schieflage hat, das Institut aber nicht umgehend prüft oder
notfalls schließ, sind auch Staatshaftungsansprüche zu prüfen. Die Kunden
verdienen nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts eine umfassende staatliche Entschädigung.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Maple Bank anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
jen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 10.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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