Mittwoch, Februar 10, 2016

Maple Bank: BaFin lässt Kundenkonten einfrieren

Wegen bilanzieller Überschuldung hat die Finanzaufsicht BaFin ein Moratorium gegen die Maple Bank (Frankfurt a. M.) angeordnet. Die Konten sind eingefroren und die Kunden bangen um ihre Gelder. Der BSZe. V hat für die Betroffenen die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eingerichtet, um im Vorfeld einer möglichen Insolvenz, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.



Dass die BaFin ein Kreditinstitut schließt und die Konten sperrt, ist nichts Außergewöhnliches. Seit dem Wochenende bangen Kunden der  Maple Bank (Frankfurt a. M.) um ihr Geld – die Konten wurden eingefroren. Ob die Maple Bank fähig ist, die Einlagen zurückzuzahlen wird sich zeigen. Dem Vernehmen nach soll einer der kanadischen Eigentümer der Bank das Frankfurter Institut schon fallen gelassen haben – ein untrügliches Vorzeichen?

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte soll die Maple Bank, eine Tochter der kanadischen Maple Financial Group, Steuern in Höhe von mehreren Millionen Euro hinterzogen haben. Schon im September 2015 hatten Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft deshalb die Räumlichkeiten der in Frankfurt ansässigen Bank durchsucht.  Der Fiskus will nun sein Geld zurück und die BaFin spricht sehr vielsagend von einer Überschuldung wegen einer „Steuerrückstellung“. Die BaFin wird nun Rettungsmaßnahmen prüfen und im Fall der Zahlungsunfähigkeit wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Die Einleger der Maple Bank werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entschädigungsfall festgestellt werden, von der Einrichtungsentschädigung Deutscher Banken GmbH (EdB) angeschrieben. Trotzdem sei es ratsam, potenzielle Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen, so ein BSZ e.V. Vertrauensanwalt: „Wir haben beim BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Maple Bank“ gegründet. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Abwicklung einer Bank theoretisch kein Problem darstellt. Die Praxis aber zeigt, dass es immer wieder zu finanziellen Schäden für die Kunden kommen kann.“

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ können ihre Unterlagen einer kostenlosen Erstbewertung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterziehen lassen.

Ob bei der Maple Bank Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, werden die Ermittlungen und Prüfungen zeigen. Schon im Jahr 2009 geriet das Institut ins Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft. Während der Übernahmeschlacht um Volkswagen war die Maple Bank Porsches wichtigster Finanzpartner. 

Für die Kunden der Maple Bank heißt es nun entweder bangen und hoffen, oder aktiv werden. Der BSZ e.V. bietet den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eine kostenfreie Prüfung ihrer Unterlagen auf Schadensersatz- und Staatshaftungsansprüche. Zwar stellt das Moratorium gegen die Bank noch keine Pleite an sich dar, aber die BaFin verhängt ein Moratorium nur dann, wenn sie glaubt, dass die Bank keine Chance mehr hat.“ Die Maple Bank müsse, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, womöglich für 450 Millionen Euro geradestehen, zuletzt aber hätte sie (im Jahr 2014) ein Eigenkapital von nur 378 Millionen Euro ausgewiesen.

Nachdem die Schieflage der Maple Bank der Finanzaufsicht BaFin schon im letzten Jahr bekannt gewesen sei, prüft ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt auch Staatshaftungsansprüche: „Immer dann, wenn die BaFin Kenntnis über eine Schieflage hat, das Institut aber nicht umgehend prüft oder notfalls schließ, sind auch Staatshaftungsansprüche zu prüfen. Die Kunden verdienen nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts  eine umfassende staatliche Entschädigung.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Maple Bank anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

jen

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Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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