Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt und
die Rückzahlung erfolgt nicht?. Sie haben Geld verliehen und die Rückzahlung
kommt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihre Rechnungen werden nicht zum
Fälligkeitsdatum bezahlt?
Mitglieder der „BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Forderungseinzug“ können jetzt auf
Erfolgsbasis Ihre ausstehenden Gelder einziehen lassen.
Möglich macht das die Kooperation zwischen
dem BSZ e.V., der EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH, dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der „BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“
ihre berechtigten Forderung auf
Erfolgsbasis geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem
aktuellen Urteil (IX ZR 280/14) entschieden, dass der Schuldner auch in einfach gelagerten Fällen
die dem Gläubiger entstandenen Verzugskosten
zu tragen hat!!
Danach soll auch in rechtlich einfach
gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung einer
offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich sein. Gleiches dürfte auch für
Inkasso-Institute gelten, zumindest soweit deren Kosten das Honorar eines
Rechtsanwalts nicht übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner
Entscheidung betont, dass es der Schuldner allein in der Hand habe, sich
vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen
Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht erst zur Entstehung gelangen
zu lassen. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof auch damit die bisher
bestehenden Unsicherheiten zu Lasten des Gläubigers beseitigt.
Vereinfacht ausgedrückt: Sie als Gläubiger
haben nunmehr im Falle des Verzuges durch den Schuldner das Recht, sich
rechtlicher und fachlicher Hilfe zu bedienen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu
verleihen.
Zur Erinnerung:
Ein Zahlungsverzug kann auf drei Arten
eintreten, nämlich einmal durch Mahnung des Gläubigers und ferner ohne Mahnung,
wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung)
bestimmt wird, bis wann die Forderung zu begleichen ist. Lässt der Schuldner
die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag in Zahlungsverzug,
der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Schlussendlich nach der
neuesten Rechtslage gemäß § 286 Abs. 3 BGB grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung.
Ablauf
des Einzugsverfahrens für Mitglieder der
„BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“
Sie reichen Ihre den Zahlungsanspruch
begründenden Unterlagen per E-Mail, Fax
oder Post für eine unverbindliche und unentgeltliche Prüfung bei einem der
Ihnen benannten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte ein.
Der Anwalt Prüft ob der Verzugsfall
eingetreten ist. Wenn ja, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Priorität hat
hierbei immer eine einvernehmliche und möglichst zügige außergerichtliche
Einigung.
Bei Einwendungen des Schuldners werden diese
vom Anwalt in verständlicher Weise zusammengefasst und zusammen mit einer
Handlungsempfehlung an Sie gesandt.
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt
es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Forderungseinzug anschließen..
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
ex
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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