Mittwoch, Februar 10, 2016

RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz

Das OLG Dresden bestätigt ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei einem RWB Global Market Fonds.

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 3. Februar 2016 ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bestätigt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte geltend gemacht, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. DieRechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Görlitz ein.

Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 fest, dass der Anlageberater – selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hätte – dieses derart verharmlost habe, dass dies einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.

Der Anlageberater legte trotz der Eindeutigkeit des erstinstanzlichen Urteils Berufung ein. Das Oberlandesgericht Dresden beraumte daraufhin eine mündliche Verhandlung an und wies in diesem Termin deutlich darauf hin, dass der Anlageberater seine Berufung wegen offensichtlich mangelnder Erfolgsaussichten zurücknehmen solle. Nachdem der Berater diesem Rat des Gerichts nicht nachgekommen war, wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Die Rechtsansicht des OLG Dresden und des Landgerichts Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, verdeutlicht nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RWB Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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