Mittwoch, Februar 10, 2016

RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz

Das OLG Dresden bestätigt ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei einem RWB Global Market Fonds.

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 3. Februar 2016 ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bestätigt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte geltend gemacht, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. DieRechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Görlitz ein.

Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 fest, dass der Anlageberater – selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hätte – dieses derart verharmlost habe, dass dies einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.

Der Anlageberater legte trotz der Eindeutigkeit des erstinstanzlichen Urteils Berufung ein. Das Oberlandesgericht Dresden beraumte daraufhin eine mündliche Verhandlung an und wies in diesem Termin deutlich darauf hin, dass der Anlageberater seine Berufung wegen offensichtlich mangelnder Erfolgsaussichten zurücknehmen solle. Nachdem der Berater diesem Rat des Gerichts nicht nachgekommen war, wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Die Rechtsansicht des OLG Dresden und des Landgerichts Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, verdeutlicht nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RWB Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

BGH unterstreicht Gleichbehandlungsgrundsatz des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG)

Beschluss der Gläubigerversammlung sticht vorherige Kündigung:  Mit einem soeben veröffentlichten Urteil vom 08.12.2015 unterstreicht der BGH den Anspruch des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG), die Gläubiger einer Anleihe in der Krise des Schuldners gleich zu behandeln.

Ein Beschluss der Gläubigerversammlung gilt danach auch für diejenigen Gläubiger, die die von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen zuvor gekündigt haben. Sehen die Anleihebedingungen vor, dass Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger für alle Gläubiger derselben Anleihe gleichermaßen verbindlich sein sollen, ändert sich an der Gläubigerstellung durch eine Kündigung nichts. Auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung der Schuldverschreibung bleibt dessen Inhaber Gläubiger des Emittenten, bis dieser die Forderung vollständig erfüllt hat. Erst dann ist das Schuldverhältnis endgültig beendet. Die Kündigung der Schuldverschreibung dient nur dazu, die Fälligkeit der darin verbrieften Forderung herbeizuführen und dadurch den Leistungszeitpunkt festzulegen oder vorzuverlegen. Inhalt und Umfang der in der Schuldverschreibung verbrieften Forderung im Übrigen bleiben dagegen durch die Kündigung unberührt.

Nach Ansicht des BGH ergeben sich aus den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes keine Anhaltspunkte dafür, dass der Fälligkeitszeitpunkt für deren Anwendbarkeit relevant wäre. Ganz im Gegenteil spräche die Regelung in § 5 Abs. 5 SchVG für eine Anwendbarkeit des Gesetzes auch nach einer Kündigung der Anleihe. Das ergäbe sich auch aus Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Es diene dem Ziel, die Gläubiger einer Anleihe in der Krise des Schuldners auf der Grundlage vollständiger und richtiger Informationen sowie in einem geordneten, fairen und transparenten Verfahren an dessen vorinsolvenzrechtlicher Sanierung gleichmäßig zu beteiligen. Mit diesem Gesetzeszweck wäre es nicht zu vereinbaren, wenn Gläubiger, die die Schuldverschreibung vor der Beschlussfassung durch die Gläubiger oder sogar noch bis zum Vollzug eines solchen Beschlusses gekündigt haben, die Verbindlichkeit dieses Beschlusses nicht gegen sich gelten lassen müssten. Ohne eine Beteiligung aller Gläubiger und einen kollektiven Forderungsverzicht würden der Erfolg der Sanierungsbemühungen nachhaltig gefährdet und sollte eine solche "Ausstiegsmöglichkeit" eröffnet sein das Schuldverschreibungsgesetz seine praktische Bedeutung verlieren.

Der BGH unterstreicht den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Gläubiger untereinander. Damit erleichtert er die Anstrengungen der betroffenen Gläubiger, die sich gegen gelegentlich zu beobachtende Einflussnahmeversuche einiger "aktiver" Gläubiger und Interessengruppen wenden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Maple Bank: BaFin lässt Kundenkonten einfrieren

Wegen bilanzieller Überschuldung hat die Finanzaufsicht BaFin ein Moratorium gegen die Maple Bank (Frankfurt a. M.) angeordnet. Die Konten sind eingefroren und die Kunden bangen um ihre Gelder. Der BSZe. V hat für die Betroffenen die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eingerichtet, um im Vorfeld einer möglichen Insolvenz, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.



Dass die BaFin ein Kreditinstitut schließt und die Konten sperrt, ist nichts Außergewöhnliches. Seit dem Wochenende bangen Kunden der  Maple Bank (Frankfurt a. M.) um ihr Geld – die Konten wurden eingefroren. Ob die Maple Bank fähig ist, die Einlagen zurückzuzahlen wird sich zeigen. Dem Vernehmen nach soll einer der kanadischen Eigentümer der Bank das Frankfurter Institut schon fallen gelassen haben – ein untrügliches Vorzeichen?

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte soll die Maple Bank, eine Tochter der kanadischen Maple Financial Group, Steuern in Höhe von mehreren Millionen Euro hinterzogen haben. Schon im September 2015 hatten Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft deshalb die Räumlichkeiten der in Frankfurt ansässigen Bank durchsucht.  Der Fiskus will nun sein Geld zurück und die BaFin spricht sehr vielsagend von einer Überschuldung wegen einer „Steuerrückstellung“. Die BaFin wird nun Rettungsmaßnahmen prüfen und im Fall der Zahlungsunfähigkeit wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Die Einleger der Maple Bank werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entschädigungsfall festgestellt werden, von der Einrichtungsentschädigung Deutscher Banken GmbH (EdB) angeschrieben. Trotzdem sei es ratsam, potenzielle Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen, so ein BSZ e.V. Vertrauensanwalt: „Wir haben beim BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Maple Bank“ gegründet. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Abwicklung einer Bank theoretisch kein Problem darstellt. Die Praxis aber zeigt, dass es immer wieder zu finanziellen Schäden für die Kunden kommen kann.“

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ können ihre Unterlagen einer kostenlosen Erstbewertung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterziehen lassen.

Ob bei der Maple Bank Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, werden die Ermittlungen und Prüfungen zeigen. Schon im Jahr 2009 geriet das Institut ins Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft. Während der Übernahmeschlacht um Volkswagen war die Maple Bank Porsches wichtigster Finanzpartner. 

Für die Kunden der Maple Bank heißt es nun entweder bangen und hoffen, oder aktiv werden. Der BSZ e.V. bietet den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Maple Bank“ eine kostenfreie Prüfung ihrer Unterlagen auf Schadensersatz- und Staatshaftungsansprüche. Zwar stellt das Moratorium gegen die Bank noch keine Pleite an sich dar, aber die BaFin verhängt ein Moratorium nur dann, wenn sie glaubt, dass die Bank keine Chance mehr hat.“ Die Maple Bank müsse, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, womöglich für 450 Millionen Euro geradestehen, zuletzt aber hätte sie (im Jahr 2014) ein Eigenkapital von nur 378 Millionen Euro ausgewiesen.

Nachdem die Schieflage der Maple Bank der Finanzaufsicht BaFin schon im letzten Jahr bekannt gewesen sei, prüft ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt auch Staatshaftungsansprüche: „Immer dann, wenn die BaFin Kenntnis über eine Schieflage hat, das Institut aber nicht umgehend prüft oder notfalls schließ, sind auch Staatshaftungsansprüche zu prüfen. Die Kunden verdienen nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts  eine umfassende staatliche Entschädigung.“

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Dienstag, Februar 09, 2016

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall

Das Landgericht hat die sechs Angeklagten wegen gewerbsmäßigen  Bandenbetruges bzw. wegen Betruges oder Beihilfe dazu zu  Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und sechs Monaten sowie zwei
Jahren und sechs Monaten verurteilt.


Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ einer der Angeklagten in  den USA die Business Capital Investors Corporation (BCI) gründen. Durch  selbständige Finanzberater wurden anschließend über mehrere Jahre hinweg  Unternehmensbeteiligungen an der BCI als Kapitalanlage vertrieben und
den Anlegern dabei - unter anderem - regelmäßige jährliche Renditen in  Höhe von 15,5 % in Aussicht gestellt. Tatsächlich investierte die BCI die Anlagegelder entgegen den Angaben der Finanzberater jedenfalls zum  weit überwiegenden Teil nicht. Provisionszahlungen an die in den  Vertrieb eingeschalteten Finanzberater sowie Gewinnausschüttungen und  Rückzahlungen an die Anleger wurden mit den Geldern neu angeworbener  Anleger geleistet (sog. Schneeballsystem bzw. Ponzi-Schema).

Im Zeitraum  zwischen Juli 2006 und November 2011 zahlten 1.723 Anleger insgesamt  56.701.634,99 € auf der BCI zuzurechnende Konten. Ausschließlich  vermögenden Privatanlegern wurde in den Jahren 2009 und 2010 zudem eine  weitere Kapitalanlage, das sog. Privat Placement, angeboten. Auch hier  wurden falsche Angaben zum Anlagegegenstand und den Renditeaussichten  gemacht, was zu Zahlungen von Anlegern in Höhe von weiteren 5.600.000 €  führte.

Der 3. Strafsenat hat die Revisionen der Angeklagten, die das Urteil mit  Verfahrens- und Sachrügen angegriffen hatten, mit Beschlüssen vom 10.  Dezember 2015 als unbegründet verworfen. Die Revision der  Staatsanwaltschaft hat er mit Urteil vom selben Tag als unzulässig verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist damit rechtskräftig.

Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15  
Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15

Vorinstanz:

LG Düsseldorf - Urteil vom 31. Juli 2014 - 014 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12

Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 029/2016 vom 05.02.2016

Der BSZ e.V. berichtete schon seit November 2011 über BCI. Es wurde dann auch die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors" gegründet. Seit dieser Zeit haben sich viele Geschädigte dieser Interessengemeinschaft angeschlossen.

Ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hat schon in mehr als 50 Fällen für die Anleger Titel erstreiten können.

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Montag, Februar 08, 2016

Wenn Anleger ihr Geld verlieren, stellt sich die Frage: Wer hat das Geld jetzt?

Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt wo Ihre Socken geblieben sind, die Sie in die Waschmaschine gesteckt haben und dann nie wieder gesehen haben? Es ist und bleibt wahrscheinlich ein ungelöstes Rätsel. Ganz ähnlich verhält es sich mit Kapitalanlagen die plötzlich einen fulminanten Sturzflug hinlegen.


Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.

Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst? Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.  

Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Waschmaschinen der Initiatoren der Anlage.

Diejenigen, die jetzt über ihr Geld verfügen, beherrschen das Programm der Waschmaschine. Da verschwindet kein Geldschein, wie Ihre Socken, so einfach in der Waschmaschine. Aber gewaschen muss Ihr Geld werden.

Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identäten verschleiert.

Die Errichtung  von „International Business Companies (IBC)“  - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.

Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen.

Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei 100 Milliarden Euro jährlich liegt!  Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der Ermittler geraten zu sein scheint.

Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren?  Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische Vertriebsmanager  zum Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit  ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten.  Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Der BSZ e.V. praktiziert dies seit über 17 Jahren. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht? Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt?

Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf sich warten. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf Erfolgsbasis den Inkassoeinzug durch.

Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschalteten Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Für die BSZ Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ wird geprüft, ob sich bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Die Fördermitglieder bekommen kostenlos eine umfangreiche kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente. Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob EXPRESS die Forderung ankaufen kann. Prüfung ob eine der Prozessfinanzierungsgesellschaften das Risiko übernimmt.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Samstag, Februar 06, 2016

Sie haben Geld angelegt und die vertraglich garantierten Zahlungen bleiben aus?

Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt und die Rückzahlung erfolgt nicht?. Sie haben Geld verliehen und die Rückzahlung kommt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihre Rechnungen werden nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt?

Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“ können jetzt  auf Erfolgsbasis Ihre ausstehenden Gelder einziehen lassen.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., der EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH, dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem aktuellen Urteil (IX ZR 280/14) entschieden, dass der  Schuldner auch in einfach gelagerten Fällen die dem Gläubiger entstandenen Verzugskosten  zu tragen hat!!

Danach soll auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung einer offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich sein. Gleiches dürfte auch für Inkasso-Institute gelten, zumindest soweit deren Kosten das Honorar eines Rechtsanwalts nicht übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung betont, dass es der Schuldner allein in der Hand habe, sich vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht erst zur Entstehung gelangen zu lassen. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof auch damit die bisher bestehenden Unsicherheiten zu Lasten des Gläubigers beseitigt.

Vereinfacht ausgedrückt: Sie als Gläubiger haben nunmehr im Falle des Verzuges durch den Schuldner das Recht, sich rechtlicher und fachlicher Hilfe zu bedienen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Zur Erinnerung:

Ein Zahlungsverzug kann auf drei Arten eintreten, nämlich einmal durch Mahnung des Gläubigers und ferner ohne Mahnung, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Schlussendlich nach der neuesten Rechtslage gemäß § 286 Abs. 3 BGB grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.

Ablauf des  Einzugsverfahrens für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“

Sie reichen Ihre den Zahlungsanspruch begründenden Unterlagen  per E-Mail, Fax oder Post für eine unverbindliche und unentgeltliche Prüfung bei einem der Ihnen benannten  BSZ e.V. Vertrauensanwälte ein.

Der Anwalt Prüft ob der Verzugsfall eingetreten ist. Wenn ja, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Priorität hat hierbei immer eine einvernehmliche und möglichst zügige außergerichtliche Einigung.

Bei Einwendungen des Schuldners werden diese vom Anwalt in verständlicher Weise zusammengefasst und zusammen mit einer Handlungsempfehlung an Sie gesandt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug anschließen..

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen durch Anleger zum Vergleich bereit.

NL Nord Lease AG ( vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen zum Vergleich bereit. Das Abschichtungsgutachten 2013 wurde vorgelegt. Es erfolgten keine Zahlungen! Eine Klage lohnt aber wohl!


Im Jahr 1999 beteiligten sich viel Zeichner an der NL NordLease AG mit einer Einmalanlage " Classic" oder der Anlage "Sprint" Es handelte sich um eine Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren.

Die Beteilgung entwickelte sich jedoch wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Es haben die Anleger dann viele Kündigungen ausgesprochen.

Den Zeichnern stand dann ein Abfindungsguthaben zu. Die Gesellschaft NL NordLease AG hat die Auszahlung verweigert, weil man die Liquiditätslage der Gesellschaft als Hinderungsgrund ins Spiel brachte.

Jetzt erhalten die Anleger die Unterlagen der BDO über die Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens der atypisch stillen Gesellschafter, die ihre Beteiligung zum 31. Dezember 2013 gekündigt haben.

Jetzt werden Vergleichsangebote gemacht:

Es gibt zwei Alternativen:

1. Das Kapitalkonto der Anleger iin Höhe von XXX wird in fünf Jahresraten, beginnend mit dem 1.3.2016 ausgezahlt.

2. 60 % des Kapitalkontos werden in sechs Monatsraten ausgezahlt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches werden im Verhältnis des Obsiegens und des Unterleigens gequotelt.

Die Anleger sollen sich schnell entscheiden, so die NL Nord Lease AG.

Die Vertretung bei der Abwicklung der Zahlung und Kontrolle des Abfindungsgutachtens durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erscheint besonders wichtig!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Steff

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


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Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) warten weiter auf ihr Geld.

Wie Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) berichten, warten diese seit geraumer Zeit auf die Rückzahlung ihrer Gelder.

Die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beteiligungsverträgen wird von Seiten der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) unter anderem mit Problemen der globalen Weltfinanzpolitik begründet. Den Anlegern wurde schon unzählige Male mitgeteilt, dass die Auszahlung angeblich kurz bevor stehe.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, hat diese für einen Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.

Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) mit Sitz in der Slowakei hatte in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.

Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in dem Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu. Dies entspricht der Summe der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei CLLB, nach der die Anleger sich nicht weiter vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET)  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbcoc

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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