NL Nord Lease AG ( vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen zum Vergleich bereit. Das Abschichtungsgutachten 2013 wurde vorgelegt. Es erfolgten keine Zahlungen! Eine Klage lohnt aber wohl!
Im Jahr 1999 beteiligten sich viel Zeichner
an der NL NordLease AG mit einer Einmalanlage " Classic" oder der
Anlage "Sprint" Es handelte sich um eine Beteiligung an einer
atypisch stillen Gesellschaft mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren.
Die Beteilgung entwickelte sich jedoch
wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Es haben die Anleger dann viele Kündigungen
ausgesprochen.
Den Zeichnern stand dann ein
Abfindungsguthaben zu. Die Gesellschaft NL NordLease AG hat die Auszahlung
verweigert, weil man die Liquiditätslage der Gesellschaft als Hinderungsgrund
ins Spiel brachte.
Jetzt erhalten die Anleger die Unterlagen der
BDO über die Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) mit dem Prüfvermerk des
Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens der atypisch
stillen Gesellschafter, die ihre Beteiligung zum 31. Dezember 2013 gekündigt
haben.
Jetzt werden Vergleichsangebote gemacht:
Es gibt zwei Alternativen:
1. Das Kapitalkonto der Anleger iin Höhe von
XXX wird in fünf Jahresraten, beginnend mit dem 1.3.2016 ausgezahlt.
2. 60 % des Kapitalkontos werden in sechs
Monatsraten ausgezahlt.
Die Kosten des Rechtsstreits und des
Vergleiches werden im Verhältnis des Obsiegens und des Unterleigens gequotelt.
Die Anleger sollen sich schnell entscheiden,
so die NL Nord Lease AG.
Die Vertretung bei der Abwicklung der Zahlung
und Kontrolle des Abfindungsgutachtens durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht erscheint besonders wichtig!
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG)
anschließen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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