Donnerstag, Februar 04, 2016

Bei Immobilienkrediten kann auch die Verhandlung über den Kreditvertrag mit dem Kreditinstitut erfolgreich verlaufen.

Nutzen Sie die  Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens bei Großbanken, der Sparkassen Gruppe, der Volks- und Raiffeisenbanken Gruppe und weiteren Kreditinstituten.


Großbanken

Commerzbank AG / Dresdner Bank AG,
Deutsche Bank AG,
HypoVereinsbank, jetzt UniCredit Bank AG

Sparkassen Gruppe

  • Berliner Sparkasse,
  • Hamburger Sparkasse AG,
  • Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam,
  • Sparkasse Barnim,
  • Sparkasse Bodensee,
  • Sparkasse Salem,
  • Sparkasse Fichtelgebirge,
  • Sparkasse Harburg-Buxtehude,
  • Sparkasse Lüneburg,
  • Sparkasse Niederlausitz,
  • Sparkasse Oder-Spree,
  • Stadtsparkasse Wuppertal

Landesbanken

  • Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, HSH Nordbank AG

Volks- und Raiffeisenbanken Gruppe

  • Berliner Volksbank eG,
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG,
  • Hamburger Volksbank eG,
  • Raiffeisenbank Elbe-Ostheide,
  • Sparda-Bank Hamburg eG,

Weitere Kreditinstitute und Lebensversicherungen als Kreditgeber

  • TARGOBANK AG & Co. KGaA (ehem. Citi Bank),
  • BBW Baden-Württembergische Bank,
  • Berliner Bank,
  • CC Bank AG,
  • DZ BANK AG,
  • Eurohypo Aktiengesellschaft,
  • norisbank GmbH,
  • Nürnberger Lebensversicherung AG,
  • Santander Consumer Bank AG,
  • SEB AG
  • Bausparkassen
  • BHW Bausparkasse AG,
  • LBS Bausparkassen,
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall AG,
  • Wüstenrot Bausparkasse AG

Für die Immobilienkredite gilt bald nicht mehr das ewige Widerrufsrecht, weil durch eine von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesvorlage das ewige Widerrufsrecht für sog. Altverträge - Verträge zwischen 2002 und 2010 abgeschafft werden soll. Lassen Sie sich beraten zu ihrem Immobilienkreditvertrag.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Widerrufbelehrung von Sparkassen - "Bitte Frist im Einzelfall prüfen"

Widerrufbelehrung von Sparkassen – Abweichung von Musterbelehrung durch Fußnoten – Eile geboten.


Laut Presseberichten hat das Landgericht Köln am 29.12.2015 entschieden, dass die verwendete Fußnote

„² Bitte Frist im Einzelfall prüfen“

eine inhaltliche Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung darstellt.

Die Sparkasse kann sich danach selbst bei der Verwendung des sonst inhaltsgleichen Textes der Musterwiderrufsbelehrung nicht auf die Schutzwirkung derselben berufen.

Damit ist der Weg für Sparkassenkunden in der gesamten Bundesrepublik mit dieser Fußnote in der Widerrufsbelehrung frei für den erfolgreichen Widerruf des Darlehens!

Wir raten Kreditkunden:

Sparkassenkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens.

Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen; die Anwälte berechnen dies mit einer Bankenspezialsoftware.

Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Eile ist allerdings geboten, weil eine Gesetzesänderung in Kraft treten soll, die die Ausübung des Widerrufsrechtes für Altfälle aus 2002 bis 2010 beschränken soll, sodass letztmalig im Juni 2016 der Widerruf erklärt werden kann.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!


Kündigung von Bausparverträgen oft unwirksam!

Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 12 O 126/15) die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Damit zeichnet sich nunmehr eine positive Wendung für die betroffenen Verbraucher ab.


Über 200.000 zuteilungsreife Bausparverträge wurden durch die diversen Bausparkassen in den vergangenen zwei Jahren gekündigt. Grund dafür dürfte die anhaltende Niedrigzinsphase sein. Daher sind die Bausparverträge aus den 1980-er und 90-er Jahren, welche noch gut verzinst wurden, für die Bausparkassen unattraktiv geworden. Die Bausparverträge werden reihenweise unter dem Deckmantel des gesetzlichen Kündigungsrechts unter Berufung auf § 489 BGB gekündigt.

Oftmals zu Unrecht, wie das Landgericht Stuttgart nun in dem oben zitierten Urteil festgestellt hat. Ein Kündigungsrecht steht der Bausparkasse bei Bausparverträgen, die bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, nach dieser Entscheidung nicht zu.
Begründet hat das Landgericht seine Entscheidung damit, dass alleine das Vorliegen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrags noch keinen vollständigen Empfang des Darlehens darstellt. Damit liegen die Voraussetzungen eines gesetzlichen Kündigungsrechts nach § 489 BGB nicht vor.

Bereits einen Monat zuvor kam das Landgericht Karlsruhe (Az. 7 O 126/15) mit einer entsprechenden Begründung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Kündigung eines Bausparvertrag unwirksam sei.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen den betroffenen Verbrauchern, deren Bausparverträge gekündigt wurden, die Kündigung von einer spezialisierten Anwaltskanzlei auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen und sich gegebenenfalls dagegen zu wehren. 

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Bausparkassen anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbcoc

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


POC Proven Oil Canada (POC) – Rechtsanwälte reichen Klage für geschädigte Anleger ein.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben inzwischen mehrere Klagen für geschädigte Anleger der POC bei Gericht eingereicht.  Nachdem zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über die kanadische Objektgesellschaft COGI eröffnet wurde, mehren sich die Anfragen der Anleger von POC, die nun befürchten, einen Totalverlust bezüglich ihrer Einlagen zu erleiden.


Für die Anleger begann die Misere bereits Ende 2013, als die versprochenen Ausschüttungen eingestellt wurden. Dies wurde jedoch mit der erforderlichen Sanierung und dem Zusammenschluss der POC-Objektgesellschaften begründet.

Leider blieben nicht nur die Ausschüttungen auch in der Folgezeit aus. Vielmehr forderte POC Anfang Juli 2015 die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Forderung wurde mit einem vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaft COGI begründet. Offensichtlich führte dies jedoch nicht dazu, das drohende Insolvenzverfahren abzuwenden.

Für die Anleger stellen sich nun insbesondere zwei Fragen:

Muss ich die Ausschüttungen zurückzahlen?
Die Fondsgesellschaften weisen in ihren letzten Anlegeranschreiben immer wieder darauf hin, dass die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet seien, die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Dies ist jedoch nicht ohne weiteres korrekt.

So erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch: „Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Regelungen von POC in den Gesellschaftsverträgen rechtlich wirksam sind. Die BGH-Rechtsprechung wird von POC einseitig ausgelegt, die Darstellungen sind nach meiner Auffassung aus rechtlicher Sicht bedenklich und könnten Anleger dazu verleiten, unreflektiert Zahlungen zu tätigen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB empfehlen daher den Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um die vermeintliche Rückzahlungspflicht prüfen zu lassen.

Was kann ich unternehmen, um einen Totalverlust abzuwenden?

Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust hinsichtlich der bereits getätigten Einlagen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei führen die Rechtsanwälte auch bereits Prozesse auf Schadensersatz gegen die Initiatoren der POC sowie gegen Anlageberater, die die Beteiligung an POC empfohlen haben.

Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus einer mangelhaften Anlageberatung ergeben, wenn sich Anleger nicht korrekt und umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt fühlen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche kann sich aus Prospektfehlern ergeben. Hierzu bestehen nach Auffassung von Rechtsanwältin Aylin Pratsch erhebliche Anknüpfungspunkte bei sämtlichen POC-Beteiligungen.

Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  POC anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbprat

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Mittwoch, Februar 03, 2016

Warum geschädigte Kapitalanleger oft viel Geld verschenken!

Gehören Sie auch zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?


Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine  Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht? Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt?

Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf sich warten. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf Erfolgsbasis den Inkassoeinzug durch.

Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschalteten Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Für die BSZ Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“  wird geprüft, ob sich bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Die Fördermitglieder bekommen kostenlos eine umfangreiche kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente. Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob EXPRESS die Forderung ankaufen kann. Prüfung ob eine der Prozessfinanzierungsgesellschaften das Risiko übernimmt.  

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Kündigung hoch verzinster Sparverträge rechtswirksam?

Wie aktuell diversen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, kündigen Kreditinstitute momentan gehäuft alte hoch verzinste Sparverträge zum Nachsehen ihrer Kunden.

Als nur ein Beispiel unter vielen in diesem Zusammenhang seien Verträge namens „Scala“ von der Sparkasse Ulm erwähnt. Diese Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden hohe Bonuszinsen. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld natürlich lukrativ, für die Sparkassen dagegen eher ein lästiges Verlustgeschäft.

Auch wenn die Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten, die die Sparer anstrengten, teilweise noch nicht abgeschlossen sind, bestärkte zumindest das Oberlandesgericht Ulm die Stellung der Bankkunden gegenüber den Sparkassen. So können Sparkassen grundsätzlich keine Vertragsanpassung verlangen, weil sie das Risiko einer (für sie) negativen Zinsentwicklung beim Abschluss der Verträge gekannt und in Kauf genommen haben.

Für Aufmerksamkeit sorgen derzeit zudem Kündigungen hoch verzinster Sparverträge durch die Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld (Quelle: FAZ Beitrag vom 02.02.2016). Laut Vertrag wird dem Kunden neben einem Zinsanspruch noch ein Bonus gewährt, der – je nach Vertragsgestaltung – nach einigen Jahren bis zu 90 % der im letzten Jahr eingezahlten Summe betragen kann.

Nachdem von den Kündigungen der Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld bereits zum Ende des Januars zahlreiche Anleger betroffen waren, ist nun gegen Ende März diesen Jahres mit weitern Kündigungen zu rechnen. Den Sparern bieten die Sparkassen oftmals Alternativangebote an und behaupten darüber hinaus, dass sie die Verträge mit einer dreimonatigen Frist kündigen können.

Von derartigen Vorschlägen ist nach Ansicht vieler BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Abstand zu nehmen. Auch zahlreiche weitere Banken und Kreditinstitute haben derartige Verträge abgeschlossen und kündigten die Sparverträge.

Sofern auch Sie als Anleger von einer Kündigung betroffen sind und gegen Ihr Kreditinstitut rechtlich vorgehen möchten, können Sie gerne den Fall durch einen Vertrauensanwalt des BSZ e.V. prüfen lassen. Der BSZ e.V. hat extra dafür eine Interessengemeinschaft „Kündigung von Sparverträgen“ gegründet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Kündigung von Sparverträgen“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

aw

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dienstag, Februar 02, 2016

Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen.

Diesmal hat es die WGV Württembergische Rechtsschutz-Schadensservice GmbH erwischt. Die wollten die Kosten des Anwalts nicht zahlen. Zu Unrecht. Eine Entscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung. Finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Rechtsschutzversicherungen sind wichtig. Manchmal machen sie den Unterschied. Betroffene, die dem Kostendruck eines Streits nicht standhalten könnten, klagen erst ihre an und für sich hinreichend begründeten Forderungen ein, wenn der Versicherer sie freistellt.

Bedauerlicherweise gibt es Rechtsschutzversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Zu Letzteren zählt nach der Einschätzung der Gröpper Köpke Rechtsanwälte die WGV Württembergische Gemeindeversicherung a.G. (WGV): "Die wenigsten Versicherer sind so dreist und bringen so absurde Einwände und Forderungen vor. Wenn es darum geht, Ihrer Versicherten zu schützen.", meint der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Das sollten die nicht tun. Und das lassen sich die Gröpper Köpke Rechtsanwälte nicht gefallen. Und haben für Versicherte geklagt. Jetzt muss die WGV alle Kosten ersetzen. "Die Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichtssenat (7 U 118/15) hat nach unserer Einschätzung eine Signalwirkung. Denn bis jetzt hat sich der Versicherer auffallend gern, wenn ihm nichts anderes einzufallen schien, auf die sogenannte Einheitlichkeit berufen und die Kostenübernahme in Fällen, in denen aus der Schadensersatzforderung im Nachhinein gegen Dritte vorgegangen wird, verweigert. "Zu Unrecht", sagt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia das Neves Sequeira, die diesen Präzedenzprozess selbst geführt hat: "Der Senat stellte klar, dass der Versicherer die Kosten tragen muss, weil zum Zeitpunkt der Deckungsentscheidung nicht klar war, wer, neben der damaligen Anspruchsgegner, haftet. Deshalb konnte man, denknotwendig, zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht einschätzen, wer ergänzend dazu ernstlich in Regress genommen werden kann." Eine typische Situation.

Der Versicherer muss zahlen. Etwas anderes, das hatten die Oberlandesrichter in der Verhandlung auch ausgeführt, könnte gelten, wenn die Vertriebsgesellschaft und der für die Vertriebsgesellschaft handelnde Vermittler in Anspruch genommen werden könnten. "Aber selbst das hängt vom Einzelfall ab, weil es in dem Moment für den Anlegeranwalt erkennbar gewesen sein muss, dass beide haften. Aber", meint Rechtsanwalt Gröpper, "das kommt nur in Betracht, wenn der Vermittler vor Ort persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat. Das ist, natürlich, für einen versierten Anlegeranwalt erkennbar und dann müsste er auch beide gleichzeitig in Anspruch nehmen, aber in manchen Fällen sehen die betroffenen Anleger davon ab, weil der Vermittler aus dem Familien- und/ oder Freundeskreis stammt und nicht leiden soll.

Deshalb entscheiden sich betroffene Anleger nach der Erfahrung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper in aller Regel erst nach der fruchtlosen, nicht vollstreckbaren Forderung gegen die Vermittlungsgesellschaft für die Inanspruchnahme des Vermittlers vor Ort. Das wäre, nach dem Verständnis des Wortlauts der Verhandlung von Rechtsanwältin Sequeira, in dem Fall auch ein neuer Fall, für den der Versicherer erneut einstehen muss.

Man sollte eine Entscheidung seiner Rechtsschutzversicherung also nicht einfach hinnehmen, sondern für sein Recht kämpfen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien helfen Anlegern gerne bei der Durchsetzung des Anspruches auf Kostendeckung. 

Betroffene können sich gerne  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rechtsschutzversicherung anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröpköp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rainer Sturm / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Wölbern-Fonds: BGH weist Revision des ehemaligen Vorstands Schulte im Strafverfahren wegen Untreue ab.

Jetzt ist Strafurteil des Hamburger Landgerichts rechtskräftig. Der ehemalige Vorstand der Privatbank wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen von der großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.  Eine Information von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.


Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den ehemaligen Wölbern-Chef Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte rechtskräftig. Der Leipziger Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGH) hat die Revision gegen die Entscheidung der Großen Strafkammer zurückgewiesen. Schulte muss büßen.

Das ist nach der Einschätzung des auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper das endgültige Ende des strahlenden Betrügers: "Der Arzt wurde seiner gerechten Strafe zugeführt, nachdem er knapp 30.000 Anleger bestohlen und um € 147 Mio. geschädigt hat." Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. "Das wäre", findet Rechtsanwalt Gröpper, "auch gut vertretbar gewesen. Wahrscheinlich hat ihn nur sein Alter vor einer empfindlicheren Haftstrafe gerettet." Schließlich war Prof. Dr. Schulte zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits 61 Jahre alt.

Mehrere der von dem Anlegeranwalt vertretenen Betroffenen hatten Strafanzeige gegen ihn erstattet, nachdem sich die Beweise verdichteten, dass er über das geplante Liquiditätsmanagement gegen den Willen vieler Anleger Gelder aus gut laufenden Fonds entnommen und verschoben hat. "Zu dem Zeitpunkt ahnten wir aber noch nicht, dass Herr Prof. Dr. Schulte knapp € 50 Mio. für eigene Zwecke, beispielsweise die Renovierung einer teuren Villa an der Elbchaussee und Yachten und Privatflügen verpulvert hatte. Das war", gibt Rechtsanwalt Gröpper zu, "überraschend. Offenbar hatte der Mann die Bodenhaftung verloren und konnte mein und dein nicht mehr voneinander unterscheiden." Das findet der Anlegeranwalt "menschlich tragisch".

Gleichzeitig ärgert ihn die Tatsache, dass der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Prof. Dr. Schulte, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, nach seiner Einschätzung bis jetzt praktisch nichts getan hat, um den Verbleib der restlichen € 100 Mio. aufzuklären: "Denn das könnte vielen Anlegern helfen. Einige Fonds könnte man mit ein paar Millionen wieder flott machen und andere Fonds mit einer Geldspritze zumindest geordnet liquidieren. Aber das scheint diesen Mann nicht zu interessieren".

Deshalb musste der Insolvenzverwalter der Wölbern-Gesellschaften, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies die Rechtsberater des ehemaligen Wölbern-Chefs, die Wirtschaftsanwälte bird & bird, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Er fordert mindestens € 130 Mio. Schadensersatz für viele Wölbern-Fonds. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper begrüßt das entschlossene Vorgehen von Rechtsanwalt Dr. Thies: "Nach meiner Einschätzung war Herr Prof. Dr. Schulte nie in der Lage, dieses geldvernichtende System selbst zu installieren. Er brauchte Hilfe. Und die scheint er von diesen Wirtschaftsanwälten erhalten zu haben. Bezeichnenderweise saßen die auch noch im selben Haus. Und die von der Staatsanwaltschaft gesicherte Korrespondenz belastet bird & bird schwer." Zudem weist Gröpper darauf hin, dass es in dem Präzedenz-Fall nur um die Sicherung des Primärschadens geht. Anleger könnten nach seiner festen Überzeugung, wenn bird & bird die Pflichtverletzungen in dem Pilotprozess nachgewiesen werden, die Wirtschaftsanwälte auch noch mit guten Chancen für den Sekundärschaden in Anspruch nehmen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte arbeitet seit 2011 für die Wölbern-Anleger und hat mittlerweile viele Erfolge gegen Banken und Sparkasse erzielt. Oft stellen Prozesskostenfinanzierer die Betroffenen vom Kostenrisiko frei.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröpköp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.