Widerrufbelehrung von Sparkassen – Abweichung von Musterbelehrung durch Fußnoten – Eile geboten.
Laut Presseberichten hat das Landgericht Köln am 29.12.2015
entschieden, dass die verwendete Fußnote
„² Bitte Frist im Einzelfall prüfen“
eine inhaltliche Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung
darstellt.
Die Sparkasse kann sich danach selbst bei der Verwendung des
sonst inhaltsgleichen Textes der Musterwiderrufsbelehrung nicht auf die
Schutzwirkung derselben berufen.
Damit ist der Weg für Sparkassenkunden in der gesamten
Bundesrepublik mit dieser Fußnote in der Widerrufsbelehrung frei für den
erfolgreichen Widerruf des Darlehens!
Wir raten
Kreditkunden:
Sparkassenkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002
aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres
Darlehens.
Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert
(Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und
Kreditkosten zurück verlangt werden.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte berechnen ihnen gern ein
Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen; die Anwälte berechnen
dies mit einer Bankenspezialsoftware.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die
Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Eile ist allerdings geboten, weil eine Gesetzesänderung in
Kraft treten soll, die die Ausübung des Widerrufsrechtes für Altfälle aus 2002
bis 2010 beschränken soll, sodass letztmalig im Juni 2016 der Widerruf erklärt
werden kann.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die
Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie
sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für
die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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