Donnerstag, Februar 04, 2016

Widerrufbelehrung von Sparkassen - "Bitte Frist im Einzelfall prüfen"

Widerrufbelehrung von Sparkassen – Abweichung von Musterbelehrung durch Fußnoten – Eile geboten.


Laut Presseberichten hat das Landgericht Köln am 29.12.2015 entschieden, dass die verwendete Fußnote

„² Bitte Frist im Einzelfall prüfen“

eine inhaltliche Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung darstellt.

Die Sparkasse kann sich danach selbst bei der Verwendung des sonst inhaltsgleichen Textes der Musterwiderrufsbelehrung nicht auf die Schutzwirkung derselben berufen.

Damit ist der Weg für Sparkassenkunden in der gesamten Bundesrepublik mit dieser Fußnote in der Widerrufsbelehrung frei für den erfolgreichen Widerruf des Darlehens!

Wir raten Kreditkunden:

Sparkassenkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens.

Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen; die Anwälte berechnen dies mit einer Bankenspezialsoftware.

Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Eile ist allerdings geboten, weil eine Gesetzesänderung in Kraft treten soll, die die Ausübung des Widerrufsrechtes für Altfälle aus 2002 bis 2010 beschränken soll, sodass letztmalig im Juni 2016 der Widerruf erklärt werden kann.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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