Verjährungsübersicht Bankrecht 2015: Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum 31.12.2015
Kenntnisabhängige Verjährung von Schadeneratzansprüchen im
Zusammenhang mit Krediten von Banken, Sparkassen und Volksbanken zum
31.12.2015:
I. Kreditgebühren und Bankgebühren
1. Buchungspostengebühren:
Der Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter
Bereicherung für Geschäftskunden, BGH, Urteil vom 28.07.2015 XI ZR 434/14;
Verjährung in Anlehnung an die Diskussion bei
Bearbeitungsgebühren zum Ende 2015 nicht ausgeschlossen, wenn die
Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde nicht mehr besteht.
2. Deutsche Ärzte- und Apothekerbank eG - ApoBank:
Die Rückforderung von ZinsCap u.a. Gebühren aus
ungerechtfertigter Bereicherung; Verjährung für Darlehen die im Jahr 2005
abgeschlossen und/oder vorzeitig zurückgeführt wurden.
Die Kreditnehmer sollten die Verträge prüfen oder durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
II. Widerruf von Darlehensverträgen
Bei Widerrufsjoker droht wegen des ewigen Widerrufrechts
nicht wirklich Verjährung! Allerdings wird vom Gesetzgeber an einem neuen
Gesetzesentwurf gearbeitet, der eine kurze Ausschlussfrist für Altdarlehen aus
den Jahren 2002 bis 2010 enthalten soll (https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/390318
) – insofern ist auch hier Eile geboten, denn der Gesetzesentwurf soll bereits
Anfang kommenden Jahres verabschiedet werden!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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