Inkassounternehmen fordert Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG („The Cube“) zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf; BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB zeigen Handlungsoptionen auf.
Erst vor einigen Monaten war der auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB von
betroffenen Anlegern berichtet worden, dass die Hanseatische Verwaltungs- und
Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals
Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – zur Rückzahlung von
Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert hatte.
Jetzt liegt der Kanzlei ein Aufforderungsschreiben der
Creditreform Gütersloh Schott KG vor, in dem diese behauptet, die Hanseatische
Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH zu vertreten. In der Zahlungsaufforderung
heißt es: „Aufgrund des bestandskräftigen Gesellschafterbeschlusses vom
24.06.2013 wurden die in den Jahren 2006 und 2007 erfolgten Ausschüttungen
zurückgefordert. Mit dem Einzug und der Eingangsüberwachung der Rückforderungen
wurde unsere Mandantin beauftragt.“
Unklar ist bereits, von wem die Hanseatische Verwaltungs-
und Beteiligungs- GmbH überhaupt beauftragt worden sein will, denn laut Angaben
des in einem Parallelverfahren gegen die Dubai Sports City GmbH & Co. KG
mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollziehers befindet sich der
Geschäftsführer Hendrik Atzert derzeit in Dubai in Untersuchungshaft. Sollte
dies der Fall sein, ist die Fondsgesellschaft handlungsunfähig. Es stellt sich
daher die Frage, wofür die zurückgeforderten Ausschüttungen überhaupt verwendet
werden sollen, wenn kein Geschäftsbetrieb mehr besteht, weil die Gesellschaft
faktisch handlungsunfähig ist.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Anlegern dringend, den
Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen. Die Sach- und Rechtslage
sollte durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten
Rechtsanwalt geprüft werden. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Es
gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen
rechtmäßig ist. Zu klären ist weiter, ob Schadensersatzansprüche der Rückforderung
entgegen gehalten werden können. Es können sich außerdem
Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften ergeben,
wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung
verbundenen Risiken und anlagerelevanten Umstände aufgeklärt haben. Es ist
jedoch Eile geboten, da diese Ansprüche zeitnah verjähren. Unsere Kanzlei hat
bereits Klagen gegen diverse Anspruchsgegner eingereicht.“
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines
fungiblen Zweitmarktes für die Handelbarkeit der Anteile etc. Ferner ist
darüber aufzuklären, dass die Kapitalanlage für eine sichere Altersvorsorge
nicht geeignet ist.
Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner
Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen
weiteren Verpflichtungen freizustellen. Verfügt ein Anleger über eine
Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines
etwaigen Vorgehens.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der von Ihnen
gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllblinz
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